«Neues Fördersystem für Tanz und Theater» – Der Fahrplan im Überblick

• Ab 29.11.20: Die Verwaltung erstellt mit Konsultation der Beteiligten schnellstmöglich die notwendigen Ausführungsbestimmungen und legt diese dem Stadtrat zum Beschluss vor. Auf diesen Rechtsgrundlagen basieren die Richtlinien für die Ausschreibung der Konzeptförderung.

• Im Frühling 2021 wird ein Info-Desk für Gesuchsstellende installiert. 

• Per 1.8.21: Detaillierte Ausschreibung der Konzeptförderung.

• Am 31.12.21: Eingabefrist für Anträge 6-/4-/2-jährige Förderungen.

• Per 30.6.22: Juryentscheide stehen und werden dem Stadtrat unterbreitet.

• Stadtrat und Gemeinderat (über die 6-jährigen Förderungen) haben danach insgesamt zirka sechs Monate Zeit für die Beschlüsse über die Vergabe der Förderbeiträge.

• Ab 1.1.24 greift die Konzeptförderung für 6-/4-/2-jährige Anträge. Das neue System startet.

• Die Jury wird alle vier Jahre vom Stadtrat neu gewählt. Die Amtsdauer ist auf zwei Vergabezyklen beschränkt (max. 12 Jahre). 

• Die Folgeausschreibung geschieht zwei Jahre vor Ablauf der Konzeptförderung für 6-jährige Förderungen (2027). Bei den 2-/4-jährigen Vergaben wird diese Frist kürzer werden, maximal 6 Monate vor deren Ablauf.

• Der neue Freie Kredit von 550 000 Franken wird von der Verwaltung im Rahmen ihrer Budgetkompetenz in Tranchen von 25 000 Franken selbstständig vergeben.

• Nach drei Jahren (2027) verfasst der Stadtrat gemäss Verordnung zuhanden des Gemeinderats einen Bericht. 2031 gibt es eine Evaluation, die notwendige Feinjustierungen beinhaltend die Grundlage für die erneute Volksabstimmung im Jahr 2032 bilden wird. Die aktuelle Abstimmungsvorlage betrifft nur die nächsten 12 Jahre.

• Alle bisherigen Förderungen und Abläufe für Gesuche nehmen bis zum 1.1.24 ihren gewohnten Gang. Die Tanz-/Theaterkommissionen vergeben bis im Frühjahr 23 (für den Herbst 23) die bisherigen Fördergelder. Zyklische Erneuerungen von vierjährigen Förderungen, die über den 1.1.24 hinauslaufen würden, enthalten den Vorbehalt, bei Annahme der Vorlage per 31.12.23 zu enden.

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