Sanierung teurer als Neubau

Die per März 2024 geplante Sanierung der Herterbrücke, die über die SZU-Gleise ins Hürlimann-Areal führt, kostet mehr als der ursprüngliche Bau – und die Brücke ist noch keine 20 Jahre alt. Wie kann das sein?

In den Mitteilungen aus der Stadtratssitzung vom 31. Mai 2023 wird über die notwendige Sanierung der Herterbrücke berichtet, für die der Stadtrat gebundene einmalige Ausgaben in der Höhe von 3,735 Millionen Franken bewilligt habe. Geplant ist der Bau zwischen März und Juli 2024. In der Mitteilung heisst es, der Korrosionsschutz der 2005 erbauten Fussgänger- und Velobrücke zwischen dem Sihlhölzlli-Areal und dem Hürlimann-Areal sei «schadhaft» und müsse erneuert werden: «Die Betontreppen weisen Deformationen auf und schwingen beim Betreten. (…) Der Belag des Brückenübergangs sowie die Brückenentwässerung und Abdichtung sind alt. Die Verbundsicherheitsgläser des Übergangs sind stark verkratzt. Auch beide Lifte müssen altersbedingt ersetzt werden.»

Als der Bau der Herterbrücke und des vorgelagerten Herterstegs, der von der Sportanlage Sihlhölzli her über die Sihl führt, am 23. Juni 2004 im Gemeinderat zur Debatte standen, war in der Weisung des Stadtrats unter Punkt «2.4. Dauerhaftigkeit» folgendes zu lesen: «Die Betonbauteile werden mit einem frosttausalzbeständigen Beton erstellt und die Bewehrung erhält eine normgemässe Betonüberdeckung. Die Übergänge vom Beton zu den Stahlbauteilen sind ausreichend über der Bodenoberfläche angeordnet, so dass sie keinem übermässigen Korrosionsangriff ausgesetzt sind. Die Stahlkonstruktionen werden mit einem mehrschichtigen Korrosionsschutz versehen, die Hohlprofile werden luftdicht verschweisst. Sämtliche Bauteile werden so konstruiert, dass das Meteorwasser überall ungehindert abfliessen kann.»

Liftanlagen sind schuld

Wer würde aufgrund dieser Beschreibung darauf kommen, dass die Brücke mitsamt den Liftanlagen nach nicht einmal zwanzig Jahren bereits erneuert werden muss? Hat man seinerzeit die Belastung oder die Dauerhaftigkeit des Materials falsch eingeschätzt oder bei der Ausführung Fehler gemacht? Nichts davon sei der Fall, erklärt Helen Berg, Projektleiterin Kommunikation des Tiefbauamts der Stadt Zürich (TAZ), auf Anfrage: «Vor allem die Liftanlagen sind die Auslöser der Sanierung. Ihr Unterhalt ist in den letzten Jahren sehr kostenintensiv geworden, und sie können nicht mehr sicher und zuverlässig betrieben werden.» Das Brückentragwerk der Herterbrücke bestehe aus korrosionsgeschütztem Stahl und sei für eine Lebensdauer von 50 Jahren konzipiert worden, während für die Verschleisselemente der Brücke wie Belag, Abdichtung, Liftanlagen und Korrosionsschutz der Stahlteile eine mittlere Nutzungsdauer von 25 Jahren in der Nutzungsvereinbarung für den Neubau festgelegt worden sei: «Kunstbauten wie Brücken werden regelmässig einer Hauptinspektion unterzogen, um ihre Gebrauchstauglichkeit und Tragsicherheit zu überprüfen. Die Inspektionen sowie die kostenintensive Wartung der Liftanlagen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass eine Instandsetzung der Herterbrücke erforderlich ist.» Helen Berg fügt an, dabei würden gleichzeitig die Verschleissteile erneuert, um die wichtige Verbindung über die Brücke nur einmal ausser Betrieb nehmen zu müssen: «Durch diese Massnahme werden auch Verschleissteile ersetzt, die ihre maximale Lebensdauer noch nicht erreicht haben. Dies mag auf den ersten Blick überraschend erscheinen, ist jedoch aus einer Gesamtnutzen- und Gesamtkostenper­spektive die effizienteste Erhaltungsstrategie.»

«Nicht vergleichbar»

Dennoch: Beim Negrellisteg verlangten die SBB beispielsweise eine Schutzdauer des Korrosionsschutzes von mindestens 40 Jahren, und die stählerne Tragkonstruktion sollte auf 100 Jahre ausgelegt werden, wie der Bautendokumentation des Stahlbau-Zentrums Schweiz, steeldoc 01/21 zu entnehmen ist. Zum Negrellisteg heisst es dort unter anderem auch folgendes: «Weite Teile des Negrellistegs konnten aufgrund der Konstruktion ohne Korrosionsschutzbeschichtung bleiben. Der Hohlkasten des Brückenträgers und die hohlen, rechteckigen Stützen sind verschweisst und luftdicht ausgeführt. Daher konnte auf den Innenseiten der Hohlräume eine Beschichtung entfallen.» Diese Beschreibung ähnelt der oben zu «2.4. Dauerhaftigkeit» doch ziemlich: Müsste also die Herterbrücke nicht auch länger halten?

«Die Herterbrücke ist mit dem Negrellisteg nicht vergleichbar», erklärt Helen Berg. Letzterer sei erst Ende 2021 in Betrieb gegangen. Innerhalb dieser Zeitspanne hätten sich die Technologien im Bereich des Korrosionsschutzes weiterentwickelt. «Ausserdem verläuft der Negrellisteg über die Gleise des Hauptbahnhofs, was die Anforderungen an den Korrosionsschutz wesentlich erhöht im Vergleich zur Herterbrücke, die als Querung über die SZU-Linie dient. So wurden zum Beispiel exponierte Teile des Negrellistegs aus korrosionsbeständigem hochlegiertem Stahl gefertigt – auch deshalb, weil kein Mobilkran für die Erneuerung des Korrosionsschutzes neben den Gleisen aufgestellt werden kann im Unterschied zur Herterbrücke», hält sie fest. Grundsätzlich müsse der Korrosionsschutz von Stahlbauten während der gesamten Nutzungsdauer ein- bis zweimal erneuert werden. Dies entspreche einem Erneuerungsintervall von 20 bis 40 Jahren.

In der eingangs erwähnten Weisung des Stadtrats zuhanden des Gemeinderats heisst es übrigens auch, dass die Stadt, vertreten durch das TAZ, mit der REG Real Estate AG, der damaligen Grundeigentümerin des Hürlimann-Areals, einen Vertrag betreffs Kostenbeteiligung ausgehandelt habe, Zitat: «Die auf der Lohn- und Preisbasis vom 1. April 2003 errechneten Kosten für die Sihlpromenade, den Verbindungsweg durch die Sihlhölzlianlage und die beiden Brücken belaufen sich auf Fr. 3 330 000.–. An diese Kosten leistet die REG Real Estate AG einen Beitrag von Fr. 1 050 000.– (…).»

Wir erinnern uns: in der Stadtratsmitteilung vom 31. Mai 2023 heisst es nun, dass der Stadtrat für die Sanierung gebundene einmalige Ausgaben in der Höhe von 3,735 Mio. Franken bewilligt hat. Die Sanierung der einen der beiden Brücken kostet demnach fast eineinhalb Millionen mehr als der ursprüngliche Bau von Sihlpromenade, Verbindungsweg und zwei Brücken (Herterbrücke und Hertersteg) – und die heutige Grundeigentümerin zahlt nichts daran. Bei der Brücke als öffentliche Verbindung lägen «Eigentum, Unterhalt und Betrieb bei der Stadt Zürich», führt Helen Berg dazu aus. Bleibt die Frage der Höhe der Kosten. Durch «die Teuerung, Komplexität und Qualitätsanforderungen» seien die Gesamtkosten für den Neubau 2005 mit den Kosten für die Gesamtinstandsetzung 2024 nicht direkt vergleichbar: «Zum Beispiel muss für die Sanierung ein aufwändiges Provisorium über fünf Monate aufgestellt werden, was während des Baus 2005 nicht der Fall war.»

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