«BYOD weicht die Kostenlosigkeit subtil auf»

Wenn die Kinder ihre Kleincomputer in den Unterricht mitbringen, so sparen die Schulen Geld. Vor dem Hintergrund der Kostenfreiheit des Grundschulunterrichtes ist das aber problematisch.

 

 

Carlo Schuler

 

 

Ab dem nächsten Schuljahr geht’s los. Aufgrund des Lehrplans 21 werden im Kanton Zürich die Kinder der 5. Primarklasse eine Jahreslektion für Medien und Informatik im Stundenplan haben. Das Ganze wird sich ein Jahr später in der 6. Klasse fortsetzen. Damit wird ab dem Schuljahr 2018/19 die Bedeutung des Fachbereiches Informatik ab der 5. Klasse deutlich steigen. Ende Dezember gab zum Beispiel der Zürcher Stadtrat bekannt, dass er mit dem Projekt «KITS Next Generation» die Schulinformatik ausbauen will. Insgesamt bewilligte der Stadtrat dafür rund 12,2 Millionen Franken. Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen ein persönliches Tablet erhalten. Nach der 6. Klasse müssen diese mobilen Geräte wieder zurückgegeben werden.

 

Stadt plant Machbarkeitsstudie

In der Medienmitteilung von Ende Dezember wird auch der «bring your own device» (BYOD)-Ansatz angesprochen. «Bring your own device» bedeutet: «Bring dein eigenes Gerät mit.» Die Schülerinnen und Schüler bringen bei diesem Konzept also ihre eigenen Kleincomputer wie Smartphones, Tablets oder Notebooks in die Schule mit, damit diese dort für den Unterricht verwendet werden können. Das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich plant dazu eine Machbarkeitsstudie. Es müssten Fragen zur Sicherheit ebenso beantwortet werden wie jene zum pädagogischen Mehrwert, schreibt die Stadt.

 

Gemäss aktueller Planung werden die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie gegen Ende dieses Jahres vorliegen. «Wir erwarten darin Aussagen zur technischen Machbarkeit, aber auch über die Akzeptanz einer BYOD-Lösung bei den beteiligten Personen, also bei den Schülerinnen und Schülern, dem Schulpersonal, den Eltern und den Behörden», erklärt Regina Kesselring, Kommunikationsleiterin des Schulamtes der Stadt Zürich. Der Stadtrat werde dann aufgrund der entsprechenden Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden und einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

Kanton hält sich zurück

Regina Kesselring weist auf den Vorteil für die Nutzenden hin, wenn dank BYOD in der Schule auf dem gleichen Notebook gearbeitet werden könne wie zuhause. Kesselring verweist etwa auf die Berufswelt, wo die Erlaubnis zur Nutzung eines privaten Gerätes am Arbeitsplatz oft ein Privileg darstelle. Wenn der Schulträger dank BYOD weniger Geräte anschaffen müsse, so sei dies sicher ein weiteres Argument für BYOD. Marion Völger vom Volksschulamt des Kantons Zürich betont, dass die Bereitstellung der Infrastruktur in der Hoheit der Gemeinden liege. Zur Erreichung der im Lehrplan beschriebenen Kompetenzen sei allerdings eine Grundausstattung an Geräten notwendig. Dabei sei das Modell BYOD eines unter vielen. Die Volksschuldirektion stehe dem BYOD-Ansatz neutral gegenüber und sei sich bewusst, dass die BYOD-Thematik noch viele offene Fragen beinhalte. Wenn die Schulen anstelle eines Verbots von Smartphones auf dem Schulhof die sinnvolle Nutzung situativ zulassen würden, so sei dies eine tragfähige Ausgangslage für eine schrittweise Einführung eines BYOD-Modelles. Die Schule müsse jedoch zwingend Massnahmen ergreifen, um die Chancengleichheit sicherzustellen.

 

Lehrerverband: Keine Abschiebung der Kosten

Der BYOD-Ansatz bringe sowohl Vor- wie Nachteile, meint Beat A. Schwendimann, Leiter der Pädagogischen Arbeitsstelle des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH). Ein Vorteil sei, dass die Lernenden Geräte nützen können, mit denen sie bereits vertraut sind. Dies bereite sie auf die spätere Berufswelt vor, wo oftmals ebenfalls eigene Geräte verwendet werden. Ein Nachteil von BYOD sei, dass die Lehrpersonen mit unterschiedlichen Geräten konfrontiert sind. Ausserdem seien manche Anwendungen auf kleinen Bildschirmen schwierig zu nutzen. Aus Sicht des LCH sei wichtig, dass mit einem BYOD-Ansatz die Chancengleichheit gewahrt bleibe. Falls Lernende kein eigenes Gerät benützen könnten, so müsse ihnen von der Schule ein Gerät zur Verfügung gestellt werden. Beat W. Zemp, Zen-tralpräsident des LCH ergänzt, dass die Frage der Kostenübernahme – keine Abschiebung der Kosten auf die Eltern – vorab geklärt sein müsse.

 

«Faktisch läuft das auf eine Anschaffungspflicht hinaus»

Bloss: Dort, wo BYOD im Bereich der Volksschule schon jetzt praktiziert wird, werden die Kosten wohl in allen Fällen von den Eltern getragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass gerade in der Volksschule der finanzielle Grund manchenorts wohl das ausschlaggebende Argument für den BYOD-Ansatz darstellt. Mit dem BYOD-Modell können Schulträger Millionen von Franken sparen. Die Beschaffung von neuen Computern geht schnell mal ins Geld. Das kann vorab für jene Gemeinden, die finanziell weniger gut dastehen, zu einem Problem werden.

 

Nicht von der Hand zu weisen ist aber die Vermutung, dass sich Eltern im Falle von BYOD einem latenten Beschaffungs- oder Erneuerungsdruck ausgesetzt sehen können. Eltern wollen für ihre Kinder bekanntlich nur das Beste. Das kann dann im konkreten Falle auch mal das beste Smartphone oder Tablet sein. Hinzu kommt: Jene Kinder, die kein Gerät von zu Hause mitbringen können, sehen sich beim BYOD-Ansatz möglicherweise in eine Aussenseitersituation versetzt.

 

Vor dem Hintergrund des verfassungsmässigen Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht hinterlässt BYOD deshalb viele Fragezeichen. Das Bundesgericht hat jedenfalls im Dezember letzten Jahres in einem Leitentscheid nochmals mit aller Deutlichkeit betont, dass der Unterricht auf der Stufe der Volksschule ohne Wenn und Aber kostenlos zu erfolgen hat. Benjamin Schindler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, erachtet darum den BYOD-Ansatz als problematisch. Dieser weiche das Prinzip der Kostenlosigkeit der Volksschule subtil auf. Wenn die Devise «Bring your own device» gelte, so werde nämlich auf alle Kinder subtil Druck ausgeübt, ein solches Gerät anzuschaffen. Faktisch laufe dies dann auf eine Anschaffungspflicht hinaus. Schindler betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des erwähnten Verfassungsgrundsatzes. Eine chancengleiche Ausbildung sei die Basis unseres demokratischen Staatswesens.

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