Briefwechsel

Manchmal wird die Schreiberin von Ihrem ‹Stoff› rechts überholt. Verbales Fernlichtblitzen vertreibt poetischen Müssiggang: «Liebe XY, anbei ein Einschreiben an IM und das ich hiermit Ihnen in Kopie per E-Mail zukommen lasse. Ich bitte Sie um unverzügliche Räumung Ihrer Gegenstände. Bedauerlicherweise kann IM die Räume nicht mehr unbeaufsichtigt betreten, weil Diebstahlsbezichtigungen vorliegen und weitere Wirren vermieden werden müssen. Sie wird mit mir oder mit euch für einen Räumungstermin Kontakt aufnehmen müssen.» Und an mich: «Geschätzte IM, folgend früheren Räumungsaufforderungen bitten wir ein letztes Mal darum, die Gegenstände, die sich widerrechtlich in den Räumen des Vereins Hintz & Kuntz befinden, unverzüglich zu entfernen und den Türschlüssel ordnungsgemäss abzugeben. Einlass kann nur unter Aufsicht der Vermieterin oder einem Vereinsmitglied geschehen.» 

Nun gehts um die Ehre, jeder Hieb muss sitzen! Replik: «Geschätzte Dame, wir beziehen uns auf Ihr Räumungsbegehren. Gerne entspreche ich Ihrem Ansinnen und räume den gemieteten Platz, sobald das Untermietverhältnis zwischen Ihnen und mir ein rechtsgültiges Ende findet. Wie ein solches zustandekäme, habe ich Ihnen bereits per Einschreiben erörtert (wenngleich Sie dieses nicht abgeholt haben). Ich bitte Sie nochmals um eine rechtskonforme Handhabe unseres Mietverhältnisses. Selbstver­ständlich würde ich alle Gegenstände, die widerrechtlich in Ihren Räumen lagern, sofort entfernen. Ich besitze jedoch keine solchen, da meine Habe sich infolge ungekündigten Untermietverhältnisses legal im Lokal befindet. Wie Sie allenfalls eine Räumung durchsetzen könnten, zeige ich Ihnen gerne in der Beilage auf. 

Die Auswechslung der Schliessanlage und meine Aussperrung sind nun bedauerlicherweise zivilrechtlich bzw. strafrechtlich relevante Taten. Dies hatte ich Ihnen bereits auf Ihre Androhung hin auseinandergesetzt. Nachdem ich schon nach Ihrem widerrechtlichen Vereinsausschluss meine Rechtsmittel nicht ausgeschöpft hatte, lassen mir die neuesten Vorkommnisse leider wenig Spielraum für abermaliges Entgegenkommen. Ähnlich verhält es sich mit dem angedeuteten Diebstahl. Das während Ihrer Inventur abhanden gekommene Objekt wurde laut Bezeugung eines Anwesenden von einem Ihrer Helfer ‹versehentlich› mitgenommen – obwohl es im genannten Einschreiben als Bestandteil meines Inventars erwähnt und abgebildet war und sich vor Ort hinter einer physischen Abschrankung mit deutlichen Hinweisen auf die Eigentumsverhältnisse befand. Da Sie bereits früher die eigenmächtige Liquidation meiner Ware schriftlich androhten, scheint für den unvoreingenommenen Betrachter auch ein Diebstahl plausibel… Sie hätten das leidige Thema jedoch unschwer aus der Welt schaffen können, hätten Sie mir das Objekt bis Montag zurückgegeben (ein Hinterlegen im Vereinslokal hätte, wie Sie hoffentlich verstehen, den Zweck nicht erfüllt). Die bis heute verlängerte Frist hiefür haben Sie leider nicht genutzt, und so bietet auch diese Sache wenig Anlass, weitere Kulanz walten zu lassen. Sollten Sie sich dazu entschliessen, das Kriegsbeil wieder einzugraben, könnte als kleiner Zusatznutzen auch der Fall eintreten, dass Sie in der Öffentlichkeit nicht mehr ständig über dräuende Rechtshändel wehklagen müssten. 

 

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. In froher Erwartung Ihrer nächsten Schritte verbleiben wir mit vorzüglicher Hochachtung.» Touché!

 

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