Weichenstellungen in der Alters­vorsorge

Un- und unterbezahlte Care-Arbeit führt auch heute noch zu unwürdigen Renten. Eine zentrale Forderung des Frauen*streiks ist damit nach wie vor unerfüllt.

 

Gabriela Medici*

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente ging, muss mit einer Rente unter 3449 Franken pro Monat durchkommen (AHV- und BVG-Renten zusammen). Für viele Frauen bleibt eine Rente in dieser Höhe uner reichbar. Ihre Medianrente liegt unter 3000 Franken pro Monat (AHV- und BVG-Renten zusammen). Und fast ein Drittel der Frauen erhält gar keine Rente der 2. Säule. Denn un- und unterbezahlte Care-Arbeit führt auch heute noch zu unwürdigen Renten. Eine zentrale Forderung des Frauen*streiks ist damit nach wie vor unerfüllt. Die Situation verschärft sich ausserdem. Denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Renten der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt. Obwohl Versicherte noch nie soviel in die Pensionskassen einbezahlt haben, erhalten sie immer tiefere Renten dafür.

 

Rentenlücke der Frauen

Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen. Denn nach dem letzten Frauenstreik 1991 sind die für Frauen entscheidenden Betreuungs- und Erziehungsgutschriften sowie das Rentensplitting eingeführt worden. Die AHV schafft damit als einzige Sozialversicherung den Ausgleich zwischen den Geschlechtern, weil sie die Care-Arbeit als rentenbildend anerkennt. Deshalb sind die AHV-Renten der Frauen und Männer sowohl bei ledigen als auch bei geschiedenen und getrennten Personen ungefähr gleich hoch. 

Der Rentenrückstand der Frauen wird damit aber nur teilweise ausgeglichen. Denn die AHV-Renten sind auf sehr tiefem Niveau plafoniert. Anders als es die Verfassung seit bald 50 Jahren vorsieht, kann in der Schweiz niemand allein von der AHV leben. Die Pensionskassenrente dient Frauen kaum als Ergänzung. Sofern vorhanden, ist die PK-Rente von Frauen nur halb so hoch wie jene der Männer. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich. Es ist deshalb eine traurige Realität, dass fast 11 Prozent aller Frauen direkt mit Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Obwohl sie sich während ihrer Erwerbszeit um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren und unter einer weit höheren Unterbeschäftigung leiden als Männer – und dann im Rentenalter auch noch den Herkulesteil der Betreuung ihrer Grosskinder übernehmen. Denn auch heute werden in der Schweiz ein Drittel aller Kinder unter 13 Jahren durch die Grosseltern betreut. Grosseltern leisten dabei jährlich 160 Mio. Stunden unbezahlter Arbeit.

 

Parlament ignoriert bitter benötigte Rentenverbesserungen 

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Der SGB ist deshalb überzeugt, dass es jetzt ein starkes Engagement für gute Renten braucht. Das Thema geht zwar alle Generationen an, aber besonders exponiert sind Arbeitnehmende, die zu tiefen und mittleren Einkommen arbeiten. Und gerade für die Frauen steht viel auf dem Spiel. Denn trotz des grossen Rentenrückstands der Frauen hat sich der Ständerat bereits für eine Erhöhung ihres Rentenalters ausgesprochen. Damit verlangt er, dass ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern: die Frauen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1200 Franken bzw. 28500 Franken bis an ihr Lebensende. Obwohl der SGB innert Wochenfrist über 300 000 Unterschriften gegen diesen Vorschlag gesammelt hat. Dringend notwendige Verbesserungen für die Rentensituation der Frauen enthält die Vorlage keine. Und auch die Zusatzfinanzierung für die AHV wurde gerupft. Sie soll knapp fünf Jahre reichen. Um danach das Rentenalter für alle munter ansteigen zu lassen… Die Bürgerlichen behaupten, das Rentenproblem der Frauen dann in der Reform der 2. Säule anzugehen. Mit dem Sozialpartnerkompromiss BVG 21 liegt auch ein Vorschlag vor, der die PK-Renten nach einem Jahrzehnt sinkender Renten insgesamt nicht nur stabilisiert. Auch die Renten von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitanstellungen – also insbesondere von Frauen – würden umgehend verbessert. Dies wird durch die Einführung eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags möglich. Doch viele bürgerliche PolitikerInnen haben bereits öffentlich abgewinkt. Sie scheinen zu glauben, dass die Versicherten weiter dazu bereit sind, immer mehr einzuzahlen in ein von Geldabflüssen geprägtes, marodes System – für sinkende Renten. 

 

Zeit für eine 13. AHV-Rente

Die Reformen sind zwar noch nicht zu Ende beraten. Aber es zeichnet sich ab, dass das Parlament seiner Verantwortung nicht gerecht wird,   für eine Altersvorsorge einzustehen, welche diesen Namen verdient. Wir werden sie voraussichtlich schon bald in Volksabstimmungen daran erinnern müssen. Doch Abwehr reicht nicht, um das Problem der tiefen Renten anzupacken. Der SGB geht deshalb in die Offensive und setzt sich prioritär für eine Stärkung der AHV ein. Damit die Renten zum Leben reichen. Dazu wird er diesen Frühling die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente einreichen. 

 

*Zentralsekretärin Sozialversicherungen beim SGB.

Spenden

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte. Jetzt spenden!

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.