- Repression
Wie eine 35-jährige Lehrerin aus Zürich mit ihrem Baby in einem türkischen Gefängnis landete
Um 10:50 Uhr soll der Flug von Pegasus Airlines von Zürich nach Istanbul abheben. Die Tickets sind gebucht, die Pässe liegen bereit. Dann legen Polizisten Bahar Yalçınkaya Handschellen an. Hinter ihr weinen ihre beiden Kinder. Wenige Stunden später wird die 35-jährige Lehrerin in Istanbul festgenommen, genau wovor ihr Rechtsvertreter in der Schweiz die Behörden gewarnt hatte. Şaban Murat Özten weiss, wovon er redet. Kaum ein Schweizer Rechtsgelehrter kennt das türkische und Schweizer Recht so gut wie er. Auf Anfrage erklärt er der Redaktion ausführlich, wie brandgefährlich das, was hier gerade passierte, ist. Die Türkei hat einen Vorführbefehl gegen Bahar Yalçınkaya ausgestellt. Der Jurist erklärt, dass das das Gleiche ist wie ein Haftbefehl. Bei Bahar Yalçınkaya wurde ein sogenanntes Kettenverfahren eingeleitet, gemäss türkischen Gesetzen wurden dabei mehrere Verfahren zusammengelegt. Die Schweizer Behörden wussten um diesen Haftbefehl. Ausgeflogen wurde Bahar dennoch. Heute sitzt sie mit ihrem 15 Monate alten Sohn im Gefängnis, ihre fünfjährige Tochter wurde von ihr getrennt. Für die Schweiz war die Ausschaffung damit vollzogen, der Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) ausgeführt. Für Bahars Familie begann damit etwas, das die Behörden zuvor als zumutbar eingestuft hatten.
Schweizer Behörden wussten von dem Haftbefehl gegen die Mutter und schoben sie trotzdem ab
Aus den Videos im Rückkehrzentrum, in dem Bahar Yalçınkayas Familie lebte, können die Ereignisse, die hierher führten, nachvollzogen werden:
Bahar trägt an diesem Morgen ein lachsfarbenes T-Shirt und blaue Shorts, lose hochgesteckte Haare. Die heisse Luft steht schon am frühen Morgen in Ober Halden im Kanton Zürich, an diesem 4. August. Hier, abseits der öffentlichen Blicke, in einem abgelegenen Winkel in Hinteregg, befindet sich das Rückführungszentrum, in dem auch die Familie von Bahar lebt. Neben der 35-Jährigen steht ihre kleine Tochter, einen Teddybären in der einen Hand, in der anderen die Hand ihrer Mutter, die sie schon bald loslassen muss. Der Glitzerhaarreif hält nicht nur die Haare der Fünfjährigen aus dem Gesicht, er verrät auch, dass Elif* vermutlich gerne Prinzessin spielt. Wie viele Mädchen in ihrem Alter.
Auch dabei ist ihr kleiner Bruder Aslan*, noch ein Baby, der kürzlich seinen ersten Geburtstag im Rückkehrzentrum Ober Halden gefeiert hat. Heute ist hier niemand in Stimmung zum Feiern. Polizistinnen und Polizisten stehen vor der Tür, einige in gelben Warnwesten. Koffer rollen, eine Beamtin schiebt den Kinderwagen von Aslan voran. Eine andere Polizistin trägt einen Maxi-Cosi, den Autokindersitz, darin sitzt, noch ruhig, das Baby. Die Familie soll zum Flughafen Zürich gebracht und von dort nach Istanbul geflogen werden. Viel Zeit bleibt nicht. Alles muss schnell gehen. «Sofort» sagt ein Polizist immer wieder, «sofort». Diese drängende Forderung erfolgt wohl auch aufgrund der zusätzlich zur Situation entstehenden Verunsicherung der Familie, weil der Vater der Kinder und Ehemann von Bahar an diesem Morgen nicht in der Unterkunft ist. Das «sofort» des Polizisten ging denn auch zu schnell, er wird nicht pünktlich am Flughafen sein. Es wird nur das erste Mal sein an diesem Mittwochmorgen, dass diese Familie auseinandergerissen wird. Sie weiss noch nicht, dass wenige Stunden später die zweite einschneidende Trennung anstehen wird.
Bahar spricht kein Deutsch, eine Freundin versucht zu übersetzen. Ein offizieller Übersetzer oder eine Übersetzerin, die ihr und den Kindern erklären würde, was jetzt passiert, scheint nicht vor Ort zu sein. Dann geht alles ganz schnell. Bahar werden die Hände auf dem Rücken gefesselt. Die Hand ihrer Tochter kann sie nicht mehr halten, das Kind weint. Auch das Baby, der kleine Aslan, schreit um sein Leben. Die anderen Bewohnenden des Hauses schauen wie erstarrt auf die Szene, eine andere Mutter wippt ihr Kind zur Beruhigung auf den Arm, eine andere nimmt tiefe Züge ihrer Zigarette. Augen zwischen Mitgefühl und der Angst, sie könnten die nächsten sein.
Zwei Jahre hat Bahar mit ihrer Familie in diesem Rückführungszentrum gelebt, zwei Jahre in einer Schicksalsgemeinschaft, verbunden mit einem ständigen Gefühl der Angst. Hier wurden Freundschaften geschlossen, hier spielten die Kinder miteinander, hier kam Bahars jüngster Sohn zur Welt. Nun wird eine Frau, die sie als Nachbarin und Freundin kennen, von mehreren Polizeibeamten in Handschellen gelegt.
Eine Bewohnerin versucht nach eigener Darstellung zu helfen. Ihr Sohn will übersetzen, doch auch das wird ihm, wie sie später erzählt, nicht erlaubt. Als Bahar im Zimmer geweint habe, sei die Tür geschlossen worden. Die anderen hätten draussen warten müssen. «Die Kinder haben sehr viel geweint. Wir durften ihnen überhaupt nicht helfen», berichtet eine Mitbewohnerin.
Die Videos zeigen nur Ausschnitte des Einsatzes und können deshalb nicht jede Situation davor und danach dokumentieren. Zu sehen ist jedoch eine gefesselte Frau, die von mehreren Beamten begleitet wird, während ihre Kinder in unmittelbarer Nähe sind. Zu hören ist ihr Weinen. Schliesslich wird Bahar mit den Kindern zum Transportfahrzeug gebracht. Eine Polizistin schiebt den Kinderwagen in den Transporter, dann schliesst sich die Tür.
Auf Anfrage der Redaktion an die Kantonspolizei Zürich, ob von der Frau eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung ausging, die diese drastische Massnahme vor ihren Kindern rechtfertigen könnte, antworten diese, «die Polizistinnen und Polizisten gehen mit Augenmass vor».
Wenige Stunden später sitzt die Familie im Flugzeug nach Istanbul. Dort geschah, wovor Bahars Schweizer Rechtsvertreter Şaban Murat Özten nach eigenen Angaben bereits während des Asylverfahrens gewarnt hatte. Den Haftbefehl, der in der Türkei gegen Bahar Yalçınkaya vorlag, hat er dem SEM eingereicht, hat ihn im Mehrfachverfahren, das er für die Familie eingereicht hat, beigelegt. Schweizer Behörden wussten also um das Risiko, was der Mutter und ihren Kindern blühen könnte, wenn das Flugzeug in Istanbul landen würde. Dabei sind Kinderrechte keine Randnotiz des Gesetzbuches, sie sind ein wichtiges Fundament.
Das SEM erklärt auf Anfrage diesbezüglich allgemein, dass bei der Wegweisung von Familien die Situation der Kinder im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention geprüft werde. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit und Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzugs könnten unter anderem das Alter der Kinder und ihre mögliche Entwurzelung im Herkunftsland berücksichtigt werden.
Das Frauengefängnis Bakırköy in der Türkei
Noch am Tag ihrer Ankunft nehmen türkische Behörden die 35-Jährige in Gewahrsam. Zwei Tage später wird sie in ein geschlossenes Frauengefängnis im Istanbuler Stadtteil Bakırköy gebracht. Aslan, das kleine Baby, wird mitinhaftiert. Elif wird von der Mutter und ihrem Bruder in einem Land, das wohl kaum noch in ihren Erinnerungen existiert, weg zu Bekannten in die ihr fremde Stadt Istanbul gebracht. Ihr Vater, der sich hätte um das Kind kümmern können, wurde in der Schweiz zurückgelassen.
Wer bei einem türkischen Gefängnis an europäische Standards denkt, an ein gemütliches Bett, einen eigenen Fernseher und eine Nasszelle, hat ein Bild, das genau dem Gegenteil des Ortes entspricht, an dem Bahar und ihr Baby jetzt sind.
Hier, isoliert, am Rande von Istanbul, sitzen kaum Amokläufer:innen, Geldwäscher:innen, Massenmörder:innen oder Mafia-Chef:innen. Dieses Gefängnis ist überfüllt mit Frauen, denen «Terrorpropaganda» vorgeworfen wird. Gemeint ist damit Zuspruch für die kurdische Bewegung. Auch Bahar ist aus diesem Grund hier.
Sie hat Social-Media-Beiträge geteilt: Neben Glückwünschen zum kurdischen Neujahrsfest Newroz und verschiedenen literarischen beziehungsweise poetischen Zitaten waren das auch Kritik an der Isolationshaft, in der sich Abdullah Öcalan, der Vorsitzende der kurdischen Arbeiterpartei PKK, seit Jahren befindet, sowie Bilder kurdischer Frauen, die in Rojava gegen den sogenannten Islamischen Staat gekämpft haben. Diese politischen beziehungsweise kulturellen Ausdrucksformen und Aktivitäten hat sie teilweise in der Schweiz ausgeübt. Das Teilen solcher Beiträge reicht, um in der Türkei strafrechtlich verfolgt und inhaftiert zu werden.
Auch die bekannte Autorin Aslı Erdoğan war in Bakırköy inhaftiert, angeklagt aufgrund der gleichen Vorwürfe wie Bahar Yalçınkaya: «Terrorpropaganda». Die Staatsanwaltschaft forderte dafür Lebenslänglich, heute lebt Erdoğan in Frankfurt im Exil, aber sie erinnert sich gut daran, wie sie im Deutschlandfunk berichtet. Manchmal seien es innerhalb der Zellen kaum mehr als zehn Grad gewesen. Um sich zu wärmen, hätten die Insassinnen Wasser erhitzt, es in Plastikflaschen gefüllt und sich auf den Körper gelegt. So kalt wie es im Inneren war, so trüb war der Blick nach draussen. Seit die türkische Regierung «Terrorpropaganda» als strafrechtlich relevant einstufte, ist das Frauengefängnis auch mit Kindern überfüllt. Eine weitere Frau, die über das Innere des Gefängnisses berichtet, ist die bekannte deutsche Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu. Auch sie war in Bakırköy inhaftiert. Drei Monate lang lebte sie hier mit ihrem damals zweijährigen Sohn.
Ende 2017 lebten etwa fünfzig Kinder im Alter bis sechs Jahren gemeinsam mit ihren Müttern in der Haftanstalt. Tolu erzählt, dass es dort so etwas wie einen Kindergarten gebe. Spielzeuge in das Gefängnis zu bringen sei jedoch so gut wie unmöglich gewesen.
Eine weitere Frau berichtet in einem Beitrag im Schweizer Fernsehen SRF aus dem Gefängnis. Sie wurde bei einem Protest gegen das Regime durch Schüsse der Polizei schwer verletzt. Ein Bauchschuss führte dazu, dass sie einen künstlichen Darmausgang hatte, wegen ihrer zusätzlichen Schussverletzung, die ihren Arm zertrümmert hatte, konnte sie diesen nicht selber leeren. Vom Krankenhausbett kam sie direkt in das berüchtigte Frauengefängnis. In der Zelle, die sie sich mit vielen Frauen teilen musste, wurde sie von Mithäftlingen gepflegt.
Diese Frau berichtet auch über ein Baby, das mit ihr und der Mutter die gleiche Zelle teilte. Der Junge war sieben Monate alt und hätte Babynahrung benötigt. Die gab es aber im Gefängnis nicht. Die Mutter berichtet, wie sie versucht haben, das wenige Essen, das sie hatten, so zu zerdrücken, dass es das kleine Baby verdauen konnte. Miaz hiess der kleine Junge, sie durften ihm nicht einmal farbige Kleider anziehen. «Er musste auch in die grauen Gefängnisfarben gekleidet werden. Ein Baby in Gefängniskluft: Das ist eigentlich nur absurd, finden Sie nicht auch?», erzählt die ehemalige Gefangene den Reportern von SRF.
Hier ist Bahar Yalçınkaya also mit ihrem Kleinkind gelandet. Innerhalb weniger Tage ist aus einer Familie, die wenigstens gemeinsam und sicher in einem Rückkehrzentrum im Kanton Zürich lebte, eine getrennte Familie geworden, teilweise hinter Betonmauern. Wie lange die Haft dauern könnte, fragen wir Bahars Rechtsvertreter in der Schweiz, Herrn Özten. Er erklärt, das könne in der Türkei niemand wissen.
Was hat Bahar getan?
Wie Bahar Yalçınkaya an diesen Punkt gelangte, lässt sich allerdings nicht allein mit den Ereignissen dieses Sommermorgens im Kanton Zürich erklären, nicht anhand des Pegasus-Fluges um 10:50. Knapp zusammengefasst würde sich ihre Situation mit dem türkischen Regime nicht genehmen Social-Media-Posts, mit der Heirat in eine politische Familie und der Unterstützung der pro-kurdischen DEM-Partei für Gleichheit und Demokratie (früher Partei der Völker HDP) begründen lassen. Um diesen, für Demokrat:innen surrealen, juristischen Vorwurf, der eine Inhaftierung mit einem Baby rechtfertigen soll, einordnen zu können, muss man aber weiter zurückgreifen.
Bahar steht nicht nur für ein Einzelschicksal, sondern für eine Missachtung von Grundrechten ganzer Generationen ethnischer und religiöser Minderheiten.
Über Jahrzehnte waren kurdische Sprache, Kultur und politische Betätigung in der Türkei erheblichen Einschränkungen und massiver Verfolgung und Unterdrückung unterworfen. Kurdische Parteien wurden verboten, Politikerinnen und Politiker strafrechtlich verfolgt und gewählte Bürgermeister:innen abgesetzt. Zahlreiche Journalist:innen flohen ins Ausland und leben seither im Exil.
Die türkischen Regierungen begründeten viele dieser Massnahmen mit dem Kampf gegen die als terroristisch eingestufte kurdische Arbeiterpartei PKK und mit dem Schutz der nationalen Sicherheit. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dagegen seit Jahren, dass der Terrorismusbegriff so weit ausgelegt werde, dass immer wieder auch Journalist:innen, Anwältinnen, Menschenrechtsverteidiger:innen und friedlich tätige Oppositionelle wie etwa Vertreter:innen von kurdisch-freundlichen Parteien in Strafverfahren geraten. Oder eben Bahar, die lediglich einige Beiträge auf Social-Media teilte. Ein Vergehen, das Tausende in der Türkei zu Terrorist:innen macht.
Bahars Geschichte beginnt mehr als 2500 Kilometer von Zürich entfernt, in Amed (tr.: Diyarbakır). In dieser Region wächst Bahar auf. Sie studiert an der Universität in Meletî (tr.: Malatya), lässt sich zur Lehrerin ausbilden und unterrichtet nach ihrem Abschluss etwa zwei Jahre lang Kinder in einem Dorf in der Provinz Amed (tr.:Diyarbakır).Sie gründet mit ihrem Partner, der aus einer politisch engagierten kurdischen Familie stammt, eine eigene Familie.
Bahar und ihr Mann unterstützen die pro-kurdische Partei der Völker (HDP, heute Partei für Gleichheit und Demokratie DEM), Bahar setzt sich auch stark für die Rechte von Frauen ein. Bald werden beide regelmässig von Regierungsvertretern und Beamten schikaniert und bedroht. Ihr Mann hat ein Geschäft eröffnet, das gut läuft, doch damit ihre Tochter in einer friedlichen Umgebung aufwachsen kann und die Schwangerschaft ruhig verlaufen möge, beschliesst das junge Paar, nach Istanbul zu ziehen. Auch hier laufen die Geschäfte, doch das Leben voller Anfeindung und Angst blieb nicht in Amed zurück. Aufgrund ihrer politischen Ansichten wächst der Druck durch Behörden und Polizei durch Drohungen und Verfolgungen. Das ist für türkische Oppositionelle keine ungewöhnliche Erfahrung.
Im Jahr 2023 eskaliert die Situation. Mitten in der Nacht wird Bahars Mann von der Polizei angehalten. Sie verlangt Auskunft über Mitglieder seiner Familie, auch zu anderen Mitgliedern der HDP, welche dieser finanziell unterstützte. Wie so oft in solchen Fällen unterstellen die Polizisten ihm, entgegen der Fakten, auch eine Nähe zur und Unterstützung der PKK. Die Polizei droht, ihn zu töten, wenn er nicht nicht mit ihr zusammenarbeite. Die junge Familie verlässt daraufhin die Türkei und beantragt drei Monate später in der Schweiz politisches Asyl. Bahar ist zu diesem Zeitpunkt Anfang dreissig.
Zwei Jahre und neun Monate wird sie in der Schweiz verbringen, einen grossen Teil dieser Zeit im Rückkehrzentrum Ober Halden im zürcherischen Hinteregg. Dort kommt auch ihr jüngstes Kind zur Welt. Für den Jungen ist die Schweiz nicht ein Land, in das seine Eltern irgendwann eingewandert sind, sie ist der einzige Ort, den er bis zu seiner Ausschaffung aus eigener Erfahrung kennt.
Während Bahar ihre Kinder versorgt und im Rückkehrzentrum auf eine Entscheidung wartet, läuft ihr Asylverfahren. Schliesslich lehnt das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihr Gesuch ab. Die Vorwürfe, wegen derer Bahar in der Türkei strafrechtlich verfolgt wird, stehen im Zusammenhang mit ihren Sympathiebekundungen für Bestreben nach kultureller und politischer Selbstbestimmung von Kurd:innen in der Türkei und Rojava.
Nun hat Öcalan, nachdem die PKK jahrzehntelang auch bewaffnet für die Selbstbestimmung gekämpft hatte, 2025 die Niederlegung der Waffen verkündet. Daraufhin gab es symbolische Waffenverbrennungen und Bestrebungen für Friedensverhandlungen. Beobachter:innen und Kenner des Schweizer Asylwesens sehen seit diesen Friedensbestrebungen eine Tendenz zur Zunahme von abgewiesenen Asylanträgen von Kurd:innen in der Schweiz.
Das SEM kam auch im Fall Bahar zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz nicht gegeben seien. Nach Darstellung ihres Rechtsvertreters spielte in der Beurteilung auch eine Rolle, dass eine Bahar möglicherweise drohende Freiheitsstrafe nicht als derart hoch eingeschätzt wurde, dass sie einer Rückkehr grundsätzlich entgegenstehen würde.
Özten hält diese Einschätzung für unzureichend. Aus seiner Sicht hätte sich die Prüfung nicht darauf beschränken dürfen, wie lange eine mögliche Haftstrafe dauern könnte. Entscheidend seien vielmehr der politische Kontext der Verfahren, die konkrete Gefahr einer Festnahme unmittelbar nach der Einreise und die Bedingungen gewesen, denen seine Mandantin anschliessend ausgesetzt sein könnte. Er habe die Behörden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer Verhaftung gerechnet werden müsse. Dabei wäre es von erheblicher Bedeutung gewesen, worauf die Anklage und die drohende Haftstrafe basieren. Ein Strafverfahren oder selbst eine drohende Festnahme im Herkunftsland führt nicht automatisch dazu, dass eine Ausschaffung aus der Schweiz unzulässig wäre. Ein Staat darf Straftaten verfolgen, und das Asylrecht schützt nicht vor jeder strafrechtlichen Konsequenz im Herkunftsland. Anders liegt der Fall, wenn eine Strafverfolgung lediglich als Instrument zur politischen Verfolgung dient oder wenn einer betroffenen Person Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung beziehungsweise andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Die Schweiz ist dabei an das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip gebunden. Es ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und wird durch Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der UNO-Antifolterkonvention ergänzt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass ein Staat einen Menschen nicht in ein Land zurückschicken darf, wenn dort eine hinreichend konkrete Gefahr bestimmter schwerer Menschenrechtsverletzungen besteht.
Dass eine solche Warnung ausgesprochen wurde, macht die weiteren Ereignisse besonders brisant. Denn nur wenige Stunden nach der Landung tritt genau das ein.
Die Türkei – ein «sicheres Herkunftsland»?
Die Türkei gilt auf dem Papier als «sicheres Herkunftsland». Ein Blick auf die Menschenrechtslage lässt allerdings Zweifel daran aufkommen, ob ausgerechnet «sicher» das passende Adjektiv ist.
Zumindest ist sicher, dass die Türkei nicht für alle Menschen sicher ist. Die Familie in den Ferien in Antalya am Strand, europäische Mitglieder der islamistisch-nationalkonservativen Regierungspartei AKP, die ihre Familien und Freund:innen in der Türkei besuchen: Für sie trifft das Adjektiv «sicher» zu. Für Personen dagegen, die nicht dem islamistisch-nationalkonservativen Weltbild entsprechen oder gar in Opposition zum autoritären Regime stehen, gilt das Adjektiv «gefährlich». Dies zeigen auch alarmierende neuste Zahlen.
Der Global Torture Index 2025 der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) stuft die Türkei als Land mit hohem Risiko für Folter und Misshandlung ein. In der Länderanalyse zur Türkei ist von einer besorgniserregend hohen Zahl dokumentierter Fälle von Folter und Misshandlung die Rede – insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung und politischem Dissens.
Der OMCT sprechen von «High Risk» also hohem Risiko für Folter. Die Türkei befindet sich damit in der zweithöchsten Risikokategorie des Indexes weltweit, untersucht wurden 26 Staaten.
Die OMCT dokumentiert Festnahmen unter Verletzung grundlegender Rechte, Folter und körperlichen Misshandlungen, exzessiver Polizeigewalt bei Demonstrationen sowie erheblicher Defizite bei der strafrechtlichen Aufarbeitung solcher Vorwürfe. Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen, die Übergriffe dokumentieren, geraten dabei selbst unter Druck.
Wie real diese Gefahr ist, zeigte sich erneut nach den Protesten infolge der Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025. Amnesty International dokumentierte rechtswidrige Polizeigewalt und kam zu dem Ergebnis, dass einige der untersuchten Handlungen Folter oder andere Misshandlungen darstellen könnten.
Wer nach der Festnahme im Gefängnis landet, trifft zudem auf ein Strafvollzugssystem, das selbst im europäischen Vergleich aus dem Rahmen fällt. Nach den SPACE-I-Statistiken des Europarates hatte die Türkei Anfang 2025 mit 458 Gefangenen pro 100’000 Einwohner:innen die höchste Inhaftierungsrate Europas. Der europäische Median lag bei 115. Innerhalb eines Jahres stieg die türkische Inhaftierungsrate um weitere 29 Prozent.
Platz ist dabei offenbar ein eher theoretisches Konzept: Auf 100 vorhandene Haftplätze kamen 131 Gefangene. Damit gehörte die Türkei zu den am stärksten überbelegten Gefängnissystemen Europas.
Und selbst die Ausreise garantiert Regierungskritiker:innen nicht unbedingt, dass Ankara das Interesse an ihnen verliert. Freedom House beschreibt die grenzüberschreitende Repression der Türkei als bemerkenswert in ihrer Intensität und geografischen Reichweite. Seit dem Putschversuch von 2016 wurden nach Angaben der Organisation mutmassliche Gegner:innen der Regierung in mindestens 31 Staaten verfolgt. Freedom House dokumentierte unter anderem Überwachung, Einschüchterung, den Missbrauch internationaler Fahndungsinstrumente sowie aussergerichtliche Rückführungen. Insgesamt erfasste die Organisation 58 sogenannte «Renditions» seit 2014.
Auch im aktuellen Länderprofil bezeichnet Freedom House die Türkei weiterhin als «Not Free» und verweist ausdrücklich auf die Verfolgung politischer Gegner:innen im Ausland durch Auslieferungen, Entführungen, Überwachung und Einschüchterung. Auch aus der Schweiz sind solche Fälle bekannt, wie diese Redaktion kürzlich berichtete.
Damit bekommt der Begriff «sicheres Herkunftsland» im Fall der Türkei eine eigentümliche Bedeutung: Er beschreibt nicht, dass dort niemand gefoltert wird. Er bedeutet nicht, dass Oppositionelle sicher sind. Er bedeutet nicht, dass Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen oder andere Regierungskritiker:innen nichts zu befürchten haben. Und er bedeutet schon gar nicht, dass eine Person allein deshalb gefahrlos zurückkehren kann, weil ihr Staat auf einer europäischen Liste mit dem Etikett «sicher» versehen wurde.
Die Bezeichnung «sicher» wirkt deshalb weniger wie eine Beschreibung der Realität als wie ein bemerkenswert optimistischer Verwaltungsbegriff. Die Kategorie ist eine asylrechtliche Vermutung – kein menschenrechtliches Gütesiegel.
Für kurdische Aktivisten im Terrorismusverfahren wegen einem Social-Media-Post, für eine regierungskritische Journalistin, einen Menschenrechtsaktivisten kann derselbe Staat bedeuten, dass am Flughafen nicht das Gepäckband, sondern die Polizei wartet.
Der Fall des kleinen Aslan und von Bahar Yalçınkaya ist also ein Beispiel unter vielen dafür, welche bedrohliche Verleugnung das Adjektiv «sicher» in der Realpolitik bedeutet.
*Namen sind der Redaktion bekannt und wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geändert.
Dieser Text erschien zuvor bei flimmer.media erschienen