Kommentar EWZ: Der falsche Weg

Das EWZ tut sich als Produzent in einem Markt, der derzeit den Strom unter den Gestehungskosten handelt, schwer. Das Unternehmen muss die Gewinne anderswo suchen. Insofern ist das Anliegen des Werks nach mehr unternehmerischer Freiheit und vor allem nach einer neuen Finanzordnung verständlich. Wobei das Reden von einem Strommarkt ziemlich hochtrabend ist. Faktisch besteht der Strommarkt aus einem Dschungel von Subventionen, der dazu führt, dass vor allem grosse Unternehmen den Strom billig erhalten und vom so eingeheimsten Zusatzgewinn nicht einmal Steuern bezahlen. Das musste ich zuerst loswerden.

 

Die wesentlichste Verschiebung der Kompetenzen besteht darin, dass die Investitionsentscheide, die Art ihrer Finanzierung und die Beteiligung an Tochtergesellschaften vom Stadt- und Gemeinderat auf einen vom Stadtrat gewählten Verwaltungsrat übergehen. Das Eigentümerrisiko bleibt bei der Stadt. Man spricht in solchen Situationen von einer Trennung der strategischen und operativen Ebene. Faktisch bedeutet dies: Der Gemeinderat hält beim EWZ die Sonntagspredigt und hat zum Werktag nichts mehr zu sagen. Dies wohlverstanden bei einem Werk mit einer Geschäftsleitung, die im operativen Bereich Freiheiten geniesst. Der Stadtrat will seine Kompetenzen an einen fachkundigen Verwaltungsrat abgeben. Wir wählen einen Stadt- und auch einen Gemeinderat, damit er die konkreten Probleme der Stadt samt den Risiken meistert und auch hinsteht, wenn etwas schief geht. Wir brauchen keinen Stadtrat, der die heissen Entscheide an einen Verwaltungsrat abtritt. Unter den Deckmantel, dieser habe bessere Fachkenntnisse. Ein Verwaltungsrat trifft nur sehr bedingt Entscheide, die sehr intensive technische Kenntnisse erfordern. Dazu gibt es die Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat wählt die Geschäftsleitung, und er wägt bei Sachentscheiden zwischen mehreren Varianten ab. Das ist, liebe StadträtInnen, genau der Alltag eines Stadtrats, das, was man in diesem Job lernt und meist auch kann.

 

Dazu kommt, dass die Erfahrungen mit Betrieben (auch in der Strombranche) im staatlichen Besitz und von fachkundigen Verwaltungsräten faktisch geleitet, keineswegs überzeugen. Verantwortung, Entscheidung und Eigentum gehören zusammen, sei dies privat oder staatlich. Die öffentlich-rechtliche Anstalt mag bequem sein. Aber sie ist erstens der falsche Weg und ändert zweitens an den Marktproblemen des EWZ kaum etwas.

 

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