«Neues Fördersystem für Tanz und Theater» – Die Vorlage im Überblick

     Produktionshäuser

Schauspielhaus, Neumarkt und Hechtplatz bleiben, was sie sind. Ihre Subventionen bleiben unverändert.

 

Ko-Produktionshäuser

Gessnerallee, Tanzhaus und Fabriktheater (Teil der IGRF) erhalten ihre bisherigen Subventionen weiter und übernehmen neu den Grossteil der Aufgaben, die bisher die Tanzkommission und die Theaterkommission für die Förderung der freien Szene erbracht haben. Ihre bisherigen Subventionsbudgets werden zweckgebunden folgendermassen erhöht: Gessnerallee plus 690 000 Franken, Tanzhaus plus 430 000 Franken, Fabriktheater plus 430 000 Franken.

 

 

 

Konzeptförderung

Die Gelder der bisherig 4-jährig von der Stadt Zürich geförderten Theater/Gruppen/Initiativen – Winkelwiese,
Rigiblick, Stadelhofen, Züri tanzt, Millers, Hora, sogar, Purpur, Stok und Keller 62 (insgesamt 3 072 900 Franken) – gehen in die Umverteilung für die Konzeptförderung. Der Rest des bisherigen Freien Kredits für Tanz und Theater (Projekt- und Mehrjahresverträge von total 3 100 000 Franken – minus die zweckgebundene Erhöhung für GA/THZ/RF von total 1 550 000 Franken) gehen in die Umverteilung für die Konzeptförderung. Gemäss Beschluss des Gemeinderates beträgt der Rahmenkredit für die Konzeptförderung 6,5 Millionen Franken (der Fehlbetrag aus der obigen Rechnung ergibt die Erhöhung der Mittel der Kulturförderung in den Sparten Tanz und Theater), der in einem Verhältnis von 60 zu 40 Prozent für die 6-jährigen und die 2-/4-jährigen Konzeptförderungen aufgeschlüsselt wird. Die Höhe der Vergaben für die Projektförderung ist innerhalb des Rahmenkredits variabel. Das gilt für alle Tranchen. Einmalig gibt es einen Abfederungsbetrag von 600 000 Franken für bisher Unterstützte, die in der Konzeptförderung nicht mehr berücksichtig werden.

Die neu vom Stadtrat zu bestimmende Jury wird mit 80 000 Franken entschädigt, was den bisherigen Kosten der beiden Kommissionen entspricht. Diese gibt in Form eines Gutachtens eine Empfehlung für sämtliche Konzeptförderbeiträge an den Stadtrat ab. Der Stadtrat entscheidet über die 2-/4-jährigen Förderungen direkt und legt jene der 6-jährigen dem Gemeinderat vor. froh.

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