Stabile Brücke gebaut?

Die beiden RegierungsrätInnen Ernst Stocker und Jacqueline Fehr präsentierten zusammen mit dem Zürcher Finanzvorsteher Daniel Leupi und dem Präsidenten des Gemeindepräsidentenverbandes, Jörg Kündig, eine gemeinsame Lösung für die Umsetzung der Steuervorlage 17. Einem zentralen Punkt des Konsens, der etappenweisen Senkung der Gewinnsteuer, widersprachen die bürgerlichen Parteien im Kantonsrat bereits.

Ernst Stocker bezeichnete den Montagnachmittag als schönen Nachmittag. Es war ihm gelungen, sich mit der Stadt Zürich und den Gemeinden auf einen Konsens bei der zweiten Auflage der Steuern für die Unternehmen zu einigen. In der Abstimmung im Februar hatte der Kanton Zürich die USR III deutlich abgelehnt. Einer der Nein-Gründe war das entschiedene Njet, das Daniel Leupi für die Stadt Zürich vertrat. Es war ihm deutlich zu teuer. Der kantonale Finanzdirektor Ernst Stocker, der sich mit Daniel Leupi einen hochstehenden Abstimmungskampf geliefert hatte, zog aus dem Nein eine Konsequenz: Kanton und Gemeinden müssen beim nächsten Mal gemeinsam auftreten. Ihm war klar, dass die Niederlage an der Urne mit einem Preisschild versehen war. Daniel Leupi seinerseits verschloss sich der Einsicht nicht, dass die Unternehmen mit Steuererleichterungen unter vernünftigen Konzessionen vom Wegziehen abgehalten werden sollten.

 

Verteilung im Kanton

Der Kompromiss besteht aus zwei Komponenten. Für den Kanton spielen, so Ernst Stocker, die Statusgesellschaften eine verhältnismässig kleine Rolle, einzelne davon zahlen allerdings einen rechten Steuerbatzen, und zudem steigt der interkantonale Steuerwettbewerb. Der Kanton Zürich kann sich eine massive Gewinnsteuersenkung nicht leisten, weil er damit zu viele Einnahmen verliert. Insofern hat er ein Interesse daran, eine Palette an gezielten Massnahmen anbieten zu können. Das bedeutet die Patentbox und vor allem die Möglichkeit einer zinsbereinigten Gewinnsteuer – ein Unternehmen soll also unter definierten Bedingungen nicht nur die Zinsen für die Schulden von den Steuern abziehen können, sondern auch von einem Teil des Eigenkapitals. Die Bundessteuervorlage 17 sieht diese Verzinsung des Eigenkapitals nicht mehr vor. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren stimmt einer Kannformulierung zu. Die Stadt Zürich akzeptiert sie nun, wenn die Einschränkung bei den Patentboxen, eine Grenze der Entlastungen insgesamt, die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden und die Verankerung des Kinderzuschlages von 30 Franken in der Vorlage des Bundesrats bleiben.

 

All das bisher Geschriebene liegt derzeit noch beim Bundesrat und dann bei den eidgenössischen Räten. Der Kompromiss gilt, dies betonte Daniel Leupi, wenn die Lösung in etwa so aussieht und der Nationalrat nicht versucht, die im Februar abgelehnte Vorlage faktisch ohne Korrekturen neu zu präsentieren. Der entscheidende Durchbruch gelang Kanton und Gemeinden in der kantonalen Umsetzung. Ernst Stocker stimmte einer Reduktion der Gewinnsteuer in zwei Schritten zu. Mit dem Inkrafttreten der neuen Unternehmensbesteuerung (also frühestens 2020) erfolgt eine Senkung von 8 auf 7 Prozent. Eine zweite Senkung auf 6 Prozent erfolgt frühestens drei Jahre später, und dafür ist eine neue referendumsfähige Vorlage nötig.

 

Die beiden zusätzlichen Entlastungen für die Gemeinden stellte Jacqueline Fehr vor. Der Kanton erhöht seinen Anteil an den Ergänzungsleistungen von 44 auf 50, respektive 53 Prozent bei der zweiten Steuersenkung. Damit werden die Gemeinden in der Grössenordnung von 90 Millionen Franken entlastet. Zudem verlangt der Kanton, dass der Bund seinen Anteil an den Ergänzungsleistungen von 5/8 auf 6/8 erhöht und eine Belassung des Kantonsanteils von der direkten Bundessteuer bei 21,2 Prozent belässt. Der Kanton kann so rund 100 Millionen Franken zusätzlich in den Finanzausgleich einzahlen. Dabei werden die von den Abzügen am meisten betroffenen Gemeinden zeitlich befristet unterstützt – also auch die heutigen Gebergemeinden. Die Kirchgemeinden erhalten fünf Millionen während fünf Jahren.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind, so die Runde an der Medienorientierung, ausgesprochen schwer abzuschätzen. Für den Kanton könnte es in etwa auf das Gleiche wie bei der ersten Abstimmung hinauslaufen, was bei guter Konjunktur in absoluten Zahlen mehr wäre, aber verträglich. Die Gemeinden können, so Jörg Kündig, etwa mit einer Halbierung der Belastung rechnen, für die Stadt Zürich bewegt sich das Risiko in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken.

 

Die Reaktionen der Parteien auf kantonaler Ebene lassen sich sehr kurz zusammenfassen. SP und Grüne sagen tendenziell Ja zum Kompromiss, wenn er hält, die AL fürchtet einen kantonalen Leistungsabbau. Das Risiko stellen die bürgerlichen Parteien dar, die sich in einer gemeinsamen Medienerklärung gegen ein Splitting der Gewinnsteuersenkung aussprechen. Damit sagen sie Nein zu einem Herzstück.

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