- Gemeinderat
Videoüberwachung und Velorouten
Zum Start in die letzte Sitzung des Zürcher Gemeinderats vor den Sportferien herrschte für einmal grosse Einigkeit: Florian Utz (SP) verlas eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen mit dem Titel «Gegen Antisemitismus, für den Schutz vor Gewalt»: «Vorgestern Montag wurde ein orthodoxer Jude in Zürich aus offensichtlich antisemitischen Motiven angegriffen. Wir – sämtliche Fraktionen im Gemeinderat – verurteilen diesen Angriff in aller Schärfe. Für Antisemitismus und insbesondere für antisemitische Gewalt darf es in Zürich niemals Platz geben.» Die Gedanken seien «beim Opfer, seiner Familie und der ganzen jüdischen Gemeinschaft», und: «Unser Dank gilt den Personen, die dem Opfer zu Hilfe geeilt sind, noch Schlimmeres verhindert haben und den Täter der Polizei übergeben konnten.»
Serap Kahriman (GLP) erinnerte in einer persönlichen Erklärung ausserdem daran, dass fast zeitgleich eine Moschee in Schwamendingen mit Eiern beworfen worden sei. Weiter seien Fenster von Privatwohnungen von mehreren muslimischen Personen «gezielt attackiert» worden. Diese Angriffe müsse man im Zusammenhang sehen: «Wir erleben eine besorgniserregende Zunahme von rassistischer Gewalt gegenüber Religionsgemeinschaften.» Dazu gehöre auch der erwähnte antimuslimische Angriff. Diese Taten seien keine Einzelfälle und folgten immer der gleichen Logik von Ausgrenzung und Einschüchterung: «Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime und alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei, sicher und ohne Angst auszuüben.» Das sei «kein Minderheitenanliegen, sondern eine Frage des Rechtsstaats».
Einstimmig gegen Weiterzug
Nach vielen weiteren persönlichen Erklärungen ging es gemäss Traktandenliste weiter: Mit 111:0 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, einen Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Es geht um die Teilrevision der Datenschutzverordnung betreffend Videoüberwachung (siehe auch P.S. vom 3. November 2023), genauer um die Regelung der Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Private. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich hatte dagegen Rekurs beim Bezirksrat erhoben und die Aufhebung jenes Artikels beantragt. Er war unter anderem der Ansicht, diese Mitüberwachung sei durch das Datenschutzrecht des Bundes abschliessend geregelt, für kantonales oder kommunales Recht bleibe folglich kein Raum.
Der Bezirksrat wies den Rekurs jedoch ab. Der HEV Zürich erhob darauf Beschwerde beim Verwaltungsgericht und verlangte, dass der besagte Artikel und der Beschluss des Bezirksrats aufgehoben würden. Das tat das Verwaltungsgericht. Der Rat hatte folglich zu entscheiden, ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts vor Bundesgericht anzufechten sei. Das Verwaltungsgericht erkannte allerdings «ein schutzwürdiges Interesse des Gemeinderats am Erlass der angefochtenen Gesetzgebung», wie es in der Vorlage heisst, und weder einen Verstoss gegen Bundes- noch gegen kantonales Recht. Der Gemeinderat sei auch zum Erlass der neuen Normen berechtigt gewesen. Es sei aber ein Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsgebot festgestellt worden, sagte Kommissionssprecher Roger Meier (FDP). Denn die Regelung sei zu streng und lasse kaum Spielraum für Ausnahmebewilligungen. Wenn diese Hürde jedoch in einer neuen Vorlage gesenkt würde, könnte diese auch vor Gericht bestehen. Die Chance, vor Bundesgericht ein besseres Ergebnis zu erzielen, sei gering, und folglich sei auf den Weiterzug zu verzichten.
Luca Maggi (Grüne) erklärte, die Grünen seien in der Kommission noch in der Enthaltung gewesen, unterstützten nun aber den Entscheid der Geschäftsleitung, das Urteil nicht weiterzuziehen. Er betonte aber auch, es handle sich um ein «für die Stadt Zürich sehr wichtiges Urteil». Denn es besage klipp und klar, dass die Stadt Zürich die Kompetenz habe, auch nur schon die Mit-Überwachung des öffentlichen Grundes zu regeln. Zudem besage es auch, dass es ein schutzwürdiges öffentliches Interesse gebe, «also eigentlich auch einen Aufruf, dass wir das regeln müssen». Jetzt brauche es schnell eine griffige Lösung. Die werde in den nächsten zwei, drei Wochen ausgearbeitet und dann voraussichtlich als parlamentarische Initiative in den Rat gebracht.
Für «gescheites Velovorzugsroutennetz»
Zu später Stunde standen noch einige Vorstösse zur Debatte, in denen es um den Veloverkehr ging. So forderten Markus Knauss und Urs Riklin (beide Grüne) den Stadtrat auf zu prüfen, ob die Velovorzugsrouten 24 (Bullingerplatz – See) und 21 (Friesenberg – Stauffacher) im Abschnitt zwischen der Grüngasse/Birmensdorferstrasse und der Sihlamtsstrasse mit einem Zweirichtungsradweg auf der Südseite entlang der Stauffacherstrasse und der Selnaustrasse geführt werden könnten. Weiter wollten sie auch geprüft haben, ob die Wegführung entlang der Werdstrasse bis zur Birmendsdorferstrasse mit Vorteil mit einem Zweirichtungsradweg zu führen sei oder ob hier schon auf eine einseitige Führungsform gewechselt werden könne.
Die Route 24 werde im kommenden Jahr realisiert, sagte Markus Knauss. Um auf diese Route zu gelangen, führten die Zulaufstrecken sowohl vom Bahnhof Wiedikon als auch aus dem Kreis 4 gemäss aktueller Planung «leider über den Hallwylplatz». Der Hallwylplatz sei ein «belebter, attraktiver Quartierplatz», und es sei dort in der Vergangenheit zu diversen Konflikten gekommen. Die Stadt habe reagiert und grosse Betonpoller hingestellt, die es eigentlich verunmöglichen sollten, dass Velofahrer:innen schnell unterwegs seien. Jetzt plane man eine Verbesserung, die sie allerdings mit sehr scharfen Kurven um den Hallwylplatz herum leiten soll: «Wir sind der Meinung, dass das von den Velofahrer:innen nicht akzeptiert wird.»
Deshalb machten sie mit dem Postulat beliebt, abzuklären, ob der quartierfremde Veloverkehr stattdessen über die Werd- und die Stauffacherstrasse geleitet werden könnte: «Das wäre eine schnelle und direkte Linienführung.» Damit man nicht zweimal die Strasse queren müsste, schlügen sie auf 150 Metern eine Veloführung im Gegenverkehr vor. Das sei «problemlos machbar», sagte Markus Knauss. Es müsste einfach eine Fahrspur für die täglich 3000 Autos dort auf die Tramspur verlegt werden, dann habe es für alle Platz, nicht zuletzt auch für die nicht mehr gestörten Anwohner:innen am Hallwylplatz. Die SVP sei dagegen, dass «der Veloverkehr auf Kosten des Autos gefördert» werde, begründete Attila Kipfer die Ablehnung seiner Fraktion. Pascal Lamprecht (SP) hingegen befand, das Postulat renne offene Türen ein: «Wir sind klar für ein gescheites Velovorzugsroutennetz.» Auch Xenia Voellmy (GLP) gab die Zustimmung ihrer Fraktion bekannt. Mit 81:30 Stimmen (von SVP und FDP) wurde das Postulat überwiesen.