SKOS-Richtlinien: Teilrevision beschlossen

Am Freitag stellte die Schweizerische Sozialhilfekonferenz (SKOS) ihre geplanten Reformen für das Jahr 2015 vor. Beschlossen wurde dreierlei: Die Richtlinien beschliessen künftig die Sozialdirektoren der Kantone nach Vorarbeiten der SKOS. Vorgesehen ist bis Ende 2015  eine Teilrevision, zu der sich bis Mitte März alle Mitglieder äussern können. Ob dies zu einer Erhöhung des Grundbedarfs führt, steht in den Sternen.

 

Nach der Medienorientierung am Freitag dominierte in den Medien am Freitag und am Samstag die Erhöhung des Grundbedarfs für Einzelpersonen um rund 100 Franken. Dazu folgendes: Die Erhöhung des monatlichen Grundbedarfs von 986 auf 1076 Franken und von 2110 auf 2303 Franken für einen Vier-Personen-Haushalt ist weder beschlossen, noch schlägt die SKOS diese Erhöhung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren vor. Bis Mitte März werden – ohne Präferenz durch den SKOS-Vorstand – von allen Mitgliedern (also den Kantonen und rund 1500 Gemeinden) eine Antwort auf vier Vorschläge erwartet. Sie lauten:

 

  1. Status quo, also 986 Franken für Einzelhaushalte und 2110 Franken für 4 Personen-Haushalte
  2. Erhöhung des Grundbedarfs auf 1076, respektive 2303 Franken
  3. Erhöhung des Grundbedarfs auf 1076 bei gleichzeitiger Reduktion auf 2064 Franken.
  4. Beibehaltung des Grundbedarfs auf 986 bei gleichzeitiger Reduktion auf 2064 Franken.

Die mögliche Erhöhung beruht auf einer Studie des Bundesamtes für Statistik. Das Amt berechnete 2005 einen Warenkorb für SozialhilfeempfängerInnen, der aus Gütern besteht, die die 10 Prozent mit den tiefsten Einkommen benötigen. Dieser Warenkorb würde heute 1076 Franken pro Monat kosten. Es wäre eigenartig, wenn die SKOS keine Variante mit den Zahlen des Bundesamtes in die Vernehmlassung schicken würde.

 

Zur Diskussion steht zusätzlich der Grundbedarf für Grossfamilien. Heute erhalten Familien ab der 4. Person einen strikten Zuschlag von 276 Franken für jede zusätzliche Person. Das ist bedarfsgerecht, kann aber zu einer Bevorzugung gegenüber Familien mit einem tiefen Einkommen ohne Sozialhilfe führen. Hier wird gefragt, ob der Zuschlag nach der 5. Person individuell festgelegt werden sollte.

 

Peter Gomm liess als Präsident der Sozialdirektoren durchblicken, dass seine Konferenz einen tieferen Grundbedarf für junge Erwachsene wünscht. Er hegt juristische Zweifel an der Durchführbarkeit. In der Stadt Zürich sind Erwachsene bis zum 25. Altersjahr verpflichtet, in einer WG zu wohnen und erhalten so neben einer tieferen Miete auch weniger Grundbedarf, da man zu zweit oder zu dritt günstiger haushalten kann.

 

Anreizstudie ein Flop

Die SKOS gab beim Büro BASS eine Studie zum seit 2005 geltenden Anreizsystem in Auftrag. Wer Sozialhilfe erhält und gleichzeitig arbeitet, kann sein Budget bei einem 100 Prozent-Job bis zu 600 Franken (im Kanton Zürich) erhöhen. Wer sich intensiv um Integration bemüht, kann bis zu 300 Franken zusätzlich erhalten, wer sich trotz gesundheitlicher Hindernisse bemüht, kann bis zu 100 Franken mehr kassieren. Erhöhen diese Beiträge Anreize zur Erwerbsaufnahme? Die Studie kann mangels Vergleichbarkeit zu keinem Ergebnis. Felix Wolffers führte aus, dass das Weiterführen (oder nicht) eine Wertfrage sei: Soll jemand, der arbeitet, besser dastehen oder nicht? Auch diese Frage wird die Vernehmlassung beantworten. Gefragt wird auch noch nach den Bussen. Wer eine Arbeit verweigert, kann  mit einer Busse von bis zu 15 Prozent beim Grundbedarf bestraft werden – in krassen Fällen kann die Hilfe sogar eingestellt werden. Gefragt wird in der Vernehmlassung, ob die Sanktionen verschärft werden sollen und wie weit allenfalls?

 

Quervergleiche zwischen den Kantonen sind insofern schwierig, als sie kaum ohne die Berücksichtigung der anderen Sozialversicherungen möglich sind. Der Kanton Waadt etwa benutzt die Anreize der Sozialhilfe kaum, weil er vor allem mit Ausbildungsstipendien arbeitet.

 

Keineswegs isoliert

Für die SKOS, aber auch für die Konferenz der Sozialdirektoren, steht derzeit nicht nur aus Zeitgründen nur eine Teilrevision der Richtlinien zur Diskussion, da eine grundsätzliche Abkehr vom System, das SozialhilfeempfängerInnen nicht aus der Gesellschaft ausschliessen soll, nicht zur Debatte steht. Das bedingt, dass man von der Sozialhilfe so gut wie die untersten 10 Prozent der Einkommensskala lebt. Die SVP verlangt eine reine Überlebenshilfe.

 

Entschieden ist auch, dass die neuen SKOS-Richtlinien, die viel weniger vorschreiben, als man immer behauptet, politisch von der Konferenz der Sozialdirektoren im September erlassen wird.

 

Natürlich kam auch die «Verrentung» von immer mehr SozialhilfeempfängerInnen in der Diskussion zur Sprache. Die Antwort ist leider recht banal: In jeder Gesellschaft lebt ein Teil, der sich sein Leben auf die Dauer nicht selber verdienen kann oder der für die Ausbildung viel Hilfe oder später Weiterbildung benötigt. Teilt man diese Personen der Sozialhilfe zu (und nicht etwa der IV oder den Stipendien oder den RAVs), fallen die Kosten bei ihr an. Die Sozialhilfe ist derzeit Überbrückungs- und Langzeithilfe zugleich. Das kann man ändern, aber nur, indem die Langzeithilfe anderswo unterkommt und nicht dadurch, dass man von der Sozialhilfe Wunder erwartet.

 

 

BESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswyBESbswy

Austritte
Am Donnerstag treffen sich die 22 SozialvorsteherInnen des Bezirks Bülach zu einer Konferenz. Dabei debattieren sie nach der Medienkonferenz der SKOS am Freitag über einen Austritt, den viele von ihnen schon einige Zeit erwägen. Ich finde, dass man einen Austritt nach dem Motto « Man soll Reisende nicht hindern» gelassen zur Kenntnis nimmt. Ob die Beteiligten (den Austritt müsste jede Gemeinde einzeln beschliessen) aus Überzeugung oder aus politischer Wahltaktik gehen, sollen sie mit sich selber ausmachen. Entscheidend ist, dass die wenigen zentralen SKOS-Richtlinien in den ausgetretenen Gemeinden nach wie vor gelten. Der Regierungsrat wird aufmerksam kontrollieren müssen, ob diese eingehalten werden. Eine Bemerkung: Die Sozialhilfe ist für die EmpfängerInnen freiwillig. Wird sie zu klein oder zu schikanös angewandt, könnten vor allem junge Erwachsene versuchen, sich ihr Geld anders zu beschaffen; Auf der Gasse in der Grauzone oder mit Betteln. Letzteres kann man zwar verbieten, aber die Durchsetzung ist ausgesprochen aufwendig, die Bestrafung von Kleinkriminalität gleichfalls. kl.

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.