«Eine altersgerechte Wohnung ist die vierte Säule der Altersvorsorge»

Der Zürcher Architekt und Gerontologe Felix Bohn* ist spezialisiert auf Wohnen im Alter. Eine Wohnung, die nicht altersgerecht geplant wurde, sei für ihn nicht lebensgerecht, sagt er im Gespräch mit Angela Bernetta.

Felix Bohn, wie und wo möchten Sie im Alter wohnen?

Ich möchte im Alter so selbstbestimmt und unabhängig wie möglich wohnen. Am liebsten da, wo ich dann zu Hause bin. Wenn nötig mit Unterstützung von aussen. Bei grösserer Pflegebedürftigkeit kann das aber auch eine betreute Wohnung sein. Oder ein Pflegezentrum, wo ich würdevoll umsorgt werde und, wenn auch nicht meine Selbstständigkeit, so doch meine Selbstbestimmtheit bis zum Tod behalten kann. 

Welche Wohnform bevorzugen Menschen im Alter im Allgemeinen?

Die meisten möchten wohl am angestammten Ort bleiben und hoffen, dass sie sich bei Schwierigkeiten irgendwie arrangieren können. Die Wohnmobilität älterer Menschen hat in den letzten Jahrzehnten zwar zugenommen. Gleichwohl machen sich viele erst sehr spät Gedanken über das Leben und damit auch das Wohnen im hohen Alter.

Ab wann sollte man sich Gedanken über das Wohnen im Alter machen?

Beim Bau, Kauf oder Umbau eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sollte das schon früh ein Thema sein. Da sollte weit vorausschauend geplant werden, nicht nur was die finanzielle Belastung angeht. Viele bauliche Massnahmen, die das Leben im Alter erleichtern oder sicherer machen, bieten bereits in jüngeren Jahren mehr Komfort. Beispiele dafür sind eine grosszügige, flache Dusche oder ein hindernisfreier Zugang zum Haus und zur Wohnung. Was «kinderwagengerecht» ist, ist auch «rollstuhlgerecht» und überdies praktisch. Aus meiner Sicht ist eine altersgerechte Wohnung die vierte Säule der Altersvorsorge. Und genau wie bei der finanziellen Vorsorge sollte man auch hier nicht erst mit 60 mit der Planung beginnen.

Wie geht man bei der Planung angemessen vor?

Oft kann, darf oder will jemand im Alter nicht mehr Auto fahren. Die Nähe zum öffentlichen Verkehr und zu Geschäften mit Artikeln des täglichen Bedarfs ist deshalb ein wichtiges Kriterium. Daneben spielen individuelle Faktoren eine Rolle wie die Verwurzelung im Quartier, die Nähe von wichtigen Menschen und die finanziellen Ressourcen. Wer finanziell gut abgesichert ist, kann bauliche Anpassungen am Eigenheim vornehmen, die das Wohnen im Alter erleichtern. Wer das nicht will oder kann, sich aber rechtzeitig um eine altersgerechte Wohnform kümmert, muss nicht unter Zeitdruck suchen. Zusätzlich lebt man sich in jüngeren Jahren und noch mobil einfacher in eine neue Gemeinschaft und Umgebung ein als nach einem späten, vielleicht sogar unfreiwilligen Umzug bei eingeschränkter Mobilität.

Was versteht man unter einem altersgerechten Ausbau?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte man vorsichtig sein. Oft werden Neubauwohnungen ab Plan verkauft. Da wird leider manchmal einiges versprochen, was am Schluss nicht oder nicht wie erwartet umgesetzt wird. Entscheidende Details sollten deshalb zwingend schriftlich vor dem Kauf vereinbart werden. Unter einem «altersgerechten Ausbau» kann man vieles verstehen. Ein Aufzug etwa nützt bei einer starken Gehbehinderung wenig, wenn er von aussen nur über Stufen erreichbar ist. Es müsste also ein hindernisfreier Zugang zur Wohnung vereinbart werden und nicht nur das Vorhandensein eines Lifts. Auch geht gerne vergessen, dass ausserhalb der eigenen Wohnung bei baulichen Veränderungen das Einverständnis der Hausmiteigentümer:innen nötig ist. Wenn man mangels Aufzugs einen Treppenlift im Treppenhaus einbauen könnte, heisst das nicht, dass diese dem zustimmen. Es kann sinnvoll sein, beim Erwerb einer Eigentumswohnung eine erfahrene Fachperson beizuziehen.

Die Bevölkerung wird immer älter. Nimmt der Druck zu, altersgerechte Wohnungen in Überbauungen und Wohnhäusern oder generationendurchmischte Siedlungen zu realisieren, die keine spezifischen Alterswohnprojekte sind?

Das Alter ist eine Lebensphase und keine Krankheit. Eine Wohnung, die nicht altersgerecht geplant wurde, ist nicht lebensgerecht. Nun werden aber viele Wohnungen als Alterswohnungen angepriesen, die nicht durchgängig altersgerecht sind. Beispiele dafür sind ein Hauszugang, der mit einem Rollator kaum befahren werden kann, schwer gehende Haustüren mit Türschliesser, Schwellen oder sogar Stufen auf Balkonen, ein Kochfeld mit Touch-Feldern, das sehbehinderte ältere Menschen nicht bedienen können, Treppenhäuser mit nur einem Handlauf und greller Beleuchtung oder ein behindertengerechter Lift, der nur über eine Aussentreppe ins Hochparterre oder über die Tiefgarage hindernisfrei erreichbar ist. In der Praxis entsprechen leider auch viele Neubauten kaum den minimalen rechtlichen Vorgaben. Wie gesagt sollten altersgerechte Wohnungen und generationendurchmischte Siedlungen aber die Norm sein und keine Ausnahme. Einen rechtlichen Druck gibt es dafür nicht wirklich. Die verbindlichen Normen sind dafür zu schwach. Der Druck muss deshalb aus den Städten und Gemeinden selbst kommen, sei es aus der Verwaltung über das kommunale Baugesetz oder aus der Bevölkerung.

In vielen Städten und Gemeinden werden Altersleitbilder erstellt, die das Wohnen im Alter einschliessen. Inwieweit sind diese zielführend oder braucht es da noch zusätzliche Anstrengungen und falls ja, welche?

Ein gutes Altersleitbild ist enorm wichtig, da Wohnen im Alter nicht am Gartentor aufhört. Es braucht einen altersfreundlichen Strassenraum, hindernisfrei zugängliche Ämter, niederschwellige Sozialberatung, Treffpunkte und vieles mehr. Die Hindernisfreiheit schafft die bauliche Grundlage, dass ältere Menschen länger und sicherer in der gewohnten Umgebung bleiben können. Für ihr Wohlbefinden und gegen die Vereinsamung brauchen ältere Menschen aber ein Netzwerk an Dienstleistungen und Angeboten. Ältere Menschen müssen, genauso wie Kinder, immer mitgedacht werden. Bauen für alte Menschen heisst bauen für alle Menschen, ob im öffentlichen Raum oder im privaten Wohnungsbau. Wünschenswert wäre, dass die Städte und Gemeinden hier ihre Einflussmöglichkeiten ausschöpfen, aber auch der Hauseigentümerverband mehr gesellschaftliche Verantwortung übernähme. Solange mit Eigenverantwortung eigentlich Eigennutz gemeint ist, kann auch das beste Altersleitbild das Ziel nicht erreichen. Mit direkten Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gesundheitskosten.

Nicht alle können sich eine «altersgerechte Wohnung» leisten. Welche Möglichkeiten haben Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln?

Auch in einer Wohnung, die nicht hindernisfrei gebaut ist, kann viel gemacht werden, um die eigene Sicherheit und Selbstständigkeit zu optimieren. Handläufe beidseits von Treppen, Haltegriffe neben WC und in der Dusche oder der Badewanne, eine verbesserte Beleuchtung und das Entfernen oder Fixieren von Teppichen sind kleine Massnahmen mit grosser Wirkung. Sehr wirksam wären auch bauliche Anpassungen der Wohnungen. Zum Beispiel der Einbau einer Dusche an Stelle einer Badewanne. Leider gibt es hier zwei Hindernisse. Gemäss Artikel 260a im Obligationenrecht kann der/die Mieter:in «Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat». Fakt ist, dass Hauseigentümer:innen hier meist nicht Hand bieten. Auch haben wir in der Schweiz ein altersfeindliches Versicherungssystem. Während die Invalidenversicherung noch bei 60-jährigen Menschen bauliche Massnahmen im und ums Haus finanziert, wenn diese zu einer Verbesserung der Selbstständigkeit führen und/oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen, gibt es nach der Pensionierung keine solchen Versicherungsleistungen mehr. Jeder Haltegriff muss selbst bezahlt werden. Nur wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, kann etwa über Stiftungen finanzielle Unterstützung erhalten. Einzelne Gemeinden und Wohnbaugenossenschaften bieten günstige Alterswohnungen an. Die Wartelisten sind aber oft lang, was zusätzlich dafür spricht, sich frühzeitig mit dem Wohnen im Alter zu beschäftigen. 

Wie und wo informiere ich mich über die verschiedenen Möglichkeiten des Wohnens im Alter und/oder über altersgerechte Anpassungen im eigenen Haus?

Das hängt stark vom Wohnort ab. Das gemeindeeigene Bauamt weiss, wo in letzter Zeit Wohnungen gebaut wurden oder in Kürze gebaut werden. Bei Neubauwohnungen ist die Chance grösser, dass sie hindernisfrei zugänglich sind. Oft kann auch das Sozialamt über spezielle Wohnmodelle in der näheren Umgebung Auskunft geben. Obwohl Anpassungen in der Regel die günstigste und schnellste Art sind, die Sicherheit und Selbstständigkeit zu optimieren, gibt es leider kein etabliertes Netzwerk von Fachleuten für Wohnungsanpassungen. Im Kanton Zürich kann man die kantonale Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen, BKZ – www.bkz.ch –, für eine fachliche Beratung anfragen.

* Felix Bohn ist dipl. Architekt ETH, dipl. Ergotherapeut HF, Gerontologe INAG, zert. Lichtdesigner SLG und Akustiker FHNW. Als selbstständiger Fachberater für alters- und demenzgerechtes Bauen unterstützt er Gemeinden, private und institutionelle Bauherrschaften, Spitäler und Pflegezentren. Weitere Informationen finden sich via www.wohnenimalter.ch.

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