It’s the Mehrheit, Stupid!

Ein schöner Titel findet sich in der NZZ vom letzten Samstag: «Ein Freipass für weitere Expresskäufe». Freipass? Express-käufe? Der Zürcher Bezirksrat ist doch bloss zum Schluss gekommen, dass bei den sogenannten Gammelhäusern im Kreis 4 «die Voraussetzungen für Dringlichkeitskäufe durch den Stadtrat erfüllt» gewesen seien. Dagegen hatten die Stadtparteipräsidenten von FDP, SVP und CVP Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Wie der NZZ vom Montag zu entnehmen ist, akzeptieren sie die Niederlage nicht und gelangen folglich an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht.

 

Ganz anders lesen sich die Medienmitteilungen von SP und Grünen zum Thema: «Weil die Bürgerlichen politisch keine Mehrheit finden, versuchen sie, ihre gammelige Wohnbaupolitik juristisch durchzuboxen», hält die SP Stadt Zürich fest. Dabei habe der Stadtrat, indem er die Gammelhäuser gekauft habe, «genau das getan, wozu ihn die Bevölkerung der Stadt Zürich verpflichtet hat: Er hat Wohnliegenschaften der Spekulation entzogen und dafür gesorgt, dass diese Wohnungen inskünftig zur Kostenmiete und somit zu bezahlbaren Preisen vermietet werden.» Die SP zeigt aber auch Verständnis dafür, dass nicht alle Freude an der Umsetzung des Volksentscheids von 2011 haben, der die Erhöhung des Anteils von gemeinnützigen Wohnungen auf einen Drittel verlangt: Immerhin werde den bürgerlichen VerliererInnen und den «von ihnen vertretenen Immobilienhaien» durch den Kaufentscheid des Stadtrats «der Zugang zu diesem Immobilien-Honigtopf verwehrt»…
 

Die Grünen der Stadt Zürich zeigen sich erfreut über die «klare Absage an den bürgerlichen Bremskurs in der Wohnpolitik». Der Bezirksrat erachte es «als wichtige und legitimierte Aufgabe, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auf einen Drittel zu erhöhen, so wie es das Stimmvolk beschlossen hat.» Sie sind auch zufrieden damit, dass der Bezirksrat «die langjährige Praxis des Stadtrats bestätigt und dem von bürgerlicher Seite – insbesondere der FDP – seit längerer Zeit verfolgten Kurs, den wohnpolitischen Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung aufzuweichen, einen Strich durch die Rechnung» gemacht habe.
 

So weit, so schön für Rot-Grün. Oder etwa doch nicht? Alt-Gemeinderat Niklaus Scherr (AL) hielt bereits am 10. Februar im Blog seiner Partei fest, bei diesem «Hauskauf mit Geschmäckle» dürfte zwar bezüglich Dringlichkeit alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Mehr zu denken gäben allerdings die Kaufpreise der Liegenschaften: «Arealpreise von mehr als 50 000 Franken pro Quadratmeter, wie sie für die Neufrankengasse 14 und die Magnusstrasse 27 bezahlt werden, sind auch für den von der Gentrifizierung befeuerten Markt im Langstrassenquartier absolute Mondpreise. Im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2015 wurden hier 19 404 Franken pro m2 bezahlt, mit einem Spitzenwert von 24 611 Franken im Jahr 2015.» Das Fazit sei klar: «Die Neufrankengasse 14 ist deutlich, die Magnusstrasse 27 krass überzahlt worden.» Zudem weise das Geschäft auch in steuerlicher Hinsicht «einige unappetitliche Aspekte» auf, fügte Niklaus Scherr an; kurz zusammengefasst habe der Eigentümer vor dem Verkauf noch rasch eine AG gegründet und dadurch anständig Steuern gespart.
 

Ist also die Geschichte eine ganz andere? Wehren sich die Bürgerlichen heldenhaft dagegen, dass der Stadtrat ohne Not unsere Steuermillionen zum Fenster rauswirft? In der NZZ erklärt SVP-Stadtparteipräsident Mauro Tuena, «ein Immobilienkauf ohne Mitsprache von Parlament und Volk» solle «die absolute Ausnahme bleiben». Was er nicht sagt: Die Dringlichkeitsklausel ist erstens nur in die Gemeindeordnung gelangt, weil die Mehrheit der Stimmberechtigten sie in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1976 gutgeheissen hat. Zweitens kann von «ohne Mitsprache von Parlament und Volk» selbstverständlich keine Rede sein: Auch nach einem dringlichen Kauf muss der Gemeinderat der Übertragung der Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen erst noch zustimmen – tut er das nicht, muss die Stadt die Häuser wieder verkaufen. Oder wie es der Bezirksrat ausdrückt: «Wenn der Stadtrat bei einem Dringlichkeitskauf die politische Stimmungslage in der Stadt falsch einschätzt und mit einem Kauf politisch nicht genehme öffentliche Zwecke verfolgt, kann dies durch den Gemeinderat oder die Gemeinde korrigiert werden, sobald über die Umwidmung resp. über ein konkretes Projekt zu entscheiden ist. Würde der Stadtrat hier öfters korrigiert werden, würde er auch seine Praxis bei Dringlichkeitskäufen anpassen.»
 

Fassen wir zusammen: Dass ein Privater seine Häuser verlottern lässt, dennoch hübsch Miete verlangt, sie sodann der Stadt zu einem hohen Preis verkauft und die Transaktion obendrein so einfädelt, dass er ordentlich Steuern spart, ist und bleibt, nett ausgedrückt, unschön. Doch stört das die Bürgerlichen, die doch sosehr darauf aus sind, dass «pfleglich» mit Steuergeldern umgegangen wird? Anscheinend nicht. Sonst müssten sie die Steuergesetze ändern oder etwas gegen Mietwucher unternehmen. Und sollten sie sich tatsächlich vor allem daran stören, dass der Stadtrat bei solch dringlichen Geschäften über mehr Geld verfügen kann, als normalerweise in seiner Kompetenz liegt, könnten sie sich für eine andere Regelung dieses einen Punktes einsetzen – beispielsweise, indem sie dafür einen Rahmenkredit forderten, wie das Koni Loepfe im P.S. vom
24. März vorgeschlagen hat.
 

Doch in Tat und Wahrheit ist das Problem, das die Bürgerlichen plagt, eben doch viel banaler: Sie möchten demokratisch beschlossene Regeln wie die Dringlichkeitsklausel oder den wohnpolitischen Grundsatzartikel ändern oder am besten gleich aufheben, doch sie können nicht – weil ihnen dafür schlicht die Unterstützung fehlt, seis im Gemeinderat oder an der Urne. Angesichts dessen ist es schon fast rührend, was sie in ihrem bereits seit Monaten geführten Wahlkampf alles tun, um mehr WählerInnen zu gewinnen: Tapfer und unermüdlich rennen sie mit juristischen Mitteln gegen politische Windmühlen an – und bezeichnen sich obendrein als «liberal», «demokratisch», ja gar als «Volkspartei» (einmal ohne hohes C, einmal mit). Den Seinen gibts der Herr im Gericht, kann man da nur sagen. Nur steht dort leider keine Wahlurne. Aber vielleicht merken sie das bis im Frühling 2018 ja noch.

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