«Diese Investition lohnt sich»

Ab dem 1. Juli erhalten vorläufig aufgenommene AusländerInnen nicht mehr Sozialhilfe, sondern nur noch Asylfürsorge. Was sich dadurch für die Stadt Zürich ändert, war am letzten Freitag an einer Medienkonferenz zu erfahren.

 

 

Nicole Soland

 

 

Anstatt gleich nach vorne zu blicken, rekapitulierte Stadtrat Raphael Golta an der Medienkonferenz vom letzten Freitag erst mal, weshalb es überhaupt Veränderungen im Umgang mit vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern zu kommunizieren gibt: Am 24. September 2017 nahmen 67,2 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton Zürich mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes vom 3. April 2017 die Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene an. Auch die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hiessen die Gesetzesänderung mit 54 Prozent Ja gut.

 

Retourkutsche mit Folgen

Diese Gesetzesänderung war allerdings ihrerseits eine Retourkutsche: Am 4. September 2011 hatten 61,4 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten eine Revision des Sozialhilfegesetzes angenommen, welche auch die Unterstellung der vorläufig Aufgenommenen unter die Sozialhilfe enthielt. Der Gegenvorschlag der SVP, die diesen Passus gestrichen haben wollte, ging mit 38,3 Prozent Ja-Stimmen bachab.

 

Diese Niederlage wollte die Partei aber offensichtlich nicht akzeptieren: Am 27. Oktober 2014 reichten ihre Kantonsräte Christian Mettler und Claudio Schmid eine Parlamentarische Initiative ein. Darin forderten sie, das Sozialhilfegesetz erneut zu ändern, sodass vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern mit Status F wieder keine Sozialhilfe mehr gewährt werden dürfte.

 

Zur Begründung ihres Vorstosses schrieben sie explizit, «die SVP hält an den Forderungen und dem Argumentarium des Gegenvorschlages (…) fest. Die beiden SVP-Kantonsräte behaupteten in ihrem Vor-stoss ausserdem, durch eine neuerliche Kehrtwende beim Sozialhilfegesetz nach ihrem Gusto würden die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden entlastet. Für den Kanton stimmt die Behauptung, für die Gemeinden nicht, doch davon später.

 

Der Kantonsrat überwies die Parlamentarische Initiative am 3. April 2017 mit 109 Ja zu 60 Nein bei 4 Enthaltungen. Dagegen wurde sowohl das Volks- wie auch das Gemeindereferendum ergriffen, weshalb es zur erwähnten Abstimmung vom 24. September 2017 kam. Mit der neuerlichen Gesetzesanpassung erfüllt der Kanton gleichzeitig die aktuellsten Vorgaben des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Dieses wurde in den letzten Jahren bekanntlich stetig verschärft und ist per 1. Oktober 2016 dahingehend geändert worden, dass die Unterstützung für vorläufig Aufgenommene unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss.

 

Das ist für den Kanton eine gute Nachricht, für die Gemeinden aber eine schlechte: Während der Kanton den Gemeinden bisher die Sozialhilfeleistungen im Asylbereich während zehn Jahren zurückerstattete, erhalten sie für die Menschen mit Status F noch 36 Franken Asylfürsorge pro Person und Tag, und das nicht während zehn, sondern während sieben Jahren.

 

Der Integrationsauftrag bleibt bestehen

Der Volksentscheid vom 24. September 2017 habe «weitreichende Folgen für gut 7500 Menschen im Kanton», betonte Stadtrat Raphael Golta an der Medienkonferenz denn auch. In der Stadt Zürich sind rund 1500 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer davon betroffen. Diese Menschen mit Ausweis F stammen hauptsächlich aus Syrien, Eritrea und Afghanistan.

 

Nicht vom jüngsten Entscheid des Souveräns berührt wird hingegen der Passus im Bundesgesetz, der besagt, dass vorläufig aufgenommene Menschen zu integrieren sind. Denn sie bleiben meist lange hier, oder auch für immer. Dass die SVP nach der Medienkonferenz von letzter Woche dennoch postwendend «Missachtung des Volkswillens!» schrie, versteht sich von selbst…

 

Der Integrationsauftrag sei auch der Grund gewesen, weshalb die Stadt Zürich zusammen mit 26 Gemeinden das Gemeindereferendum ergriff, sagte Golta, der es bedauert, dass das Referendum nicht von Erfolg gekrönt war: Er hatte sich an vorderster Front und auch persönlich gegen die neuerliche Verschärfung engagiert und davor gewarnt, dass zusätzliche Kosten auf die Gemeinden zukämen.

 

690 statt 986 Franken

Konkret passiert nun folgendes: Die vorläufig Aufgenommenen in der Stadt Zürich werden trotz kleinerem Budget nicht aus ihren Wohnungen geholt und wieder in Kollektivunterkünften untergebracht, sondern sollen weiterhin selbstständig wohnen. Die Kinder werden wie bis anhin via Schule integriert, während für die berufliche und soziale Integration von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter spezielle Massnahmen nötig sein können. Reichen die Mittel dafür nicht aus, zahlt die Stadt die Differenz.

 

Laut den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS erhält ein alleinstehender Sozialhilfeempfänger zurzeit 986 Franken pro Monat. Dieser Betrag muss, grob gesagt, für alles ausser Miete und Krankenkasse reichen. Im Kanton Zürich empfehlen die SozialvorsteherInnen der Gemeinden für vorläufig Aufgenommene neu 690 Franken pro Monat. Das ist ein Drittel weniger – ein «schmerzhafter Eingriff für die Betroffenen», sagte Golta. Der neu festgesetzte Betrag sei gleich hoch wie jener für die Asylsuchenden, deren Status noch nicht bestimmt ist, fügte er an.

 

«Im Einzelfall» dürften die vorläufig Aufgenommenen deshalb künftig ergänzende Leistungen benötigen, sagte Golta. Die Stadt kommt für die Integrationskosten in dem Umfang auf, wie es bisher im Rahmen der Sozialhilfe möglich war: «Es wird nicht einfach Geld ausgegeben, sondern nur, wenn es im Einzelfall sinnvoll ist, beispielsweise für Deutschkurse oder für Mobilität.» Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5,8 Millionen Franken pro Jahr. Das Geld sei «sinnvoll investiert», betonte der Sozialvorsteher. Denn wenn man diese Menschen nicht integriere, «dann wird uns das in zehn oder mehr Jahren teuer zu stehen kommen».

 

Im übrigen seien «selbstständiges Wohnen, gesellschaftliche Teilhabe und die Möglichkeit, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen», die wichtigsten Treiber der Integration: «Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, diese Menschen aus unserer Gesellschaft auszuschliessen, und darum lohnt sich diese Investition auf jeden Fall.»

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