Wer vertritt die ArbeitnehmerInnen?
Noch bis Ende Mai wählen die Versicherten der kantonalen Pensionskasse BVK ihre StiftungsrätInnen. Warum bisherige und neue ArbeitnehmervertreterInnen je mit eigenen Listen antreten und worüber sie sich sonst noch uneins sind, erläutern die KandidatInnen Guido Suter (bisher) und Andrea Fuchs-Müller (neu) im Gespräch mit Nicole Soland.
Herr Suter, Sie sind seit Jahrzehnten aktives Mitglied des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD und seit vier Jahren BVK-Stiftungsrat. Sie treten zur Wiederwahl an – aber Ihre Gewerkschaft unterstützt sie nicht mehr, Sie kandidieren nun auf der Liste der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich VPV. Wie fühlt sich das an?
Guido Suter: Moment: Schwierig ist es nur zwischen Roland Brunner, Christoph Lips und mir. Mit anderen Leuten vom VPOD – einige kenne ich seit vielen Jahren – habe ich hingegen überhaupt keine Probleme.
Frau Fuchs-Müller, Sie sind nicht VPOD-Mitglied, kandidieren aber auf der VPOD-Liste und sollen explizit den Sitz von Herrn Suter erobern. Wie fühlt sich das an?
Andrea Fuchs-Müller: Zur Präzisierung: Ich bin nicht vom VPOD angestellt, um Guido Suter den Platz wegzuschnappen. Ich habe mich der Liste des VPOD angeschlossen, weil ich die Haltung teile, die der VPOD bezüglich der BVK einnimmt. Zudem finde ich es sinnvoll, in einer 9er-Liste anzutreten, um gemeinsam die Interessen der ArbeitnehmerInnen zu vertreten. Ansonsten bin ich unvoreingenommen und nicht persönlich vernetzt.
Guido Suter: Ich möchte anfügen, dass ich persönlich überhaupt nichts gegen deine Kandidatur oder die 9er-Liste habe; mit einer solchen anzutreten, ist legitim.
Eine allfällige Abwahl würde Sie aber Geld kosten: Wieviel?
Guido Suter: Ich bin nebst ‹gewöhnlichem› Stiftungsratsmitglied noch Mitglied des Anlageausschusses, was mehr Sitzungen bedeutet und entsprechend mehr Sitzungsgelder. Alle Mitglieder erhalten eine Abgeltung von 18 000 Franken brutto pro Jahr, meine Entschädigung beläuft sich auf total 34 000 Franken brutto pro Jahr.
Andrea Fuchs-Müller: Das ist ein Punkt, den ich massiv kritisiere: Ich finde diese Entschädigungen sehr hoch. Die Sitzungsgelder etwa sind mit 600 Franken dreimal so hoch wie jene einer Kantonsrätin.
Sie würden im Fall Ihrer Wahl als erstes Ihre Entschädigung kürzen?
Andrea Fuchs-Müller: Vielleicht nicht gerade als erstes, aber die Entschädigungen erscheinen mir sowohl vom Aufwand her, den man dafür erbringen muss, wie auch im Vergleich mit dem, was andere Pensionskassen zahlen, zu hoch.
Guido Suter: Die Entschädigung bei uns ist tatsächlich hoch. In Teilen habe ich mich dafür eingesetzt, sie zu senken, doch ich bin damit nicht durchgedrungen.
Kommen wir zu den inhaltlichen Differenzen: Der BVK-Stiftungsrat hat im Sommer 2015 den Vorsorgeplan 2017 beschlossen, der unter anderem eine Reduktion des technischen Zinssatzes von 3,25 auf 2 Prozent sowie eine Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,2 auf 4,9 Prozent vorsieht. Offensichtlich war der Stiftungsrat davon überzeugt, dass dieser Schritt unumgänglich sei: Steht es wirklich so schlecht um die BVK?
Guido Suter: Wir sind eine Kasse in Unterdeckung, anders als etwa jene der Stadt Zürich. Der BVK-Experte erklärte uns, dass wir mit dem Sanierungsplan, den wir damals bereits am Laufen hatten, die Sanierung möglicherweise nicht schaffen würden, oder jedenfalls nicht in der gebotenen Eile. Daraufhin gingen wir über die Bücher. Dies nicht zuletzt, weil wir ein weiteres Problem zu lösen hatten, nämlich die grosse Umverteilung, die von den aktiven Versicherten zu den RentnerInnen stattfindet. Sie ist bei uns so ausgestaltet, dass die Pensionierten eine höhere Verzinsung auf ihren Vermögen bei der Kasse haben als die Aktiven. Wenn die Rendite ausreicht, um diese Zinsen zu bezahlen, dann leistet sie auch einen Beitrag an den Deckungsgrad. Aber wenn sich dieser Zins nicht erwirtschaften lässt, dann geht neben der Verzinsung weiteres Geld zu den RentnerInnen über. Damit wir uns recht verstehen: Mir geht es überhaupt nicht darum, den RentnerInnen einen Vorwurf zu machen oder ihre Renten infrage zu stellen. Aber wir müssen dieses Faktum anschauen und uns überlegen, wie wir damit umgehen wollen – und wir fanden es besser, jetzt einen grossen Schritt zu machen, als vielleicht in zwei Jahren erneut sanieren zu müssen.
Mit diesem Vorgehen ist der VPOD überhaupt nicht einverstanden; es ist einer der Hauptgründe dafür, dass er seine Leute im BVK-Stiftungsrat nicht mehr unterstützt. Was ist so falsch daran?
Andrea Fuchs-Müller: Guido Suter hat die Unterdeckung der BVK erwähnt: Darin sehe ich das erste grosse Problem. Denn der Stiftungsrat hat es nach dem Korruptionsfall unterlassen, Haftungsklage gegen den Kanton einzureichen. Stattdessen hat er eine massive Unterdeckung zugelassen, die bis heute besteht. Das war obendrein eine der ersten Handlungen des aktuellen Stiftungsrats – ein für mich bis heute unerklärliches Verhalten. Zweitens hat der Stiftungsrat, ebenfalls als eine seiner ersten Handlungen, den Lohn seines Präsidenten auf absolut unverständliche Weise heraufsetzen wollen: um 50 Prozent auf 380 000 Franken – eine völlig überrissene Summe.
Guido Suter: Der Lohn des CEO sollte ursprünglich um 120 000 Franken erhöht werden. Die tatsächliche Erhöhung belief sich dann auf 60 000 Franken.
Hätte der Sanierungsplan anders ausgesehen, wenn es eine Haftungsklage gegeben hätte?
Guido Suter: Nein, denn die Verfahren hätten sich über Jahre hingezogen, die Erfolgsaussichten wären unsicher gewesen, und deshalb hätten wir keinen Betrag einsetzen, mit diesem bis 2020 oder 2025 rechnen und die Sanierung entsprechend anders aufgleisen können. Es hätte uns bestenfalls irgendwann ein unerwarteter Geldsegen erreicht.
Andrea Fuchs-Müller: Eine Haftungsklage nicht zu machen, wird der Verantwortung eines Stiftungsrats einfach nicht gerecht, und sie nicht zu machen, weil der Erfolg unsicher ist, ist eine sehr schwache Begründung.
Guido Suter: Der Entscheid, die Klage nicht einzureichen, erfolgte mit Stichentscheid des Präsidenten, der die ArbeitgeberInnen vertritt – das wurde unterdessen öffentlich gemacht.
Andrea Fuchs-Müller: Die ArbeitgeberInnen gar nicht in die Pflicht nehmen, ist trotzdem keine Lösung.
Guido Suter: Das kann man nur, wenn Geld vorhanden ist, und das ist angesichts der aktuellen politischen Lage nicht der Fall: Hätte man die BVK total ausfinanzieren wollen, hätte man dafür 3,6 Milliarden Franken in die Hand nehmen müssen. Das sind zirka 60 Prozent der jährlichen kantonalen Steuereinnahmen.
Andrea Fuchs-Müller: Das entspricht ziemlich genau der Hälfte des Betrags, den man bei einer Haftungsklage hätte einsetzen müssen – und der heute eben genau fehlt!
Zurück zum «grossen Schritt»: Die ArbeitgeberInnen zahlen zwar die 2,5 Prozent Sanierungsbeitrag nicht mehr, dafür wurden die Sparbeiträge erhöht, und diese finanzieren die ArbeitgeberInnen zu 60 Prozent. Das ist doch auch etwas.
Andrea Fuchs-Müller: Sanierungsbeiträge würden, wie es der Name schon sagt, voll zur Sanierung, sprich zur Beseitigung der Unterdeckung eingesetzt. Davon wurden die ArbeitgeberInnen komplett entlastet! Stattdessen höhere Sparbeiträge einzuführen, ist hanebüchen und hat nichts mit einer Sanierung zu tun.
Guido Suter: Die Sanierungsbeiträge, die der Kanton bisher gezahlt hat, gehen abstrakt in ‹die Kasse›, und von dem Geld sehe ich als Versicherter keinen Franken. Mein Kontostand bleibt gleich. Wenn der Kanton als mein Arbeitgeber hingegen mehr Sparbeiträge bezahlt und ich ebenfalls, dann landet das alles auf meinem Konto. Das Kapital, das auf allen Konti aller Versicherten ist, bildet das Kapital in der Kasse. Wenn ihr sagt, die ArbeitgeberInnen sparten massiv auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, dann stimmt das so nicht: Die Sanierungsbeiträge kosten den Kanton beziehungsweise die ArbeitgeberInnen 130 Millionen Franken pro Jahr, und diese Beiträge fallen bei 100 Prozent Deckungsgrad weg. Für die erhöhten Sparbeiträge muss der Kanton hingegen jährlich rund 115 Millionen Franken ausgeben. Die Ersparnis für die ArbeitgeberInnen beläuft sich somit auf rund 15 Millionen Franken pro Jahr.
Andrea Fuchs-Müller: Das nenne ich kreative Buchhaltung: Man kann alles so formulieren, dass es gut tönt. Tatsache ist: Bei einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent haben wir eine massiv tiefere Verzinsung der Sparguthaben. Sie liegt ab diesem Sommer bei einem Prozent, würde aber bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent zwei Prozent betragen. Da frage ich mich doch ernsthaft, was genau die Funktion einer ArbeitnehmerInnenvertretung ist? Und ich komme zum Schluss: Expertenwissen kann man einkaufen, Rückgrat nicht. Zumal eine Unterdeckung obendrein ein gesetzloser Zustand ist. Bei der BVK dauert es meines Wissens sechs Jahre, bis er behoben ist. Dabei hat die BVK letztes Jahr einen Gewinn von 5,7 Prozent gemacht – es ginge also auch viel schneller.
Guido Suter: Rund 4 dieser 5,7 Prozent gingen an die RentnerInnen.
Andrea Fuchs-Müller: Dennoch: Was ihr im Stiftungsrat in den letzten vier Jahren gemacht habt, hat wenig mit Interessensvertretung zu tun. Ich würde die Versicherten vertreten und mich speziell für Menschen mit tiefen Einkommen einsetzen, beispielsweise, indem ich mich für einen tieferen Koordinationsabzug stark machen würde.
Guido Suter: Hier verheddert sich der VPOD meiner Meinung nach etwas, indem er es so darstellt, als sei die BVK die schlechteste Kasse der Welt, und ArbeitgeberInnen wie ArbeitnehmerInnen empfiehlt, sich nach einer anderen Kasse umzusehen. Mit der Absenkung des Koordinationsabzugs würden umgekehrt aber mehr Leute in die Kasse hineinkommen. Das ist eine widersprüchliche Haltung.
Andrea Fuchs-Müller: Das eine dient den Versicherten jetzt, indem man sie darauf aufmerksam macht, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, und das andere dient ihnen in der Zukunft – wenn das kommt, muss man die BVK nicht mehr verlassen.
Reden wir noch übers – ebenso umstrittene – Thema Transparenz: Auch hier hat der Stiftungsrat offenbar vieles falsch gemacht.
Guido Suter: Wir haben in unserem Reglement eine strikte Regelung, was die Schweigepflicht betrifft. Diese Regelung basiert auf der, ebenfalls restriktiven, Bundesgesetzgebung. Das hat die ArbeitnehmerInnenvertretung im Stiftungsrat gestört, und wir haben von der BVK aus ein Rechtsgutachten zur Frage machen lassen, ob die Schweigepflicht wirklich derart restriktiv gehandhabt werden müsse. Das Gutachten hat das leider bestätigt. VPV und VPOD gemeinsam haben daraufhin erreicht, dass die BVK ein zweites Rechtsgutachten bestellte mit dem expliziten Auftrag – und bei der Formulierung desselben war auch der VPOD dabei –, auszuloten, was in Sachen Kommunikation gegen aussen trotz allem möglich sei. Resultat: Dieses zweite Gutachten nannte praktisch aufs Komma genau die gleichen Restriktionen wie das erste. Wir haben somit zwei Rechtsgutachten, die sagen, Kommunikation gegenüber Dritten ist verboten. Interessanterweise wird beim VPOD aber immer nur übers erste Rechtsgutachten geredet; vom zweiten hört und liest man nichts.
Es gab keinerlei Möglichkeit, diese Restriktionen zu lockern?
Guido Suter: Ich habe den Antrag gestellt, eine Art Öffentlichkeitsprinzip einzuführen, wie es in der öffentlichen Verwaltung existiert, und das hätte ich allenfalls früher machen müssen. Doch die Haltung des VPOD, der uns gesagt hat, haltet euch einfach nicht an die Regeln, dann ist alles gut, kann ich nicht unterstützen – zumal der VPOD meines Wissens nichts unternommen hat, um diese Regeln auf legalem Weg zu ändern. Stattdessen entstand das grosse Zerwürfnis, das zur jetztigen Situation mit einer Neunerliste des VPOD geführt hat: Um dort drauf zu kommen, musste man unterschreiben, dass man die Kommunikation anders handhaben würde, als es das Reglement vorsieht.
Andrea Fuchs-Müller: Das ist schlicht falsch. Im Text, den ich unterschrieben habe, steht nirgends, dass ich das Gesetz brechen soll oder gar müsse. Es geht vielmehr darum, was eine Arbeitnehmervertretung ist, was ihre Aufgaben sind und was sie können muss. Ich habe unterschrieben, dass ich mich austausche, dass ich mich rückversichere, dass ich Informationen hole und bringe – und die Schweigepflicht, die tangiere ich damit nicht.
Guido Suter: Doch, tust du.
Andrea Fuchs-Müller: Man kann sich Wissen besorgen, ohne eine Schweigepflicht zu verletzen, man kann die Zusammenarbeit pflegen, man kann kommunizieren – und sich dabei selbstverständlich ans Gesetz halten. Aber in den letzten vier Jahren wurde nicht ersichtlich, dass überhaupt Interessen vertreten worden sind. Darum geht es.
Guido Suter: Ich habe durchaus das Gefühl, dass wir Interessen vertreten haben.
Warum hat der Stiftungsrat dann nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft?
Guido Suter: Es war nicht möglich, das nötige Geld zu beschaffen, das wir gebraucht hätten, um noch mehr herauszuholen. Wir haben eine Umfunktionierung von Sanierungs- in Sparbeiträge erreicht, im Wissen, dass diese Massnahme ab Deckungsgrad 100 ein Vorteil ist für uns. Hätten wir diese Umfunktionierung nicht anbieten können, dann hätten wir Sanierungsbeiträge gehabt wie bisher, doch die Sparbeiträge wären tief geblieben, und bei einem Deckungsgrad ab 100 Prozent wären die ArbeitnehmerInnen schlechter gefahren. Das war der Deal – mehr lag schlicht nicht drin.
Andrea Fuchs-Müller: Das habt ihr aber nie so kommuniziert.
Guido Suter: Was die Kommunikation betrifft, besteht auf jeden Fall noch Luft nach oben, da gebe ich dir recht.