Wer zu viel verdient, muss zügeln

Die Spezialkommission Finanzdepartement des Zürcher Gemeinderats hat einen Kompromiss für die neue städtische Vermietungsverordnung geschmiedet.

 

Nicole Soland

 

Matthias Probst (Grüne), Präsident der gemeinderätlichen Finanzkommission, stellte am Mittwoch an einer Medienkonferenz im Zürcher Stadthaus gemeinsam mit weiteren Kommissionsmitgliedern den Entwurf einer neuen städtischen Vermietungsverordnung vor. Sie regelt die Grundsätze der Vermietung für städtische Wohnungen, die zur Kostenmiete vermietet werden. Nicht Gegenstand der neuen Verordnung sind die subventionierten städtischen Wohnungen; deren Vermietung richtet sich wie bisher nach den Regeln der kantonalen Wohnbauförderung.

 

Bei der Vermietung hat die dafür zuständige Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich nach wie vor auf eine «sozial vielseitig zusammengesetzte Mieterschaft» zu achten. Neu sollen die Vermietungsentscheide «in einem transparenten Verfahren» erfolgen und «nachvollziehbar dokumentiert» werden. Damit soll den immer wieder verbreiteten Gerüchten begegnet werden, bei der Vergabe der Wohnungen werde gemauschelt. Ebenfalls wie bisher gelten Belegungsvorschriften, konkret die Regel «Zimmerzahl minus eins gleich BewohnerInnenzahl». Bei Unterbelegung macht die Stadt neu «nach Möglichkeit» zwei zumutbare Ersatzangebote. Lehnen die MieterInnen ab, erfolgt die Kündigung.

 

Komplett neu geschrieben hat die Kommission den Artikel über die wirtschaftlichen Verhältnisse der MieterInnen: Das massgebende Haushaltseinkommen – gemeint ist das steuerrechtlich massgebende Einkommen eines Haushalts plus zehn Prozent des steuerbaren Haushaltsvermögens, falls dieses 200 000 Franken übersteigt – soll bei Mietbeginn das Vierfache des Bruttomietzinses nicht übersteigen. Im Lauf der Jahre dürfen die MieterInnen zwar mehr verdienen, ohne gleich ausziehen zu müssen. Der Stadtrat hat die Verordnung aber so umzusetzen, «dass der Anteil Wohnungen, bei denen das massgebende Haushaltseinkommen 70 000 Franken überschreitet und gleichzeitig das Sechsfache des Bruttomietzinses übersteigt, höchstens 15 Prozent beträgt». Falls es «zur Einhaltung der 15-Prozent-Grenze erforderlich» ist, kann die Stadt einen Wohnungswechsel verlangen; tut sie das und lehnen die MieterInnen zwei zumutbare Ersatzangebote ab, erhalten sie die Kündigung. Bei jenen Haushalten, deren Einkommen 230 000 Franken übersteigt, kann das Mietverhältnis ohne Ersatzangebot gekündigt werden.

 

Zurzeit haben 16,8 statt maximal 15 Prozent jener Menschen, die in freitragenden städtischen Wohnungen leben, entweder ein Haushaltseinkommen, das mehr als das Sechsfache des Mietzinses beträgt, und/oder verfügen über zu viele Zimmer. Probst zeigte sich aber zuversichtlich, dass bereits mit der Ankündigung der neuen Verordnung und spätestens mit dem Durchsetzen der Belegungsvorschriften «ziemlich viel Bewegung in die Sache» kommen werde. Neu wird den MieterInnen zudem eine Auskunftspflicht auferlegt: Sie werden verpflichtet, die zur Kontrolle der Vermietungsvorschriften notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Einhaltung der Vorschriften wird mindestens alle zwei Jahre «von Amtes wegen überprüft». Verletzt jemand die Auskunftspflicht oder macht absichtlich falsche Angaben, kann die Stadt das Mietverhältnis auf den nächstzulässigen Termin kündigen.

 

Als nächstes wird die neue Verordnung voraussichtlich im Januar oder Februar 2018 im Gemeinderat behandelt, wo sie angesichts der Einstimmigkeit der Kommission wahrscheinlich gutgeheissen wird. Danach muss der Stadtrat die Ausführungsbestimmungen erarbeiten und darin die Details regeln. Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung beginnt die Umsetzung, wobei für bestehende Mietverhältnisse eine Übergangsfrist von fünf Jahren gilt.

 

Reaktionen der Parteien

Die SP hält in ihrer Medienmitteilung fest, der «breit abgestützte» Kompromiss entspreche den Grundlinien der «bewährten städtischen Wohnpolitik». Es brauche nun «Augenmass bei der Umsetzung». Insbesondere muss laut der SP die soziale Durchmischung erhalten bleiben. Die AL schreibt von einem «Kompromiss mit Tücken», den sie «trotz Bedenken» mitträgt; ihr hätten auch regelmässig kontrollierte Belegungsvorschriften gereicht. Die FDP hält fest, weil die «von der Öffentlichkeit vergünstigten» Wohnungen nun bei Überschreiten des massgeblichen Haushaltseinkommens gekündigt werden könnten, würden wieder Wohnungen für Leute mit tiefen Einkommen frei. Wie genau die Öffentlichkeit Wohnungen mit Kostenmiete – sprich solche, für die die BewohnerInnen via Mietzins zahlen, was sie kosten – «vergünstigt», lässt die FDP leider unerwähnt. Dafür nennt sie als «Wermutstropfen» die 15-Prozent-Regel. Am Rande der Medienkonferenz war zu erfahren, dass sie am liebsten nur 5 Prozent gehabt hätte. Die SVP schliesslich hält fest, die Verordnung sei «ein Schritt in die richtige Richtung», doch sie habe ihre Zustimmung nur gegeben, «weil sonst die Linke nein gesagt hätte und dann die alte Verordnung weiterhin zur Anwendung gekommen wäre». Die SVP hätte sich Konventionalstrafen gewünscht für den Fall, dass MieterInnen «ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bewusst verschweigen».

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