Flagge zeigen – aber wie?

Am 28. Februar wird abgestimmt. Der Abstimmungskampf dazu findet nicht nur auf den Plakatwänden, sondern auch an den Hausfassaden der politisch Engagierten statt. Doch wie nachhaltig ist dieses Engagement?

 

Tobias Urech

 

Mit dem Nein zur 1:12-Initiative konnte zwar nicht die erhoffte Revolution der Lohnverteilung erreicht werden, dafür – so scheint es – hat sich die politische Kampagnenarbeit revolutioniert. Für fast jede Abstimmungsvorlage gibt es nun ein Fähnli für die politisch Engagierten, das sie aus dem Fenster hängen können. Ob Ja zu Spekulationsstopp, Nein zur zweiten Röhre oder Nein zur CVP-Initiative: Auch dieses Jahr beginnt für Linke mit wehenden Fahnen. So auch für Benjamin von Wyl, Mieter einer städtischen Wohnung. Er bestellte sich auf der Spekulationsstopp-Website eine Fahne und hängte diese Mitte Dezember aus seinem Fenster. Der Ärger ist gross, als kaum einen Monat später die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich (LSV) bei ihm anruft und ihn darum bittet, die Fahne wieder zu entfernen. «Die Stadt schätzt ja die politische Auseinandersetzung», heisst es. «Aber es kann ja schliesslich nicht jede und jeder seine politische Gesinnung aus dem Fenster hängen – egal ob links, freisinnig oder nationalkonservativ.» Worüber sich von Wyl besonders ärgert: «Die Fahne hing sowieso nur gegen den Innenhof und war nicht einmal gegen aussen hin sichtbar, also auch kaum ein grosser Störfaktor.» Es stellt die Frage: Darf die Stadt ihren MieterInnen verbieten, eine Fahne am Fenster anzubringen?

 

«Langjährige Praxis»

Auf Anfrage erklärt Kuno Gurtner, Mediensprecher der LSV, dass dieses Vorgehen der langjährigen Praxis entspreche.
«Die Fassade einer Liegenschaft gehört rein rechtlich gesehen nicht zum gemieteten Wohnraum», stellt Gurtner fest. Somit könnten die MieterInnen auch nicht frei über diese verfügen. «Auch Antennen für Satelliten- oder Funkempfang, Plakate oder Transparente dürfen laut Mietvertrag nicht angebracht werden.» Ausserdem gebe es neben den rechtlichen Grundlagen auch inhaltliche Bedenken bei der LSV: «Politische Meinungsäusserungen, vor allem wenn diese überdimensioniert oder besonders auffällig sind, können innerhalb der Mieterschaft polarisieren und zu Beschwerden führen. Die LSV müsste dann einschreiten und die Beseitigung verlangen. Zudem möchten wir nicht in die Situation kommen, beurteilen zu müssen, ob ein Aushang noch zulässig ist oder ob er Bestimmungen punkto Rassismus, Sexismus etc. verletzt», erklärt er. Die LSV gibt sich offenbar übervorsichtig. Allerdings: «Bei Fussball-WM und EM drücken wir ein Auge zu, wenn die MieterInnen eine Nationalflagge aus dem Fenster hängen», gibt Gurtner zu.
Der gesetzliche Rahmen ist klar: Will ein Vermieter oder eine Vermieterin nicht, dass an der Hausfassade der eigenen Immobilie politische Meinungsäusserung stattfindet, haben MieterInnen zu spuren, sonst droht die Kündigung. Und hier kommt der Haken bei den Abstimmungsfahnen – denn die meisten Engagierten leben in Mietwohnungen und besitzen keine Immobilien. Bei der 1:12-Abstimmung riet der Hauseigentümerverband gar, solche Fahnen nicht zu dulden.

«Um auf Nummer sicher zu gehen» empfiehlt Anita Thanei, ehemalige Präsidentin des MieterInnenverbands und auf Mietrecht spezialisierte Anwältin, auf Anfrage, «sollte man eine Bewilligung des jeweiligen Vermieters einholen. Trotzdem ist eine Kündigung – falls es dann tatsächlich zu so einer kommt – meist unverhältnismässig, da das Fahnenverbot eine sachliche Begründung  bräuchte – zum Beispiel Störung des Hausfriedens.»

 

Innovatives Campagning?

Aber lohnt es sich bei all diesen Risiken für MieterInnen überhaupt noch, bei linken Kampagnen auf Fahnen zu setzen? Ja, findet Oliver Heimgartner, Kampagnenleiter der Spekulationsstopp-Initiative, die von der JUSO, Hilfswerken und Bauernverbänden gesammelt wurde, auf Anfrage. Schliesslich habe ja nur eine Minderheit der VermieterInnen ein Problem mit den Fahnen. «Und falls doch jemand angewiesen wird, seine Fahne zu entfernen, gibt es Möglichkeiten, dieses Verbot zu umgehen: Man kann die Fahne zum Beispiel an die Innenseite des Fensters hängen», sagt Heimgartner. Ausserdem gehe es bei der Fahne auch um ein Bekenntnis zu einem politischen Anliegen. «Man kann die Fahne beispielsweise Freunden und Familienmitgliedern zeigen.» Dass mit den Fahnen die Massen mobilisiert werden können, erkennt man beim Blick auf die Zahlen: Innerhalb eines Monats seien 15 000 Fahnen bestellt worden. Auf die Frage, ob es nicht langsam angebracht wäre, ein neueres Kampagnen-Mittel als die Fahnen anzuwenden, antwortet Heimgartner: «Es gibt wenig vergleichbare Mittel, mit denen man in diesem Masse in der Öffentlichkeit mit so wenig Geld präsent sein kann. Wir müssen keine teuren Plakatstellen buchen, sondern können unseren SympatisantInnen eine günstige Fahne schicken.»

So weit, so gut. Doch es fragt sich, wie gerecht es ist, dass der SVP-Bauer seine Felder mit dem grinsenden «Sünneli» zupflastern darf, während mietende Linke daran gehindert werden, ihre Meinung zu äussern.

 

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