Neue Vorschriften für Neu-Oerlikon

Ausführlich besprach der Zürcher Gemeinderat an seiner Sitzung vom Mittwochabend die Teilrevision der Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon.

 

Seit 1998, als die ersten Sonderbauvorschriften in Kraft traten, hat sich im Gebiet Neu-Oerlikon einiges verändert. Im Sommer präsentierte der Stadtrat die geplante Teilrevision sowie den städtebaulichen Vertrag, den er mit der ABB Immobilien AG zur Weiterentwicklung von Neu-Oerlikon abgeschlossen hatte. An jener Medienorientierung war von einem «Meilenstein» die Rede (vgl. P.S. vom 9. Juli). Allerdings blieben auch «gewisse Schwächen»  nicht unterwähnt, namentlich etwa, dass es in den ursprünglichen Sonderbauvorschriften «keine Vorgaben für den Erhalt von historischen Zeitzeugen» gegeben habe und dass es mit der Quartierversorgung und der Belebung des Quartiers am Abend nicht zum Besten stehe. Mit den ursprünglichen Sonderbauvorschriften war das ehemalige Industriegebiet, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war, überhaupt erst geöffnet und für den Bau von Wohn- und Gewerberaum freigegeben worden.

 

An seiner Sitzung vom Mittwochabend hatte der Zürcher Gemeinderat nun über diesen «Meilenstein» zu befinden. Es gehe darum, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der bisher noch nicht überbauten Baufelder im Teilgebiet D zu schaffen, führte Kommissionssprecherin Nicole Giger (SP) aus. Das Gebiet der Sonderbauvorschriften nördlich des Bahnhofs Oerlikon umfasst eine Fläche von rund 60 Hektaren, das ehemalige Industrieareal ist eines der grössten innerstädtischen Entwicklungsgebiete der Schweiz. Das Teilgebiet D erstreckt sich über rund 13 Hektaren zwischen Bahnhof Oerlikon, Birchstrasse, Binzmühlestrasse und Max-Frisch-Platz bis zur Jungholzstrasse, der östlichen Grenze des Gebiets von Neu-Oerlikon.

 

Nicole Giger verwies weiter auf den Masterplan von 2018, der auf einer 2015/2016 durchgeführten Testplanung beruht und ein städtebaulisches Konzept für das Teilgebiet D beinhaltet. Dieses umfasst unter anderem Angaben zur städtebaulich verträglichen Dichte, zu den Standorten und Höhen der Hochhäuser, aber auch zur Vernetzung des Fuss- und Veloverkehrs und zum Erhalt und Umgang mit der noch vorhandenen historischen Bausubstanz. Die Unterschutzstellungsverträge für das sogenannte ABB Historical Building und die Halle 550 seien ebenso Gegenstand separater Vorlagen wie die Vereinbarungen zum Mehrwertausgleich, die mit den drei Grundeigentümerschaften ABB Immobilien AG, AXA Leben AG und dem Kanton Zürich abzuschliessen seien, sagte Nicole Giger. Zusammengefasst: Mit der Teilrevision wird ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum von 50 Prozent der Mehrausnützung vorgeschrieben, das entspricht total 8000 m2. Das Baufeld D ist neu für kulturelle, quartierbezogene und öffentliche Nutzungen sowie Veranstaltungen reserviert. «Mässig störende» Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind erlaubt. Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen werden neu am Max-Frisch-Platz, am Max-Bill-Platz und an der Therese-Giehse-Strasse vorgeschrieben.

 

In ihrem zweiten Votum, nun als Sprecherin der SP, sagte Nicole Giger, die grosse Mehrheit der Kommission unterstütze die Vorlage. In diesem Gebiet, das mit dem Bahnhof Oerlikon bestens erschlossen sei, bringe die Teilrevision der Sonderbauvorschriften nicht nur mehr günstige Wohnungen, sondern auch Raum für Kultur: Das Quartier werde «aufgewertet und belebt, was auch nötig ist». Ein Kommissionspostulat für den Erhalt des letzten Hochkamins sei zudem bereits überwiesen.

 

«Massloser» werden?

Die AL äusserte sich in einer Fraktionserklärung, verlesen von Regula Fischer, kritisch zur Vorlage: Es sei «höchste Zeit, etwas ‹massloser› zu werden, sagte sie. Der beratenden Kommission sei zudem «von Anfang an (…) immer wieder eingeimpft» worden, dass sich an diesen Sonderbauvorschriften nicht «herumschräubeln» lasse, ansonsten das ganze Kons­trukt auseinanderfalle und Tabula rasa auf Kosten von Industriezeugen und gemeinnützigen Wohnungen drohe. Die AL sei jedoch der Meinung, der Stadtrat müsse nicht bloss 50, sondern 100 Prozent der Mehrausnützung nach Art. 49 b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes fordern, sagte Regula Fischer: «Das wäre immer noch verhältnismässig und eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.» Zudem sollte die Stadt auch dort, wo sie sich «im Namen der Zürcher Kultur und der Kreativwirtschaft Baugrund für ein Bürogebäude» sichere, einen Mindestwohnanteil festlegen und so Mischformen zulassen, beispielsweise in Form von Wohnateliers.

 

Fundamentale Ablehnung kam von der SVP: Reto Brüesch erklärte, hier würden «auf Kosten der Stadtbevölkerung Gschänkli verteilt»: «Da hört der Spass auf.» Die ursprünglichen Sonderbauvorschriften hätten «Schlafsilos» gebracht und das Gewerbe aus der Stadt verdrängt, und mit der neuen Vorlage werde es auch nicht besser. Sabine Koch (FDP) hingegen sprach von einer Win-Win-Situation und warnte, es bestehe die Gefahr, dass die alten Hallen abgerissen würden, falls der Rat der Vorlage nicht zustimme: «Das wäre der Super-GAU.» Christian Monn (GLP) befand, man habe hier tatsächlich eine «sehr hohe Dichte» – doch «wo sonst» sollte man die haben, fragte er rhetorisch in die Runde und gab die Zustimmung seiner Fraktion bekannt.

 

Walter Angst legte sich für 100 Prozent preisgünstigen Wohnraum ins Zeug: Es sei «nicht nachvollziehbar», weshalb in der Vorlage nur 50 Prozent vorgesehen seien. Die AL brachte ihren Wunsch allerdings nicht durch: Von den 13 Änderungsanträgen hiess der Rat nur jenen der Kommissionsmehrheit gut. Sie verlangte, dass Hotels sowie Wohnungen als Ganzes dem Wohnanteil nicht angerechnet werden, sobald sie regelmässig befristet für weniger als ein Jahr gewerblich zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlage geht nun noch an die Redaktionskommission, die Schlussabstimmung folgt in ein paar Wochen.

 

 

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