Wohin weht der Wind?

Fünf KantonsrätInnen wollen dem Regierungsrat mit einer Motion in Sachen Windenergie bildlich gesprochen Rotoren verleihen. Die GegnerInnen der Windenergie im Kanton Zürich haben derweil kürzlich einen Verein gegründet.

 

Vom 4. April datiert die Motion von David Galeuchet (Grüne, Bülach), Nicola Siegrist (SP, Zürich), Franziska Barmettler (GLP, Zürich), Daniel Sommer (EVP, Affoltern am Albis) und Manuel Sahli (AL, Winterthur), bei der sich alles um den Wind dreht. Der Titel des Vorstosses lautet «Interessensgebiete für Windenergieanlagen im Richtplan festlegen». Konkret beauftragen die fünf KantonsrätInnen der Klimaallianz den Regierungsrat, eine Vorlage «zur Teilrevision des Richtplans im Kapitel 5.4 Energie auszuarbeiten, in der Gunst-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen im Richtplan einzutragen sind». Neben der Windstärke seien dabei «insbesondere Kriterien des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen», heisst es weiter. Danach folgt, wie üblich, die Begründung des Begehrens. Doch bevor man sich diese zu Gemüte führt, lohnt sich ein Sprung zu den zwei letzten Sätzen der Motion. Die lauten wie folgt: «Die Motion wird im Bewusstsein eingereicht, dass die Baudirektion potenzielle Windstandorte untersucht, um Richtplaneinträge vorzubereiten. Mit dieser Motion sollen die Rahmenbedingungen dafür festgelegt werden.» Markus Pfanner von der Medienstelle der Baudirektion bestätigt auf Anfrage, dass «in der Baudirektion die Arbeiten laufen, um potenzielle Windstandorte zu untersuchen». Ein Zeitrahmen für die laufenden Arbeiten lasse sich im Moment jedoch nicht angeben.

 

«Beträchtliches Potenzial» …

Damit zurück zur Motion: Die fünf KantonsrätInnen halten fest, die Windenergie habe in der Schweiz vor allem in den Wintermonaten «ein beträchtliches Potenzial». Und auch wenn Windenergie im Kanton Zürich noch kaum genutzt werde, seien die Kantone gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes dazu verpflichtet, dafür geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. Deshalb fordern die MotionärInnen, dass sogenannte Gunst-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen im Richtplan eingetragen werden. Mit Gunstgebieten sind solche gemeint, in denen keine öffentlichen Interessen bekannt sind, die Windkraftanlagen «spezifisch entgegenstehen» würden. In Vorbehaltsgebieten sind solche öffentlichen Interessen bekannt, schliessen aber eine Windkraftanlage nicht aus. Als Beispiele nennen die Motionär­Innen etwa Landschaftsförderungsgebiete gemäss kantonalem Richtplan, Gebiete gemäss kantonalem Landschaftsschutzinventar oder bestimmte Grundwasserschutzzonen. Ausschlussgebiete schliesslich sind jene Gebiete, in denen «entgegenstehende öffentliche Interessen bekannt sind, die eine Windkraftanlage ausschliessen». Hierzu zählen Gebiete, die in nationalen Natur- und Landschaftsschutzinventaren aufgeführt sind, Naturerlebnisparks, Landschaftsschutz- und Freihaltegebiete gemäss Richtplan, aber auch stehende Gewässer und Flüsse, bestimmte Grundwasserschutzzonen, Naturwald- und Sonderwaldreservate oder auch wichtige Vogel- oder Fledermauszugrouten. Schliesslich erwähnen die MotionärInnen noch, mit dem Eintrag im Richtplan solle «einerseits der steinige Weg für Investoren für den Bau von Windenergieanlagen erleichtert werden, andererseits den Ansprüchen des Landschafts- und Naturschutzes (insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes) entsprochen werden».

 

… oder «kein massgeblicher Beitrag»?

Soweit zur Motion. Ganz anders tönt es in der Medienmitteilung, die der kürzlich gegründete Verein Freie Landschaft Zürich am letzten Donnerstag verschickt hat: Widerstand gegen «industrielle Windkraftanlagen» sei «dringend nötig», heisst es da. Denn Windkraftanlagen gefährdeten nicht nur Natur und Tiere, sondern beeinträchtigten «mit ihren Lärm- und Infraschallemissionen auch Anwohner, entwerten nahegelegene Immobilien und können bei hiesigen Windverhältnissen keinen massgeblichen Beitrag zur Stromproduktion leisten (und überhaupt keinen zur Versorgungssicherheit)». Der Verein fordert deshalb «gerade im dicht besiedelten Kanton Zürich eine kritische Herangehensweise an vermeintliche Lösungen zur umweltverträglichen Produktion unseres künftigen Stromverbrauchs». Vereinspräsident Martin Maletinsky wird dazu wie folgt zitiert: «Der Bau von Windturbinen im Kanton Zürich hält keiner halbwegs unvoreingenommenen Güterabwägung stand. Sie würden nur gebaut, um ein (sehr sichtbares) ‹Zeichen› zu setzen und um für die Betreiber üppige Subventionen zu generieren.»

 

Was in der Medienmitteilung nicht steht: Martin Maletinsky ist auch Präsident der IG Seebecken Seilbahnfrei, und er taucht als Spender auf der Website der «alliance énergie» auf, die sich gegen das (am 21. Mai 2017 angenommene) Energiegesetz wandte. Hat es der Präsident des Vereins Freie Landschaft Zürich einfach nicht so mit Höhe, oder ist er generell gegen erneuerbare Energien? Auf Anfrage erklärt Martin Maletinsky dazu, er habe kein Problem mit Höhe, aber eins mit der «Verschandelung der Landschaft und dem Verbauen der letzten Naturräume». Aus diesem Grund sei er sowohl gegen die Seilbahn als auch gegen Windkraftanlagen im Kanton Zürich. Auf der Website der «alliance énergie» sei er nur aufgeführt, weil er ihr im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Energiegesetz etwas gespendet habe.

 

Die «alliance énergie» schreibt auf ihrer Website unter dem Titel «über uns» folgendes: «Alliance Energie ist ein überparteiliches Netzwerk mit 2500 Personen aus Wirtschaft und Politik. Es setzt sich für eine sichere und günstige Energieversorgung der Schweiz ein. Wir befürworten alle Arten der Energieerzeugung, sofern diese einen nützlichen Beitrag zur Energieversorgung leisten. Eine staatlich erzwungene Energiewende lehnen wir ab. Unser Motto lautet: Wir wenden die Energiewende.»

 

Müsste der Präsident eines Vereins, der offiziell nur Windkraftanlagen im Kanton Zürich bekämpft, seine Nähe zu einer Allianz gegen die Energiewende nicht offenlegen? Martin Maletinsky sagt dazu: «Ich bin ja nicht Mitglied dieser Allianz, ich habe nur gespendet. Das Energiegesetz habe ich abgelehnt, weil es Windkraftanlagen vorsieht.» Er sei nicht grundsätzlich gegen erneuerbare Energien, fügt er an: «In bereits verbauter Landschaft, also etwa auf den Dächern von Lagerhallen oder auf Autobahn-Überdachungen spricht nichts gegen Photovoltaik.»

 

Und was hält er von der Motion der Klimaallianz? «Ich finde den Ansatz gut, dass man Ausschlussgebiete definieren will, in denen Windräder nichts zu suchen haben.» Viel bringen werde der Vorstoss aber nicht, glaubt er: «Würde man Natur- und Landschaftsschutz wirklich ernst nehmen, blieben kaum noch geeignete Standorte in der Landschaft übrig.»

 

Fest steht somit nur eines: Wohin im Kanton Zürich künftig der Wind weht, ist offen. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

 

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