Gleichstellung durch weniger Geld – geht das?

Das Bundesgericht hat in den vergangenen zwei Jahren verschiedene Grundsatzurteile darüber gefällt, ob und wie lange nach einer Scheidung eine Person Anrecht auf Unterhaltszahlungen hat. Was trocken tönt, hat grossen Einfluss auf die Gleichstellungspolitik. Simon Muster hat mit der Historikerin Simona Isler über diese Wende im Eherecht gesprochen.

 

Simona Isler ist Historikerin, Mutter und setzt sich als Aktivistin bei der «Eidgenössischen Kommission dini Mueter» (kurz: EKdM) für eine feministische Mütterpolitik ein.

 

Frau Isler, hat das Bundesgericht Mann und Frau endlich gleichgestellt?

Simona Isler: Nein, im Gegenteil.

 

Das sehen viele KommentatorInnen aber anders. Sie sprechen bei den fünf Bundesgerichtsentscheiden von einer «Revolution des Eherechts» und vom «Ende der traditionellen Geschlechterrollen»…

Ich weiss nicht, wie man zu dieser Einschätzung gelangen kann. Das Bundesgericht hat in seinen Entscheiden ignoriert, dass Männer und Frauen in der Schweiz ökonomisch nicht gleichgestellt sind. Das ergibt sich zum grössten Teil daraus, dass Frauen mehr unbezahlte Care-Arbeit leisten als Männer und öfter in schlecht bezahlten Berufen arbeiten. Die geschlechterspezifische Einkommenslücke, die sich daraus ergibt, beläuft sich auf rund 100 Milliarden Franken im Jahr. 

All das ignoriert das Bundesgericht. Ich weiss nicht, ob die Richter naiv sind oder frauenfeindlich, aber die Entscheide werden die Ungleichheiten weiter verschärfen und zu einer weiteren Umverteilung von Geld und Zeit führen – weg von den Frauen hin zu den Männern. 

 

Wie genau führt eine Änderung im Unterhaltsrecht zu einer Umverteilung?

Die Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung gehören zu den wenigen Mechanismen in der Schweiz, die versuchen, die unbezahlte Care-Arbeit finanziell zu berücksichtigen. Ein anderer solcher Mechanismus ist die Betreuungsgutschrift in der AHV, eine Errungenschaft der Frauenbewegung, welche die unbezahlte Care-Arbeit auch in der Sozialversicherung abbildet. In einem Paarhaushalt mit zwei Kindern leisten Mütter durchschnittlich 23 Stunden pro Woche mehr Betreuungsarbeit als Väter, was theoretisch einem Lohn von 4249 Franken entsprechen würde. Es ist nur fair, dass die Mutter nach der Scheidung Geld zurückerhält, weil sie in dieser Zeit mit ihrer Arbeit ihrem Ehepartner eine Erwerbskarriere ermöglicht hat.

Jetzt schwächt aber das Bundesgericht im Unterhaltsrecht einen Mechanismus, der diese Arbeit wertschätzt, und somit auch das Prinzip, dass unbezahlte Care-Arbeit berechnet und berücksichtigt werden soll. 

 

Aber dem Unterhaltsrecht liegt doch die patriarchale Vorstellung der Ehe als «Vorsorgeinstitution» zugrunde. Das schafft Abhängigkeiten, meistens von Frauen gegenüber Männern. Ist es nicht gut, dass das Bundesgericht hier vorwärtsmacht?

Natürlich kann man die Ehe als Vorsorgeinstitution kritisieren. Die Idee dahinter ist ja, dass die beiden Ehepartner unterschiedliche Arbeiten leisten, aber die ökonomischen Lasten und Risiken gemeinsam tragen. Das kann zu Abhängigkeiten zwischen den beiden Ehepartnern führen, etwa wenn sich eine Frau nicht scheiden lassen kann, weil sie auf das Einkommen ihres Ehepartners angewiesen ist. 

Wenn man jetzt aber einen Ausgleichsmechanismus im Namen der Gleichstellung abbaut und mehr Eigenverantwortung von Frauen verlangt, aber gleichzeitig keine andere Form des Ausgleichs für geleistete unbezahlte Arbeit bietet, schiebt man die ganzen Kosten zu den Frauen. Das ist das Gegenteil von Gleichstellung. 

Diese Entwicklung konnten wir bereits in der Vergangenheit beobachten: Seit den 1990er-Jahren nehmen die gesprochenen Unterhaltszahlungen ab, ohne dass die Einkommen der geschiedenen Frauen im gleichen Masse gestiegen sind – sie haben heute ein tieferes Haushaltseinkommen als in den 1990er-Jahren. Anstatt diese bestehenden Ungleichheiten anzugleichen, spitzt das Bundesgericht diese zu. 

 

Diese Ungleichheiten auszugleichen und einen Ersatz für die wegfallenden Unterhaltszahlungen zu finden, wäre dann die Aufgabe der Politik. Ist das Bundesgerichtsurteil vielleicht ein Weckruf für die Politik, mit der Gleichstellung endlich vorwärtszumachen?

Da bin ich pessimistisch. Warum sollen genau diese Urteile jetzt die Politik dazu motivieren, endlich solidarisch mit Müttern zu sein? In der Schweiz befinden wir uns mit der Finanzierung der Betreuungsarbeit international auf einem sehr tiefen Niveau und seit Jahren fehlt der politische Wille, daran etwas zu ändern. 

Irgendwie scheint es zur Schweizer DNA zu gehören, dass Kinderbetreuung Privatsache und nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Und solange sich das nicht ändert und wir nicht bereit sind, Milliarden zu investieren, sehe ich wenig Anlass für Optimismus. 

 

Nehmen wir aber an, der Wille wäre da. Was muss sich politisch ändern?

Erstens müssen wir analog zu den Betreuungsgutschriften weitere Mechanismen einführen, die dazu führen, dass unbezahlte Care-Arbeit in den Sozialversicherungen berücksichtigt wird, Stichwort Rentenlücke. Diese existiert dank den Betreuungsgutschriften zwar in der AHV kaum noch, dafür aber in der Pensionskasse. Und weil die AHV nicht existenzsichernd ist, müssen wir auch bei der Pensionskasse dafür sorgen, dass geleistete Betreuungsarbeit rentenbildend ist. Es gibt zwar den Vorsorgeausgleich in der Pensionskasse, bei einer Scheidung werden also die Rentenguthaben hälftig geteilt. Aber wenn die Scheidung noch während des Berufslebens stattfindet, reicht das nicht aus. 

Zweitens brauchen wir eine bessere Finanzierung von ausserfamiliären Betreuungsangeboten wie Tagesschulen und Kitas, die für alle bezahlbar sind und gute Arbeitsbedingungen für die Betreuerinnen garantieren. 

Und dann braucht es eine Elternzeit, mit der die Gesellschaft solidarisch die Betreuung der Kleinkinder finanziert.

Aber selbst in einer idealen Welt mit all diesen Verbesserungen wären die Urteile des Bundesgerichts nicht gerecht, weil es unbezahlte Betreuungsarbeit nicht als Leistung anerkennt. 

 

Im Kanton Zürich entscheidet die Stimmbevölkerung am 15. Mai über eine Elternzeit von je 18 Wochen für Mutter und Vater. Die EKdM lehnt ein solches paritätisches Modell ab. Warum?

Fast alles ist besser als der Status quo und die Initiative bringt insgesamt mehr bezahlte Wochen, das ist natürlich zu begrüssen. Wir von der EKdM finden aber problematisch, dass das Zürcher Modell den Mutterschaftsurlaub in die 18 Wochen miteinrechnet, was dazu führt, dass Mütter weniger von der Elternzeit profitieren als die Väter. Aus unserer Sicht müsste die Elternzeit zusätzlich zur Mutterschaftsversicherung eingeführt werden, weil Letztere vor allem die gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt. Mütter sind schwanger, gebären und stillen die Kinder – sie sind mehr als Eltern. Eine paritätische Elternzeit macht die spezifische Erfahrung des Mutterwerdens unsichtbar, weil sie diese mit dem Vaterwerden gleichsetzt. 

 

Aber würde das Modell nicht zumindest dazu führen, dass Väter mehr Betreuungsarbeit zu Hause übernehmen? 

Die Erfahrungen der letzten 50 Jahre lassen mich daran zweifeln. Diese Umverteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Geschlechtern ist ein Ziel der feministischen Bewegung seit den 1970er-Jahren, doch bis heute ist das kaum passiert. Was hingegen passiert ist, ist eine Umverteilung von Frauen zu Frauen – von unbezahlter Haus- und Betreuungsarbeit zu schlecht bezahlten Putzkräften oder Kitamitarbeiterinnen. 

 

Wie müsste dann die Elternzeit aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein?

Wie bereits gesagt, müsste die Elternzeit zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub beziehbar sein. Sie müsste mindestens ein Jahr dauern und auch nicht erwerbstätige Eltern sollten ein Recht auf Elternzeit haben. Weiter sollten die Wochen flexibel unter den Eltern aufteilbar und auch ein Bezug in Teilzeit möglich sein. Die Politik muss anerkennen, dass es sich bei der Frage, wer die Betreuungsarbeit übernimmt, auch um eine Klassenfrage handelt: Paare organisieren sich so, wie es für sie ökonomisch Sinn macht. Wenn sich eine Frau entscheidet, Betreuungsarbeit zu leisten und nebenbei Teilzeit zu arbeiten, macht sie das nicht, weil sie noch nichts von der Emanzipation gehört hat, sondern weil das für sie und für die Familie die sinnvollste Lösung ist, auch ökonomisch. 

Studien zeigen, dass Parität vor allem der Wunsch von gut ausgebildeten und gut verdienenden Frauen ist – und für sie soll sie auch unbedingt möglich sein. Frauen im Niedriglohnsektor wie im Verkauf oder in der Gastronomie leben bereits heute häufig paritär – beide Elternteile müssen Vollzeit arbeiten, um über die Runden zu kommen. Für sie ist das aber kein Ideal, sondern eine Zumutung. Sie wünschen sich mehr Zeit für die Kinder und weniger Arbeit insgesamt. Deswegen muss die unbezahlte Betreuungsarbeit ins Zen­trum gestellt und endlich auch gesellschaftlich wertgeschätzt und bezahlt werden. Parität kann dann eine Konsequenz aus der Elternzeit, muss aber nicht deren Ziel sein.

 

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