- Gedanken zur Woche
Vom Gurkensalat zum Schurkenstaat
Der Zufall will es, dass Markus Kunz in der heutigen Kolumne (siehe Seite 24) ein ähnliches Thema anspricht wie ich. Und zwar geht es um die politischen Nachwirkungen der Palästina-Demo in Bern. Aber keine Angst: Es wird genügend Unterschiede geben, um beide Kolumnen zu lesen.
Am Samstag, dem 11. Oktober endete eine unbewilligte Palästina-Demo in Ausschreitungen mit Verletzten und erheblichen Sachschäden. Dabei wurde auch das Restaurant «Della Casa» in der Berner Innenstadt in Brand gesetzt. Weil die Polizei mit Wasserwerfern den Brand schnell löschen konnte, wurde niemand verletzt. Das hätte bei einem historischem Holzhaus auch anders ausgehen können. Zur Demo aufgerufen hatten links-autonome Gruppen und auch gewisse Palästina-solidarische Accounts auf Social Media. Verschiedene Gruppierungen – darunter auch SP und Grüne – sind scho n im Vorfeld auf Distanz zu dieser Demonstration gegangen. Der Grund war die Rhetorik im Aufruf, die das Attentat vom 7. Oktober 2023 verharmloste und rechtfertigte. Die Demonstration war nicht bewilligt. Es ist relativ offenkundig, dass ein Teil der Demonstrierenden die nachher erfolgten Ausschreitungen zumindestens in Kauf genommen hat. An der Demonstration nahmen mehrere tausend Personen teil, man kann daher davon ausgehen, dass viele andere nicht wegen einer Krawallabsicht gekommen sind, sondern weil sie für Palästina demonstrieren wollten.
Die an dieser Demonstration passierten Ereignisse sind nicht harmlos und lassen sich auch nicht rechtfertigen. Ich kann weder moralisch noch politisch nachvollziehen, warum man ein Restaurant anzündet und damit Menschen gefährdet. Ich verstehe den Reiz nicht, sich mit der Polizei anzulegen, und auch wer kein gutes Verhältnis zur Polizei hat, sollte sich vergegenwärtigen, dass die Polizistinnen und Polizisten auch im unfriedlichen Ordnungsdienst Menschen sind, die einen Job zu machen haben. Diese Geschichte ist zudem politisch dumm und kontraproduktiv und die Demonstrierenden haben ihrem Anliegen damit geschadet.
Was mich auf der anderen Seite aber auch ärgert sind die Bürgerlichen – das geht es mir wie Markus Kunz – die ganz begierig darauf sind, aus dieser Situation politisch Kapital zu schlagen. Genauso wie die Medien, die das relativ unkritisch einfach wiedergeben. Vergangene Woche präsentierte eine Gruppe bürgerlicher Politiker mit der Gruppe «Allianz Sicherheit Schweiz» eine Reihe von Forderungen, wie man härter gegen solche Demonstrationen vorgehen soll. Die Forderungen sind zu einem Teil altbekannt. So sollen Pyro, Böller oder Ähnliches verboten werden. Dann wird gefordert, dass Übergriffe auf die Polizei härter bestraft werden sollen und dass man die Kosten für die Schäden den Verantwortlichen aufbürden können soll. Zudem soll der Nachrichtendienst «gewalttätige, extremistische Gruppen» im Vorfeld besser überwachen können (was in der Revision des Nachrichtendienstgesetzes bereits vorgesehen ist). Einige liessen sich noch von Präsident Trump inspirieren und forderten ein Verbot der «Antifa». Zum Beispiel Regierungsrat Philippe Müller (FDP) (ja, das ist der mit den Brötli und Bananen auf der Spesenabrechnung) oder SVP-Grossrat Thomas Fuchs. Besonders hervorgetan hat sich bei dieser Pressekonferenz auch Reto Nause, Nationalrat der Mitte und früherer Polizeivorsteher der Stadt Bern (die Polizei ist in Bern kantonalisiert). Er fordert zusätzlich auch noch Gesichtserkennung mit künstlicher Intelligenz. Reto Nause verspricht sich davon bei «Ereignissen mit Gewaltpotenzial» eine «präventive Wirkung», wie die ‹Berner Zeitung› berichtete.
Damit spricht Nause ganz offen aus, was Menschenrechtsexpert:innen bei der KI-Gesichtserkennung nur befürchten. Nämlich den sogenannten «Chilling Effect». Dass sich Menschen also gar nicht erst getrauen, auf die Strasse zu gehen. Die «Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken für die Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern», wird im AI-Act der EU, also im Regulierungswerk der Europäischen Union zur künstlichen Intelligenz, unter den verbotenen Praktiken aufgelistet. Der in der ‹Berner Zeitung› befragte Strafrechtsexperte Simon Huwiler meint, eine Echtzeit-Gesichtserkennung bei Demonstrationen werde nur in «totalitären Staaten» praktiziert. Und nach dem Willen von Reto Nause wohl auch künftig in der Schweiz.
Man darf dabei nicht vergessen, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit von der Verfassung geschützte Grundrechte sind. Und die gelten auch für die Teilnahme an unbewilligten oder spontanen Demonstrationen. Auch gemäss Rechtssprechung des Bundesgerichts. Das heisst nicht, dass es nicht sinnvoll ist, eine Bewilligung für eine Demonstration einzuholen. Denn das erleichtert sowohl Polizei wie auch der Demonstration den geordneten Ablauf. Aber es gibt keinen Grund, warum man Teilnehmende – das könnten ja auch einfach Passant:innen sein – einer unbewilligten Demonstration überwachen sollte.
Die Problematik geht aber über die Versammlungsfreiheit hinaus, sie tangiert auch die Privatsphäre massiv. Warum soll ich mich nicht auch unerkannt im öffentlichen Raum bewegen können? Muss mein Nachbar wissen, dass ich an einer Demonstration war? Geht es den Staat etwas an, was ich für eine politische Haltung habe? Die Angst davor, diesen Schutz zu verlieren, führt dazu, dass man nicht protestiert. Und das ist nicht das Zeichen einer funktionierenden Demokratie, wenn man Angst haben muss, seine Meinung zu äussern. Das gilt übrigens auch für mir nicht sympathische Meinungsäusserungen wie von Corona-Massnahmenkritiker- oder Abtreibungsgegner:innen.
Es ist auch bedenklich, dass bei all diesen Massnahmen auch Vertreter:innen von Parteien mit von der Partie sind, die mindestens behaupten, die Freiheit sei ihnen wichtig, sie vielleicht gar im Parteinamen führen. Im deutschen Bundestag forderte die FDP 2020 ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum: «Um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen, muss der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen keiner Totalüberwachung unterworfen sein – auch nicht im öffentlichen Raum.» Konstantin Kuhle (FDP) betonte in der Debatte, eine «flächendeckende automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum» passe nicht zu einer freiheitlichen Demokratie, sondern eher zu totalitären Regimen, wenn der Staat nachvollziehen könne, wo sich alle Bürger aufhalten. Seine Einsicht wünscht man auch den Schweizer Liberalen.