Ein freieres Unternehmen?

 

Der Zürcher Stadtrat will dem eigenen Elektrizitätswerk mehr unternehmerische Freiheiten geben. Ein vom Stadtrat gewählter Verwaltungsrat entscheidet im Rahmen der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt künftig über die Investitionen und Beteiligungen an Tochtergesellschaften. 

 

Dem zuständigen Stadtrat Andres Türler gelang die Kommunikation über die grundsätzliche Neuausrichtung des EWZ. Er konnte das Personal und die Fraktionen informieren, ohne dass die Meldung vor der Medienorientierung verbreitet wurde.

Inhaltlich begründete er die Umwandlung des EWZ von einer städtischen Dienstabteilung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit den aktuellen Herausforderungen des EWZ. Der Strommarkt ist zwar nur für Grosskunden geöffnet, macht aber Zweidrittel des abgesetzten Stroms des EWZ aus. Andres Türler betonte, dass die vorgesehene weitere Öffnung des Strommarkts (was für ihn nicht in Stein gemeisselt ist) für die Umwandlung der Rechtsform keine Rolle spielte. Der Gemeinderat behält auch die Tarifkompetenz bei den Monopolpreisen.

 

Der Wunsch nach mehr unternehmerischer Freiheit des EWZ ist nicht neu. Im Juni 2000 scheiterte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an der Urne mit 52,5 Prozent Neinstimmen. Damals war eine Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auf kommunaler Ebene juristisch nicht möglich.

Das EWZ muss heute Zweidrittel seines Stromes auf dem freien Markt verkaufen. Auf einem für Produzenten – was das EWZ in hohem Masse ist – ausgesprochen schlechten Markt. Der gehandelte Strompreis bewegt sich oft unter den Gestehungskosten. Was den Druck auf die Effizienz vergrössert und das Risiko erhöht. Die 2000-Watt-Gesellschaft wurde seit 2000 in der Gemeindeordnung verankert und das EWZ entwickelte sich zu einem Gemischtwarenladen. In seinem Angebot stehen neben dem Glasfasernetz viele Energiedienstleistungen, die auch ausserhalb der Stadt angeboten werden. Das EWZ ist ein Anbieter von Nachhaltigkeit auf dem Energiebereich.

 

Diesem Unternehmen, das sich am Markt behaupten muss, fehlen dafür, so die Auffassung von Andres Türler und dem ganzen Stadtrat, die gleich langen Spiesse der Konkurrenz. Von den EW in der Grössenordnung des EWZ sind alle anderen entweder eine AG oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Winterthur versucht derzeit, eine Aktiengesellschaft zu werden. Auf drei Gebieten sind die Spiesse vor allem zu kurz: Die Wege für unternehmerische Entscheide sind zu lang, sie werden von politischen statt von fachlichen Gremien gefällt und die Vertraulichkeit bei Verhandlungen fehlt. Andres Türler fasste dies in einem Bild zusammen: «Wenn Sie jassen und der Mitspieler mindestens jede zweite Karte von Ihnen kennt, ist das Gewinnen sehr schwer.» Oder anders gesagt: Die Wahrscheinlichkeit, dass gegenüber dem Gemeinderat bei angestrebten Käufen und Partizipationen die Fakten vor dem Abschluss bekannt gegeben werden müssen, ist gross. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Mitbieter das EWZ-Angebot kennen. Kooperationen und Beteiligungen werden bei der Marktbehauptung wichtiger als zu den Zeiten der festen Gebühren und der geographischen Monopole.

 

Investitionskompetenzen

Damit das EWZ sich im Wettbewerb behaupten kann, braucht es nach seiner und des Stadtrats Meinung eine Trennung von politisch-strategischer und unternehmerischer Steuerung, einen Handlungsspielraum ausserhalb der städtischen Kompetenzordnung und eine grössere Vertraulichkeit der Entscheidungsgrundlagen. Die neue Rechtsform sieht einen Verwaltungsrat vor, der einen beachtlichen Teil der Entscheide trifft, die heute in der Kompetenz des Stadt- und Gemeinderats sind, eventuell sogar einer Volksabstimmung unterstehen.

Praktisch sieht das so aus, dass der Gemeinderat weiterhin eine EWZ-Verordnung erlässt, die Monopoltarife bestimmt und die gemeinschaftlichen Leistungen definiert. Zudem genehmigt er die Eigentümerstrategie und Jahresberichte und -rechnungen. Die entscheidende Änderung zu heute geschieht in zwei Bereichen: Für die Investitionen ist neu der Verwaltungsrat zuständig, und er entscheidet auch alleine über die Beteiligung an Tochtergesellschaften, in die auch Risikogeschäfte abgeschoben werden können. Aber logischerweise auch Beteiligungen (etwa bei Wind- oder Wasserkraftwerken), in denen der Status der Dienstabteilung tatsächlich hinderlich sein kann: Weil so nicht von Gleich zu Gleich verhandelt werden kann.

 

Geändert wird auch die Entschädigung an die Stadt Zürich. Diese Änderung ist aber eher technischer Art. Bisher erhielt die Stadt 6 bis 9 Prozent vom Umsatz des EWZ, neu setzt der Stadtrat eine Dividende fest. Die heutige Regelung ist angesichts des steigenden Umsatzes und der sinkenden Marge kaum mehr lange haltbar, auch wenn die Reservekasse des EWZ gut gefüllt ist. Das EWZ bleibt vollständig im städtischen Eigentum, und die Angestellten unterstehen dem städtischen Personalrecht oder einem gleichwertigen Gesamtarbeitsvertrag. Die Personalkosten spielen – anders als etwa bei einem Spital – keine zentrale Rolle.

Die Reaktionen der Parteien bewegten sich im erwarteten Rahmen: Die Bürgerlichen gingen lieber weiter, die AL ist dagegen und die SP ist nach beiden Seiten hin noch offen.

 

Kommentar: Der falsche Weg

 

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