Garderobe vor einem Schulzimmer am Dienstag (05.07.16) in einem Primarschulhaus Wädenswil. Foto: Urs Keller/Ex-Press

Welchen Nutzen erbringt der interkantonale Schulvergleich?

Der Kanton Zug nimmt seit Jahren am nationalen schulischen Vergleichstest nicht teil. Ertrag und Aufwand würden nicht stimmen, heisst es beim Kanton. Der Kanton Zürich beurteilt das ganz anders.

Über 18 000 Jugendliche nahmen vor zwei Jahren an der ÜGK 23 teil. «ÜGK» steht für «Überprüfung der Grundkompetenzen». Es handelt sich dabei um einen schulischen Vergleichstest, den die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) durchführt. Bei der ÜGK 23 wurde das Erreichen der Grundkompetenzen in der jeweiligen Schulsprache sowie in der ersten und zweiten Landessprache im 11. Schuljahr überprüft. Ende Mai dieses Jahres präsentierte die EDK die Ergebnisse dieses nationalen Vergleichstests. Zu reden gaben in der Folge vor allem die teils wenig erfreulichen Ergebnisse im Fach Französisch. 

Sämtliche Schweizer Kantone beteiligten sich an dieser ÜGK – mit einer einzigen Ausnahme. Der Kanton Zug machte nicht mit. Warum eigentlich? Auf Anfrage erklärt Lukas Fürrer, Generalsekretär im Zuger Bildungsdepartement, die Zuger Schulen würden bereits kantonale Leistungstests durchführen. «Die ÜGK wäre daher keine Alternative, sondern ein zusätzlicher Leistungstest. Zudem werden im Rahmen der ÜGK nur die Grundkompetenzen gemessen.» Weitere Aussagen zur Leistungsfähigkeit der getesteten Schülerinnen und Schüler seien nicht möglich. «Das war uns für den Zusatzaufwand zu wenig, zumal die Schulen grundsätzlich stark ausgelastet sind.» Lukas Fürrer betont zudem, der Kanton Zug sei als Nicht-HarmoS-Kanton nicht zu einer Teilnahme verpflichtet. Die EDK frage jeweils alle Nicht-HarmoS-Kantone schriftlich an, ob sie an der ÜGK teilnehmen wollten oder nicht.

Zug beklagt «fehlenden Zusatznutzen»

Der Kanton Zug steht in dieser Frage nicht zum ersten Mal abseits. Bereits im Anschluss an die erste Durchführung im Jahre 2016 machte der Kanton Zug nicht mehr mit. Im November 2019 hatte der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss (SVP) der damaligen Präsidentin der EDK schriftlich mitgeteilt, dass diese Tests in der Verwaltung und an den Schulen einen erheblichen Aufwand mit sich bringen würden, während unklar sei, was diese Tests den Kantonen an Steuerungswissen bringe. Man bleibe für künftige Teilnahmen offen, wenn neue Erkenntnisse zum Steuerungswesen oder zur Datennutzung vorliegen würden.

Letzteres scheint aus Sicht des Kantons Zug derzeit nicht der Fall zu sein. Lukas Fürrer von der Zuger Bildungsdirektion verweist dazu auf die entsprechende Begründung im nationalen Bericht. Dort heisst es unter anderem: «Der Kanton Zug hat an der ÜGK 2023 nicht teilgenommen. Der Verzicht auf eine Teilnahme an der ÜGK in den Jahren 2023 und 2024 begründet sich im Wesentlichen im fehlenden Zusatznutzen für die kantonale Qualitätsentwicklung an den Schulen.»

Ertrag und Aufwand würden nicht übereinstimmen, so Lukas Fürrer. «Unseres Erachtens sind die Antworten auf die Frage ‹Grundkompetenzen erreicht / nicht erreicht› zu wenig ergiebig für die Schulentwicklung. Die von uns durchgeführten klassenübergreifenden Leistungstests Check P4 und Stellwerk 8 lassen sich differenzierter auswerten und daher für die Schulentwicklung nutzen.» Die Lehrpersonen würden bei diesen Tests eine Rückmeldung zum Stand der einzelnen Schülerinnen und Schüler erhalten – dies verglichen mit allen Schülerinnen und Schülern im Kanton. Zudem verweist Lukas Fürrer darauf, dass alle Daten stark geschützt seien. «Dadurch soll unter anderem die Veröffentlichung von Ranglisten verhindert werden.»

EDK: «Kein Kommentar»

Wie beurteilt man bei der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Ansicht des Kantons Zugs, dass die vom Kanton eingesetzten Leistungstests aussagekräftiger seien? Dazu Stefan Kunfermann, Leiter Kommunikation der EDK, kurz und bündig: «Die Konferenz der 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren kommentiert grundsätzlich keine Aussagen ihrer eigenen Mitglieder.»

Auskunft gibt Stefan Kunfermann aber zur Frage, wie viel eine Teilnahme den Kanton Zug finanziell gekostet hätte: «Die Kantonsbeiträge an die ÜGK und die Aufgabendatenbank werden anhand der Bevölkerungszahlen des Vorjahres bemessen. Beim Kanton Zug wären das jeweils knapp 1,5 Prozent, also rund 22 500 Franken pro Jahr.» Lukas Fürrer stellt allerdings in Abrede, dass das Finanzielle der Grund für das Abseitsstehen des Kantons Zug sei. Trotzdem sagt er: «Die Kosten sind in unseren Augen aber schon zu hoch für die Erkenntnisse, die wir als Kanton aus der ÜGK ziehen können.» Zum Vergleich: Der Kanton Zürich muss aufgrund seiner Grösse rund zwölfmal mehr bezahlen als Zug.

Lukas Fürrer betont, dass Zug sich auch nicht vor einem Vergleich mit den anderen Kantonen fürchte. Dazu gebe es keinen Grund. Zudem habe der Kanton Zug gegenüber der EDK immer klar gemacht, dass sich Zug vorstellen kann, künftig an diesem interkantonalen Vergleich wieder mitzumachen. «Wenn wir als Kanton mehr aus den Daten machen können, prüfen wir unsere Teilnahme wieder.» Damit Aufwand und Ertrag für die Zuger Schulen stimmen, müsste sich die Auswertbarkeit der Daten verbessern. 

Standardisierte Leistungstests: der LCH differenziert

Standardisierte Leistungstests geben in der Schweiz immer wieder zu Diskussionen Anlass. Je nach Region kommen unterschiedliche Systeme zur Anwendung. So werden im Bildungsraum Nordwestschweiz die ‹Checks› eingesetzt. Deren Durchführung und Auswertung wird vom Institut für Bildungsevaluation (IBE) der Universität Zürich im Auftrag der beteiligten Kantone übernommen. Das IBE ist eine universitäre, also öffentliche Einrichtung.
‹Stellwerk› ist ein Test, der in der Zentral- und Ostschweiz – etwa in den Kantonen Luzern, Schwyz, St. Gallen oder Zürich – flächendeckend oder teilweise fakultativ eingesetzt werde. Beim ‹Stellwerk› handle es sich um ein standardisiertes Testsystem, das von der Firma Lernetz AG entwickelt und betrieben wird, sagt Beat Schwendimann vom LCH. «Lernetz AG ist ein privates Unternehmen. Die Kantone kaufen die Lizenzen und Dienstleistungen für ‹Stellwerk› von dieser Firma ein.» Teilnahme an Checks und Stellwerk-Erhebungen seien für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.
Im Unterschied dazu gibt es noch den privaten Anbieter Gateway One, der den ‹Multicheck› anbietet. Zahlreiche Lehrbetriebe würden bei Stellenbewerbungen einen ‹Multicheck› verlangen, der aber von Familien privat bezahlt werden müsse, auch wenn bereits Check / Stellwerk-Berichte existieren würden, erklärt Beat Schwendimann vom LCH.
Die Haltung des LCH zu standardisierten Leistungstests sei grundsätzlich differenziert. «Tests wie Check oder Stellwerk können wertvolle Impulse für die Unterrichts- und Schulentwicklung bieten, sofern sie der förderorientierten Diagnostik dienen. Entscheidend ist aus Sicht des LCH, dass solche Instrumente pädagogisch verantwortungsvoll eingesetzt werden, die Hoheit über die Daten gesichert bleibt und keine übermässige Testorientierung das Lernen dominiert.» Kommerziellen Angeboten stehe der LCH kritisch gegenüber, da Kosten für die Familien entstehen (Chancengerechtigkeit) und keine externe Evaluation zur Verlässlichkeit der Tests offengelegt werde. 

Vergleich dient der Standortbestimmung

Andernorts beurteilt man den Wert dieses nationalen Vergleichstests deutlich anders und positiver als im Kanton Zug. So erklärt Daniel Wirz, Kommunikationsbeauftragter der Zürcher Bildungsdirektion, auf Anfrage, dass der Bericht der EDK dem Kanton wichtige Erkenntnisse vermitteln würde. Eine spätere vertiefte Analyse des Datensatzes ermögliche zusätzliche Auswertungen. So sei der Kanton Zürich nach der ÜGK 2016 dieser Möglichkeit nachgegangen, um zu verstehen, warum Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Verhältnissen im kantonalen Vergleich schlechter abschneiden als im Schweizer Durchschnitt. «Die daraus gewonnenen Erkenntnisse waren für uns sehr wertvoll und hätten mit keiner anderen uns bekannten Erhebung – etwa Pisa – in dieser Form gewonnen werden können.»

Wie Zug zählt auch der Kanton Graubünden zu den Nicht-HarmoS-Kantonen. Yvonne Brigger, Kommunikationsverantwortliche des Erziehungsdepartementes Graubünden, weist aber auf Anfrage darauf hin, dass die Kantone gemäss Bundesverfassung zur Harmonisierung der Eckwerte ihrer Schulsysteme verpflichtet seien. Sie hätten 2011 gemeinsame Bildungsziele in Form von nationalen Bildungsstandards für vier Fachbereiche der obligatorischen Schule festgelegt. «Die ÜGK bietet wertvolle Einblicke in den Lernstand der Schülerinnen und Schüler auf nationaler Ebene. Solche Vergleiche tragen dazu bei, die Bildungsqualität gesamtschweizerisch einzuordnen und weiterzuentwickeln.» Derartige Überprüfungen seien eine gute Gelegenheit zur Standortbestimmung im Bildungssystem. Gemäss Yvonne Brigger leistet der Kanton Graubünden für diesen Test einen Beitrag von etwa 30 000 Franken.

Der LCH wartet auf detaillierte Analyse

Beim Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) beurteilt man den Stellenwert von Tests wie der ÜGK differenziert. Auf Anfrage erklärt Beat Schwendimann, Leiter Pädagogische Arbeitsstelle des LCH: «Aufwendige Erhebungen wie der ÜGK – oder Pisa – sind nur dann zu rechtfertigen, wenn darauf basierend entsprechende Verbesserungen folgen. Ansonsten fallen hohe Kosten und für die Schulen ein hoher Aufwand an. Zudem haben diese Erhebungen keine Rückmeldung an Lehrpersonen, aufgrund derer sie ihre Unterrichtspraxis weiterentwickeln können.» 

Auf die Frage, ob Tests, wie sie der Kanton Zug einsetzt, die ÜGK wirklich ersetzen kann, antwortet Beat Schwendimann: «Im Unterschied zum nationalen Test ÜGK, an welchem ausser Zug alle Kantone teilnehmen, werden Checks und Stellwerk nur regional eingesetzt. Die ÜGK ermöglicht einen interkantonalen Vergleich über alle Sprachregionen hinweg.

Die EDK habe an der Medienkonferenz  zu den ÜGK-Resultaten angekündigt, dass nun eine detaillierte Analyse und bildungspolitische Massnahmen folgen werden. «Dies ist natürlich auch im Sinne des LCH. Es wurde allerdings offen gelassen, in welchem Zeitrahmen wirksame Massnahmen zu erwarten sind.» Abzuwarten bleibt, ob dann allenfalls auch der Kanton Zug wieder bei diesem nationalen Vergleich mittun wird.