Bild: Hannes Henz

«Zuviel Solarstrom gibt es hier nicht»

Der Zürcher Gemeinderat hat sich mit den Tarifen für Energierücklieferung befasst und sich für die Verlängerung der Zwischennutzung in der Zentralwäscherei ausgesprochen.

An der Sitzung des Zürcher Gemeinderats vom Mittwochabend gab es ein paar eher ungewöhnliche persönliche Erklärungen: Bei der Behandlung von Vorstössen ohne Diskussion geht es normalerweise nur um die Frage, ob jemand aus dem Rat zu einem Postulat einen Ablehnungs- oder einen Textänderungsantrag stellt. Ist das nicht der Fall, gilt es als stillschweigend an den Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Andernfalls kommt es auf die Liste der Vorstösse, die zu einem späteren Zeitpunkt materiell behandelt werden. In einem Postulat der Grünen- und der AL-Fraktion vom 26. Februar lautete die Forderung, die städtische Volksabstimmung zum Tram Affoltern mit der politischen Beratung des Geschäftes im Kantonsrat zu koordinieren. Und zwar so, «dass eine Volksabstimmung erst nach der Abstimmung im Kantonsrat erfolgt».

Nachdem Thomas Hofstetter (FDP) den Ablehnungsantrag gestellt hatte, verlangte Markus Knauss (Grüne) das Wort für eine persönliche Erklärung. Er stellte fest, bezüglich der Terminierung von Vorlagen im Rat, über die es anschliessend eine Volksabstimmung gebe, herrsche «ein grosses Chaos»: «Erst wurde diese Vorlage auf heute Mittwoch, den 11. März traktandiert, dann auf den 1. April. Jetzt soll bereits im Juni die Volksabstimmung stattfinden, und im Rat sollen wir die Vorlage am 18. März behandeln.» Dies, nachdem es seit einem Jahr geheissen habe, was nicht bis spätestens am 11. März im Rat abgeschlossen worden sei, könne nicht mehr in der Juni-Abstimmung an die Urne kommen: «Dass man jetzt von uns erwartet, dass wir innerhalb eines einzigen Tages zu einem Geschäft, das wir ein Dreivierteljahr behandelt haben, einen Minderheitsstandpunkt formulieren, finde ich absolut ungehörig. Wir reden über 560 Millionen Franken und sollen eine Hauruck-Abstimmung machen?» Der Ratspräsident solle sich bitte überlegen, ob er die Vorlage wirklich nächsten Mittwoch traktandieren wolle. Er sei der Meinung, dieses Tram habe eine fundierte Debatte verdient, schloss Knauss. Daraufhin ergriffen erst Michael Schmid (FDP) und dann Stephan Iten (SVP) das Wort und gaben ebenfalls ihrer Verwunderung über die Nicht-Traktandierung am 11. März Ausdruck. Stephan Iten wies ausserdem darauf hin, dass der zuständige Stadtrat Michael Baumer (FDP) stets versichert habe, die Vorlage komme nicht schon im Juni an die Urne, denn dann habe es schon sehr viele Vorlagen. Zudem bestehe schlicht keine Dringlichkeit: «Die Vorlage ist zurzeit beim Kanton. Lehnt er sie ab, dann ist diese städtische Abstimmung nichtig.» Das sei «auf Deutsch gesagt das Volk veräppelt».

«Einer der attraktivsten Rückliefertarife»

Sodann ging es ein weiteres Mal um den Tarif für die Rücklieferung aus Energieerzeugungsanlagen ans EWZ, den sogenannten Tarif EEA, sowie um eine Teilrevision der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (siehe auch P.S. vom 16. Januar). Kommissionspräsident und -sprecher Beat Oberholzer (GLP) erklärte, der Verteilnetzbetreiber sei verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen, in Zürich also vor allem Solarstrom, abzunehmen, das gebe der Bund so vor. Wenn man sich über die Höhe der Vergütung nicht einig werde, solle sich der Betrag am Marktpreis für die Beschaffung gleichwertiger Energie orientieren. Der Tarif werde neu auf 8,5 Rappen pro Kilowattstunde angesetzt, fuhr er fort. Die Hoch- bzw. Niedertarifzeiten blieben vorerst und zugunsten einer raschen Umsetzung noch gleich wie bisher, der Niedertarif betrage 4,45 Rappen. Für Balkonkraftwerke an Orten, wo es noch keine Smart-Meter für eine genaue Abrechnung gebe, werde eine jährliche Pauschale ausbezahlt.

Zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen führte er aus, in der entsprechenden Verordnung werde alles geregelt, was die Stadt mit den Einnahmen aus den kommunalen Abgaben auf dem Stromkonsum alles bezahlen dürfe. Dort werde neu festgelegt, dass der Solarstrom allgemein gefördert werde, und zwar mit zwei Rappen pro Kilowattstunde. Dazu komme noch der vom Stadtrat festgelegte Betrag für den Herkunftsnachweis, der bei drei Rappen liege, womit die Kilowattstunde mit total 13,5 Rappen abgegolten werde. Rechne man den Sonntagsabzug ein (am Sonntag gilt der Niedertarif), lande man bei 12,91 Rappen pro Kilowattstunde: «Das ist exakt derselbe Betrag wie jetzt.» Damit habe Zürich einen der attraktivsten Rückliefertarife.

«Wir haben heute schon negative Preise»

Den Rückweisungsantrag der Minderheit aus SVP und FDP begründete Stéphane Braune (FDP) unter anderem damit, man habe zu günstigen Produktionszeiten heute schon ein Überangebot an Solarstrom, vor allem im Sommer über Mittag, was immer öfter zu negativen Strompreisen führe. Deshalb habe der Bund Anfang Jahr von der fixen Vergütung auf einen vierteljährlich gemittelten Marktpreis gewechselt. Stéphane Braune erinnerte an die Vorlage mit Marktpreis, die der Stadtrat dem Parlament letzten Sommer vorgelegt hatte – und die er zurücknehmen musste, weil sich dafür keine Mehrheit fand (siehe P.S. vom 16. Januar). Daran hat sich unterdessen nichts geändert. Beat Oberholzer entgegnete ihm, Zürich sei noch keine Solarstadt; dass hier zu viel Solarstrom produziert werden könnte, sei schlicht nicht der Fall. Zudem würden jene bestraft, die bereits investiert hätten, wenn sie plötzlich weniger bekämen als die bereits geltenden 12,9 Rappen, mit denen sie gerechnet hätten.

Sibylle Kauer (Grüne) fügte an, die Grünen hätten sich für die nun vorliegende Lösung starkgemacht. Sie wies ebenfalls darauf hin, dass die Produktion in Zürich heute noch viel zu klein sei. Das sei im Hinblick auf die Klimaziele «peinlich». Patrick Tscherrig (SP) sagte, wir bräuchten künftig mehr Strom, vor allem solchen aus erneuerbaren Quellen: «Deshalb müssen wir im grossen Stil investieren und ausbauen.» Die Energiewende sei das Infrastrukturprojekt des 21. Jahrhunderts, also müssten wir «klotzen statt kleckern». Mit 73:41 Stimmen (von SVP, FDP und Mitte/EVP lehnte der Rat den Rückweisungsantrag ab. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission.

Zu reden gab sodann noch ein Zusatzkredit von 7,98 Millionen Franken für die Verlängerung der Zwischennutzung der Zentralwäscherei bis 2034/35, beziehungsweise: Zu reden gab vor allem das Begleitpostulat von Emanuel Tschannen und Anthony Goldstein (beide FDP), mit dem sie die Rechtsbeziehung zwischen der Stadt und dem Verein Zentralwäscherei «durch eine mit den städtischen Beiträgen verrechenbare Konventionalstrafe» ergänzt haben wollten. «Ziel der Konventionalstrafe soll die Verhinderung diskriminierender Veranstaltungen auf dem Gelände der Zentralwäscherei Zürich sein», heisst es im Postulat. Nach ausführlicher Debatte lehnte der Rat den Rückweisungsantrag zur Vorlage mit 83:33 Stimmen (von SVP und FDP) ab, hiess die Vorlage ebenfalls mit 83:33 Stimmen gut und versenkte das Begleitpostulat mit 27 Ja- zu 88 Nein-Stimmen.

(P.) S. O. S. !

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