Lieber grün als heiss

Am 3. September wird in der Stadt Zürich sowohl über die Volksinitiative «Stadtgrün» als auch über einen direkten und einen indirekten Gegenvorschlag abgestimmt. 

Am Dienstag erklärte die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Stadträtin Simone Brander, an einer Medienkonferenz, worum es beim direkten und beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stadtgrün» geht. Zum besseren Verständnis hier die Eckpunkte der Ini-tiative (siehe auch P.S. vom 31. März 2023 – der Gemeinderat beriet Initiative und Gegenvorschläge an seiner Sitzung vom 29. März): Die Initiative «Stadtgrün» wurde am 12. März 2021 eingereicht. Sie verlangt, dass sich die Stadt für ein «verbessertes Stadtklima» und damit unter anderem für die Begrünung auf öffentlichen und privaten Grundstücken sowie an Bauten in der Stadt einsetzt. Weiter fordert sie, dass unter dem Namen «Stiftung Stadtgrün Zürich» (SSZ) eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen sei. Deren Zweck solle darin bestehen, die Forderungen der Initiative umzusetzen und so deren Ziele zu erreichen. Dafür soll die SSZ von der Stadt finanzielle, nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von mindestens einem Prozent der jährlichen Steuereinnahmen der Stadt Zürich erhalten.

Der Stadtrat prüfte die Initiative und erklärte sie für teilungültig, insbesondere wegen der geforderten Zweckbindung von einem Prozent der jährlichen Steuereinnahmen: Eine solche in die städtische Verfassung zu schreiben, widerspricht übergeordnetem Recht. Stattdessen präsentierte der Stadtrat dem Gemeinderat einen direkten Gegenvorschlag, in dem er den Inhalt der Initiative aufnimmt. Dazu kommt ein indirekter Gegenvorschlag, der zur Finanzierung derselben anstelle der geforderten Stiftung einen Rahmenkredit vorsieht. Der Gemeinderat folgte dem Antrag des Stadtrats, wobei die Mehrheit von SP, Grünen, AL, GLP und Mitte-/EVP den vorgeschlagenen Rahmenkredit von 83 Millionen Franken mittels Änderungsantrag noch auf 130 Millionen Franken aufstockte.

Vier Programme

Und damit zurück zur Medienkonferenz vom Dienstag: Stadträtin Simone Brander begann ihre Ausführungen am bisher heissesten Tag des Jahres mit dem Hinweis, unter der «enormen Hitze» litten alle, und wir müssten etwas dagegen tun. Im direkten Gegenvorschlag sei deshalb im neuen Artikel 14a explizit das Stadtklima erwähnt. Sie wies auch auf zwei Präzisierungen hin: So heisst es einerseits statt wie ursprünglich in der Initiative «Reduzierung der Lärmbelastung» nun «Verbesserung der akustischen Qualität», weil der Lärmschutz auf Bundesebene geregelt ist. Andererseits sollen die Formulierungen «qualitativer Gewässerschutz» und «Verbesserung von Wasserkreisläufen» ergänzt werden. Der indirekte Gegenvorschlag beinhaltet den Rahmenkredit von 130 Millionen Franken und nimmt die vorgeschlagenen Aktivitäten der Stiftung auf, doch die Umsetzung erfolgt verwaltungsintern mittels vier Programmen.

Das erste umfasst hitzemindernde Massnahmen auf städtischen Grünflächen und Plätzen sowie in Strassenräumen, das zweite die Beratung und Förderung hitzemindernder Massnahmen von bzw. bei privaten Eigentümer:innen. Dabei fange man nicht bei Null an, sagte Simone Brander und verwies unter anderem auf die bestehende Förderung der Vertikalbegrünung. Das dritte Programm umfasst die Förderung hitzemindernder Massnahmen für Eigenwirtschaftsbetriebe von Liegenschaften Stadt Zürich. Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich hitzemindernder Massnahmen bilden den Kern des vierten Programms, «damit Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf dem neusten Stand sind und wir alle mit der Zeit gehen können». Zur Umsetzung wird eine neue städtische Fachstelle mit total 20 Stellen geschaffen. Für deren Leitung ist Grün Stadt Zürich zuständig. Die Finanzierung dieser Stellen läuft nicht über den Rahmenkredit, sondern ganz normal übers Budget und muss folglich dem Gemeinderat beantragt und von ihm bewilligt werden.

Fazit: Mit einem Ja zur Initiative am 3. September würden die Stimmberechtigten zwar deren inhaltliche Anliegen in der Gemeindeordnung verankern. Doch weil der Teil mit der Finanzierung via Steuerprozent gestrichen ist, da ungültig, stünde kein Geld für die Umsetzung zur Verfügung. Abstimmungstechnisch sieht es so aus: Die Stimmberechtigten können sich mit der Vorlage 1
für die Initiative oder den Gegenvorschlag entscheiden sowie die Stichfrage beantworten, welche Variante sie bevorzugen, falls beide angenommen werden. Mit der Vorlage 2 können sie sodann noch Ja oder Nein sagen zum Rahmenkredit von 130 Millionen Franken.

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