Keine Extrawurst für Frau Brunner

Der Zürcher Gemeinderat hat es abgelehnt, eine Interpellation zuzulassen, die nicht den Regeln fürs Verfassen von Vorstössen entspricht.

 

Was sich am Mittwochabend (28. August 2019) im Zürcher Gemeinderat abspielte, war ein Schauspiel mit Seltenheitswert. SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner und ihr Fraktionskollege Stephan Iten hatten am 26. Juni eine Interpellation eingereicht. Sie trägt den knackigen Titel «Besetzung des Pfingstweidparks durch Protestierende gegen die Asylgesetzrevision, rechtliche Grundlagen und Kriterien für den Entscheid der Duldung der Besetzung, für die Auflösung von illegalen Partys und für das Eingreifen bei Lärmklagen sowie Kriterien hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln im Rahmen von legalen und illegalen Anlässen». Im Text selber war dann ausschliesslich von «Aktivisten» die Rede.

Nun gibt es im Zürcher Gemeinderat Richtlinien fürs Verfassen von Vorstössen, und eine davon lautet, dass Frauen und Männer «sprachlich gleichberechtigt» zu behandeln sind. Folgerichtig wies das Büro des Gemeinderats die Interpellation zur Überarbeitung zurück. Gut möglich, dass Susanne Brunner, die erst am 16. Mai 2018 in den Rat eingetreten ist, diese Regel nicht präsent hatte. Einmal darauf aufmerksam gemacht, dachte sie jedoch nicht daran, sich danach zu richten – ob aus Trotz oder schlicht und ergreifend, weil sie erkannte, dass diese Geschichte eine super Gelegenheit bot, sich bekannt zu machen und zu profilieren, bleibe dahingestellt.

Jedenfalls reichte sie die Interpellation ein zweites Mal ein. Sie schrieb immer noch nur von «Aktivisten», fügte aber eine Fussnote an, in der sie betonte, sie verwende hier das «generische Maskulinum», womit der sprachlichen Gleichberechtigung Genüge getan sei. Nun ist es gemäss geltenden Richtlinien nicht zulässig, die männliche Form zu schreiben und die Frauen lediglich mitzumeinen. Dies hatte logischerweise zur Folge, dass das Büro die Interpellation erneut zurückwies. Deshalb oblag es an der Sitzung vom Mittwochabend dem Parlament, darüber zu befinden, ob die Interpellation zuzulassen sei oder nicht.

 

Das Büro als böse «Obrigkeit»

Eine Interpellation ist dazu gedacht, «Auskunft über ein beliebiges Geschäft oder Thema in der städtischen Verwaltung» zu verlangen, ist auf der Website des Gemeinderats nachzulesen. Und weiter: «Der Stadtrat beantwortet die Interpellation schriftlich innert sechs Monaten. Liegt die Antwort vor, wird in der Regel im Rat über die Interpellation diskutiert, danach ist der Vorstoss erledigt.» Sprich: Es gibt für das Ratsplenum nichts zu entscheiden oder abzustimmen. Entsprechend regelmässig kommt es vor, dass zu einer traktandierten Interpellation lediglich deren Urheberin oder Urheber das Wort ergreift. Ihr beziehungsweise sein Votum beschränkt sich ebenso oft darauf, den Grad der eigenen (Un)Zufriedenheit mit der Antwort des Stadtrats mitzuteilen.

Dass am Mittwochabend alles anders war, liegt laut dem Votum von Susanne Brunner daran, dass ihr Vorstoss nicht mit den Worten verfasst wurde, «die das Büro bevorzugt». Sie bat den Rat, sich vorzustellen, wie das wäre, in einem Land zu leben, in dem einem «die Obrigkeit» die Wortwahl vorschreibe und einem ansonsten das Wort verwehrt werde und es einem verunmöglicht werde, seine politischen Rechte auszuüben. Länder, die so funktionierten, seien keine Demokratien, sondern totalitär geführt. Das Büro argumentiere, sie solle einfach die nötigen Korrekturen vornehmen; das sei schon vielen anderen im Rat passiert. Sie habe erst an einen schlechten Witz geglaubt, doch sei es tatsächlich gang und gäbe, dass das Büro so handle. Sie lehne es ab, dass ihr jemand Vorschriften bezüglich ihrer Wortwahl mache. Gemeinderätinnen und Gemeineräte hätten das Recht, sich so auszudrücken, wie sie wollten: «Heute sind die schriftlichen Vorstösse betroffen. Doch was ist das nächste? Stellt mir künftig der Ratspräsident das Mikrofon ab, wenn ich von Autofahrern, Steuerzahlern, Velofahrern oder Lehrlingen rede?» Gleichstellung sei ihr wichtig, und sie sei im übrigen «umgesetzt». Frauen könnten alles, «wenn sie wollen», das «Gendern» leiste keinen Beitrag zur Gleichstellung. Sie schloss so pathetisch, wie sie begonnen hatte: Es gehe kurz und gut darum, «die Freiheit zu verteidigen».

 

Regeln gelten für alle

Namens des Büros entgegnete ihr die 1. Vizepräsidentin Helen Glaser (SP), die Regeln und insbesondere die Rechtschreibung gemäss den städtischen Richtlinien gälten für alle. «Die Frauen gehören nicht in eine Fussnote», fügte sie an und erwähnte auch einen Vorstoss der AL, der kürzlich wegen Regelverletzungen zurückgewiesen wurde. Natürlich könne man diskutieren, ob die Bestimmungen richtig und sinnvoll seien, doch im Moment seien sie in Kraft «und gelten für alle, auch für Frau Brunner». Katharina Prelicz-Huber erklärte, die Frauen hätten 50 Jahre dafür gekämpft, nicht nur mitgemeint zu sein: «Ich will «keinen Rückschritt».

 

«Staatspolitisch höchst bedenklich»

David Garcia Nuñez (AL) erinnerte Susanne Brunner daran, dass sie nicht als Privatperson im Rat sitze, sondern als Parlamentarierin, und dass sie als solche die demokratisch beschlossenen Regeln des Rats zu befolgen habe. Die einen zu nennen und die andern nur mitzumeinen, sei diskriminierend. Marcel Bührig (Grüne) machte Brunner darauf aufmerksam, dass es in einer Diktatur weder dieses Parlament gäbe noch sie darin das Wort ergreifen könnte. Sie könne ja sogar vor Gericht, wenn der Rat nicht in ihrem Sinne entscheide. Mit Blick auf die Voten der FDP-Mitglieder Michael Schmid, Martin Bürki und Andreas Egli erklärte Mark Richli (SP), er halte es für «staatspolitisch höchst bedenklich», dass zwei von drei FDP-Juristen befunden hätten, «dass es zwar Regeln gibt, aber dass man sie nicht anwenden muss».

Erwartungsgemäss lehnte es der Rat mit 77:35 Stimmen ab, die Interpellation zuzulassen. Gleich anschliessend hielt Susanne Brunner im Foyer einen «Point de Presse» ab, um nochmals ihr Klagelied anzustimmen. Schliesslich waren TeleZüri, Schweizer Fernsehen etc. etc. gekommen und wollten was zu filmen haben… Der Schreibenden aber ging der ganze Rummel mittlerweile derart auf den Wecker, dass sie sich nach einer halben Minute zurück in den Ratssaal flüchtete. Dort wurde anschliessend, wie wohltuend!, zum x-ten Mal über die Verbesserung des öV-Angebots in den Quartieren Witikon, Hottingen und Hirslanden gesprochen. Der Rat überwies ein Postulat von Pablo Bünger (FDP, nicht mehr im Rat) und Helen Glaser für eine direkte Trolleybusverbindung zwischen Kienastenwies und Hauptbahnhof via Hottingerplatz und Neumarkt einstimmig.

Bleibt noch anzufügen, dass Susanne Brunner nun an den Bezirksrat gelangt. Einen Vorstoss fürs Ändern der Regeln hat die SVP nicht eingereicht.

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