Referendum gegen kreuzfalsches Kopftuchverbot

Ob der Adliswiler Stadtrat künftig darüber bestimmen kann, ob städtische Angestellte Kopftücher und Kreuze während der Arbeit tragen dürfen, ist wieder völlig offen. SP und Grüne haben das Referendum ergriffen und bringen den höchst umstrittenen Passus jetzt an die Urne. 

 

Arthur Schäppi

 

Das gibt es bislang in keiner andern Zürcher Gemeinde: eine Bestimmung im Personalstatut, die es der Stadt- oder Gemeindebehörde erlaubt, den kommunalen Angestellten das Tragen von Kopftüchern, Kreuzen oder weltanschaulichen Symbolen zu verbieten. Genau eine solche Teilrevision des Personalstatuts aber hat die bürgerliche Mehrheit im Adliswiler Parlament im letzten Dezember gegen den Willen von SP und GP durchgesetzt. Wörtlich heisst es darin: «Der Stadtrat kann zum Schutz der Grundrechte der Kundinnen und Kunden der Stadt Vorschriften zum neutralen Verhalten der Mitarbeitenden erlassen und namentlich den Verzicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Aussagen und Symbole bei Einrichtungen und der Kleidung vorschreiben.» In Kraft treten sollte die strittige Neuerung per 1. März 2016. Stattdessen kommt es nun zu einer Urnenabstimmung darüber.

 

Über 500 Unterschriften

SP und Grüne haben mit Unterstützung kirchlicher Kreise das Referendum ergriffen und innert weniger als drei Wochen über 500 Unterschriften gesammelt (notwendig sind 300 gültige Unterschriften) und dieser Tage der Stadtverwaltung übergeben. Damit dürfte jetzt schon feststehen, dass das Adliswiler Stimmvolk an der Urne das letzte Wort im Kopftuch- und Kreuzstreit haben wird. Für das Referendumskomitee aber ist klar: Die Neuerung ist ein massiver Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit und freie Meinungsäusserung. Es sei ganz offensichtlich, dass sich die neue Bestimmung in erster Linie gegen das Tragen von Kopftüchern als vermeintlich religiöses Symbol richte, sagt der Adliswiler SP-Gemeinderat und Kantonsrat Davide Loss. Er gehört zu den Erstunterzeichnern. Jurist Loss kritisiert auch, dass im neuen Passus derart «schwammig formuliert» wurde, was unter «Aussagen und Symbolen» zu verstehen sei, dass dem Stadtrat «Raum für Willkürentscheide» gegeben werde.

Zwar habe der Stadtrat mehrfach beteuert, dass er nicht an ein Verbot von christlichen Schmuckzeichen wie Kreuze denke. «Viele besorgte Bürger befürchten aber dennoch zu Recht, dass der heutige oder ein künftiger Stadtrat gar nicht Kopftücher verbieten, gleichzeitig aber christliche Symbole dulden kann.»

Wohl deshalb sei auch die Unterstützung durch kirchliche Kreise bei der Unterschriftensammlung auffallend gross gewesen. Ohnehin gebe es keinen konkreten Anlass, der den Erlass solch neuer Vorschriften für das Personal rechtfertigen würde, betont man beim Referendumskomitee. Vielmehr habe der Stadtrat mehrfach bestätigt, dass man bisher keine Probleme mit städtischen Angestellten gehabt habe, schreiben die Erstunterzeichner in der Begründung ihres Referendums.

 

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