Dolmetschen und Kaffee trinken

Der Zürcher Gemeinderat hat sich für einen interkulturellen Übersetzungs- und Dolmetscherdienst in den städtischen Gesundheitsinstitutionen ausgesprochen. Zu reden gaben ausserdem regionale Lebensmittel für städtische Verpflegungsbetriebe.

 

Auf eine Motion der AL geht die Vorlage «betreffend Finanzierung eines flächendeckenden, niederschwelligen, interkulturellen Übersetzungs- und Dolmetscherdienstes (IÜDD) in den städtischen Gesundheitsinstitutionen» zurück, die der Zürcher Gemeinderat an seiner Sitzung vom Mittwochabend ausführlich debattierte. Konkret beantragte der Stadtrat für die Umsetzung des geplanten vierjährigen Pilotprojekts «Gewährleistung der sprachlichen Verständigung mit fremdsprachigen Menschen in den Gesundheitsinstitutionen der Stadt Zürich» einen Kredit von 2,4 Millionen Franken und die Abschreibung der Motion, wie Kommissionssprecherin Tiba Ponnuthurai (SP) ausführte. 26 Prozent der Wohnbevölkerung habe nicht Deutsch als Hauptsprache, und drei Prozent sprächen weder eine Landessprache noch Englisch, schickte sie voraus. Gerade in der Gesundheitsversorgung stellten sich deshalb bei dieser Bevölkerungsgruppe juristische und ethische Bedenken: «Sprachbarrieren behindern die medizinische Betreuung, mindern den Therapieerfolg und gefährden die PatientInnensicherheit.» Die aktuelle Motion sei «die Antwort des Stadtrats auf diesen Missstand».

 

Im Rahmen des vierjährigen Pilotversuchs sollen Lösungen getestet, evaluiert und anschliessend implementiert werden. Denn bislang fehlten Vorgaben dazu, wann genau welche Angebote eingesetzt werden sollten, also etwa ob Videodolmetschen zum Zug komme, wann LaiendolmetscherInnen eingesetzt werden könnten und wann professionelle interkulturelle ÜbersetzerInnen gefragt seien, sagte Tiba Ponnuthurai. Eine Finanzierungsgrundlage fehle zudem im ambulanten Bereich, um überhaupt DolmetscherInnenleistungen abrechnen zu können. Auch der effektive Bedarf an solchen Leistungen soll im Rahmen des Pilots erst ermittelt werden. Der Stadtrat schlage vier Massnahmenpakete vor: Er will die strukturellen Grundlagen für einen bedarfsgerechten Einsatz von sprachlichen Vermittlungshilfen und eine Finanzierungsgrundlage für den Einsatz von professionellen Dolmetscherleistungen schaffen sowie den Einsatz von digitalen Übersetzungshilfen testen und Mitarbeiterinnen hinsichtlich einer bedarfsgerechten Nutzung von sprachlichen Vermittlungshilfen sensibilisieren.

 

AL, SP und Grüne forderten mit einem Änderungsantrag, dass für die Umsetzung des Pilots zusätzlich im stationären Bereich neue einmalige Ausgaben von einer Million Franken bewilligt werden sollten. Die Ablehnung von FDP, Mitte und SVP begründete Frank Rühli (FDP) damit, im stationären Bereich seien DolmetscherInnenleistungen bereits im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes abgedeckt. Somit würde man hier eine «Doppelabgeltung» erhalten, was juristisch gar nicht möglich wäre. Auch die Frage, weshalb ausgerechnet eine Million Franken bewilligt werden sollte, lasse sich nicht beantworten. Kurz: Es brauche erst den Pilotversuch, und falls sich dann herausstellte, dass es tatsächlich Lücken im stationären Bereich gebe, müsste man das Problem mittels einer Gesetzesänderung lösen.

 

«Gefahr von Falschbehandlung»

Tanja Maag (AL) verteidigte den Wunsch ihrer Fraktion danach, den Pilotversuch auch auf Abteilungen im stationären Akutbereich auszudehnen, unter anderem damit, dass im stationären Bereich mittels Fallpauschalen abgerechnet werde. Doch Dolmetschen gehöre nicht zu den Leistungen, die so abgegolten würden. Ja mehr noch: Ohne die von der AL gewünschte Erweiterung würde man zusätzliche Kosten generieren, die durch «Falschbehandlung» entstehen würden, oder man schaffe eine «Unter- oder Überversorgung, weil die PatientInnen ihren Behandlungsplan nicht verstehen». Der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements, Andreas Hauri, wollte das nicht so stehen lassen: In den Fallpauschalen sei grundsätzlich auch etwas für Übersetzungen drin. Weil es sich um eine Pauschale handle und oft gar kein Übersetzungsaufwand nötig sei, in wenigen Fällen jedoch ein grosser, seien diese Leistungen durchaus «mehrheitlich abgedeckt».

 

Walter Anken (SVP) erklärte, wenn eine Vorlage ganze 16 Seiten umfasse, werde er grundsätzlich misstrauisch, und das «eigentliche Problem» rechtfertige «nie einen Pilotversuch für 2,4 Millionen Franken», damit würde «nur unnötig das Budget aufgeblasen». Die SVP lehne die Vorlage ab. Julia Hof­stetter (Grüne) hingegen hielt fest, wenn man sich nicht verständigen könne, habe das unter Umständen «schwerwiegende Folgen». Die PatientInnensicherheit könne gefährdet sein, weshalb ihre Fraktion der Vorlage zustimme und auch die Ausweitung auf den stationären Bereich befürworte. Der Antrag, die zusätzliche Million zu bewilligen, kam mit 61:57 Stimmen zwar durch, doch wegen der Ausgabenbremse hätte es eine absolute Mehrheit von 63 Stimmen gebraucht. Schliesslich hiess der Rat die Vorlage ohne zusätzliche Million und mit 82:35 Stimmen (von FDP und SVP) gut und schrieb die Motion mit 109:8 Stimmen (der AL) als erledigt ab.

 

SVP auf grüner Mission

Mit einem Postulat verlangten Walter Anken und Samuel Balsiger (beide SVP), dass in städtischen Verpflegungsbetrieben ausschliesslich regionale Lebensmittel angeboten werden sollten. Walter Anken erklärte die Forderung damit, das Klima gehe keineswegs an seiner Fraktion vorbei. In der Schweiz hätten wir zudem bezüglich Lebensmitteln die «weltweit strengsten Vorschriften» und könnten diese auch jederzeit überwachen. Er fügte an, den Textänderungsantrag der Grünen nehme die SVP an. Martina Zürcher (FDP) hielt ihm entgegen, die Medien bereiteten sicher schon die Schlagzeile vor, «SVP will Tee und Kaffee verbieten», denn auf das laufe das Postulat hinaus. Die FDP lehne diesen «protektionistischen und nicht durchdachten Vorstoss» ab. Julia Hofstetter entgegnete ihr, sie habe offensichtlich den Textänderungsantrag der Grünen nicht gelesen: Diese verlangten, es sollten nur noch regionale und saisonale sowie ökologische Lebensmittel angeboten werden, die in der Schweiz hergestellt wurden. Gleichzeitig sollten Ausnahmen möglich sein für Lebensmittel, die «aus klimatischen Gründen in der Schweiz nicht angebaut werden können». Die importierten Lebensmittel müssten jedoch die gleichen ökologischen Standards erfüllen wie die in der Schweiz produzierten Lebensmittel. Mit 90:27 Stimmen (von FDP und fast der ganzen Mitte/EVP-Fraktion) überwies der Rat das geänderte Postulat.

 

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