Von der Lehmgrube zum Bankenstandort

Das Areal rund um den Brunaupark – Standort der Credit Suisse – sorgte in den letzten Monaten für reichlich Zündstoff: Denn die Bank plant eine weitere Grossüberbauung, ohne je wirklich über die Zukunft der über 400 Wohnungen im Park informiert zu haben.

 

Milad Al-Rafu

 

Wie es für die MieterInnen in den Wohnungen des Brunauparks weitergehen soll, ist unklar. Um Licht in die unübersichtliche Situation rund um die Arealüberbauung zu bringen, haben AL, SP und die Grünen im Januar eine Interpellation eingereicht. Der Stadtrat nahm vorletzte Woche Stellung zu den aufgeworfenen Fragen.

 

Politische Deals
«Die Schweizerische Kreditanstalt (SKA), Vorgängerin der Credit Suisse, hat das besagte Areal 1970 von den Zürcher Ziegeleien erworben», erklärt Niklaus Scherr, ehemaliger AL-Gemeinderat. Die Stadt habe daraufhin im Jahre 1973 mit der SKA vertraglich eine Aufzonung beschlossen – jedoch nur unter gewissen Bedingungen: «Für Büro und Nicht-Wohnnutzungen wurde ein Deckel festgelegt. Eine Erhöhung künftiger Nutzung hat man für Wohnzwecke reserviert», so Scherr. Der Vertrag verpflichtete die SKA ausserdem zum Bau von 500 Wohnungen, die einer Mietzinskontrolle für 30 Jahre unterstanden. Die Nutzungsvorschriften sollten gemäss Vertrag «dauernde Gültigkeit haben». Von diesem Vertragspassus ist nur die Mietzinskontrolle ausgeschlossen.

Unter Elmar Ledergerber, damals noch Vorsteher des Hochbaudepartementes, wurde im Jahre 1999 jedoch eine neue Bau- und Zonenordnung erlassen – mit weitreichenden Konsequenzen für das Gesamtgelände: Zum einen wurde der Arealteil Uetlihof, auf dem sich die Credit Suisse befindet, von jeglichem Wohnpflichtanteil befreit. Zum anderen wurde die gesamthaft mögliche Nutzung deutlich erhöht. «Diese neue Regelung stand offenkundig im Widerspruch mit dem Vertrag von 1973», hält Scherr fest. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hob der Stadtrat im Jahre 2002 den Vertrag von 1973 auf und setzte eine neue vertragliche Regelung auf. Dadurch fiel die Begrenzung für Büro- und Nichtwohnungen weg. Einzig die Mietzinskontrolle für die damals erstellten 405 Wohnungen wurde in den neuen Vertrag übernommen.

 

Diese rechtliche Änderung ermöglichte der Credit Suisse, den Uetlihof massiv auszubauen. «Dieser Entscheid ist insofern brisant, da er unter der Federführung des ehemaligen Stadtrats Martin Vollenwyder fiel, der lange Zeit für die Credit Suisse tätig war», hält Scherr fest. Die Bank selbst hatte im Gegenzug einzig 250 000 Franken zu bezahlen – «ein Trinkgeld», so Scherr. «Ob der Stadtrat im Jahre 1999 vom Vertrag von 1973 wusste, oder ob der Widerspruch erst später entdeckt wurde – darüber kann nur spekuliert werden.»

 

Arealüberbauung
Für 235 Wohnungen im Brunaupark ist die Mietzinskontrolle bereits ausgelaufen. Die restlichen MieterInnen profitieren zwar noch bis 2023 bzw. 2026 von diesem Schutz. Dass zumindest ein Teil der MieterInnen sehr bald aus den Wohnungen raus muss, legen jedoch verschiedene Indikatoren nahe: So werden Wohnungen auf dem Brunaupark-Areal nur noch für ein befristetes Mietverhältnis bis 2020 ausgeschrieben.

 

Zudem hat die Credit Suisse im Jahr 2017 eine Studie in Auftrag gegeben, um zu eruieren, wie die zukünftige Arealüberbauung aussehen könnte. Der Gewinner dieser Ausschreibung, das Architekturbüro Streich, wird die Ergebnisse Ende März präsentieren. Gemäss Fraktionserklärung der SP, Grüne und AL beinhaltet der Plan des Büros Streich, die Zahl der Wohnungen auf 750 zu erhöhen und das Ladenzentrum aufzuwerten. Von den bisherigen 405 Wohnungen sollen nur die 166 Wohnungen am Teich erhalten werden.
Anders als die jetzigen Wohnungen würden sich die neuen Wohnungen im mittleren und oberen Preissegment befinden. Nur rund ein Dutzend Wohnungen soll dem Sozialdepartment für eine befristete Zeitdauer zu kostengünstigen Mietpreisen zur Verfügung gestellt werden. Um dieses Projekt verwirklichen zu können, müsste gemäss Fraktionserklärung der SP, AL und Grünen der Gesamtstadtrat die Wohnungen aus der Mietzinskontrolle entlassen und der CS einen Freipass erteilen, um Kündigungen auszusprechen.

 

Stellungnahme
Der Stadtrat hält in seiner Antwort zur Interpellation fest, dass das Baukollegium der Stadt bei der Beurteilung der Vorschläge zur Überbauung beteiligt war. Hierbei kam es zu folgendem Schluss: «Die Gesamtüberbauung erfüllt die erhöhten gestalterischen Anforderungen der Arealüberbauung sowie städtebaulich als auch in der vorgeschlagenen Materialisierung.» Weiter hat der Stadtrat erklärt, dass der Plan zur Arealüberbauung auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht: «Das Projekt nimmt durch die geplanten Zeilenbauten die vorhandenen Strukturen der bestehenden Gebäude auf und ermöglicht dadurch eine sinnvolle Etappierung (…) Ein Sondernutzungsplan ist deshalb nicht notwendig.»

 

Transparenz
Als Reaktion auf die Antwort des Stadtrates haben der Mieterverband, die SP, die Grünen und die AL verschiedene Forderungen formuliert: Einerseits haben «der Stadtrat und die Grundeigentümer volle Transparenz zum Stand der Planung sowie zu den Abmachungen herzustellen». Dies betrifft gemäss den Vertretern der Parteien insbesondere den Wortlaut des Stadtratsbeschlusses von 2002, die Ergebnisse der Studie von 2017 und die Stellungnahme des Baukollegiums zur Planung des Brunauparks. Ausserdem wird der Stadtrat aufgefordert, die Diskussion über eine vorzeitige Entlassung der Wohnungen aus der Mietszinskontrolle zu sistieren. Walter Angst, AL-Gemeinderat und Leiter Kommunikation des Mieterverbandes, hält fest, dass man 2002 der Credit Suisse zu stark entgegengekommen ist: «Es gilt, eine Wiederholung dieses Fehlers zu vermeiden, indem man der Credit Suisse nicht leichtfertig erlaubt, die Wohnungen, die noch unter Mietzinskontrolle stehen, abzureissen.» Wohnpolitische und ökologische Aspekte spielen hierbei eine fundamentale Rolle: «Ohne dauerhafte Sicherung eines massgeblichen Anteils an bezahlbaren Wohnungen ist ein derart tiefgreifender Eingriff an diesem sensiblen Ort nicht vertretbar. Auch ist es ein ökologischer Unsinn, Wohnungen abzureissen, die gerade mal 20 Jahre alt sind.»

 

Die Interpellation der AL, Grünen und SP wird am 27. März im Gemeinderat beraten. Am gleichen Tag um 16:30 ruft die Interessengemeinschaft «Leben im Brunaupark» zu einer Kundgebung auf. Schon am 13. März haben die Parteien eine weitere Motion eingereicht, die den Stadtrat beauftragt, für das Areal eine Gestaltungsplanpflicht festzulegen. Ob diese Bemühungen den drohenden Abriss abwenden können, wird sich zeigen. Klar ist, dass den MieterInnen, die zum Teil seit Jahrzenten im Brunaupark wohnen, mindestens das Recht zustehen sollte, ihre Forderungen im Planungsprozess einbringen zu können.

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