Ein Widerspruch in sich: Rote Liste regulieren. (Bild: Zillertal Tourismus).

Uri will die Schneehuhn-Jagd nicht verbieten

Im Kanton Uri scheiterte eine Volksinitiative, die ein Verbot der Schneehuhn- und Schneehasenjagd forderte, ziemlich knapp. Nebst Uri erlauben derzeit noch zwei weitere Bergkantone die Jagd auf das Schneehuhn.

Kein Pardon für Schneehuhn und Schneehase: Der Kanton Uri lehnte am Sonntag die kantonale Initiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen» ab. Mit einem Ja-Anteil von 47,13 Prozent fiel das Ergebnis allerdings knapp aus. In drei von 19 Gemeinden wurde die Vorlage angenommen, im Hauptort Altdorf mit fast 60 Prozent Ja gar deutlich. Die Initiative verlangte, Schneehasen und Alpenschneehühner von der Liste der jagdbaren Tierarten zu streichen und damit die Jagd auf Schneehasen und Schneehühner zu verbieten.

Die Urner Sicherheitsdirektorin Céline Huber zeigt sich auf Anfrage mit dem Ausgang der Abstimmung zufrieden. «Wir nehmen diesen Entscheid positiv zur Kenntnis und werten dies als Vertrauen in unsere bestehende Jagdgesetzgebung.» Flavio Gisler, Präsident der Urner Mitte und Mitglied des Gegenkomitees, sagt nach der gewonnenen Abstimmung: «Ich begrüsse die Ablehnung der Initiative. Sollten sich die Populationen von Schneehasen und Schneehühnern verschlechtern, kann der Regierungsrat die Jagd bereits mit den bestehenden Mitteln einschränken oder gar verbieten.» Der Präsident des Urner Jägervereins, Martin Jauch, meint: «Mich hat das Ergebnis dieser rein ideologischen Abstimmung sehr gefreut, denn ein Jagdverbot ist reine Symptombekämpfung. Wenn wir diesen wunderbaren Tieren helfen wollen, müssen wir endlich anfangen, ihren Lebensraum zu schützen.»

Sandro Krättli vom Ökologischen Jagd­verein hatte sich vor der Abstimmung mittels eines Leserbriefes in der ‹Urner Zeitung› in die Debatte eingeschaltet und sich für ein Ja zur Initiative eingesetzt. Auf Anfrage sagt er: «Wir sehen nicht, dass die Jagd wegen dieser Initiative grundsätzlich infrage gestellt worden wäre. Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass sich die Jagd veränderten Situationen anpassen muss, um zeitgemäss zu bleiben.» Sehr enttäuscht zeigt sich nach der Abstimmung Eveline Lüönd, Landrätin der Urner Grünen und Mitglied des Initiativkomitees. «Schneehasen und Schneehühner bleiben weiterhin auf der Abschussliste.» Sie spricht von einem «unverständlichen und sehr enttäuschenden Resultat». Diese bedrohten Tierarten weiterhin zu bejagen sei unverantwortlich. «Nun liegt es in der Verantwortung der Regierung, die Bestände über die Jagdbetriebsvorschriften zu schützen.»

«Relikte der letzten Eiszeit» und wahre Überlebenskünstler

Aktuell erlauben die drei Bergkantone Graubünden, Wallis und Uri die Jagd auf das Alpenschneehuhn. Die Jagd auf den Schneehasen erlauben neun Kantone, nämlich Graubünden, Wallis, Uri, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin und Waadt. Der Bestand des Alpenschneehuhns wurde von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach in den Jahren 1993 bis 1996 auf 12 000 bis 15 000 und 20 Jahre später auf 12 000 bis 18 000 geschätzt. Systematische Zählungen des Schneehasen hingegen fehlen auf gesamtschweizerischer Ebene.
Beide Tierarten gelten als wahre Überlebenskünstler. Der Urner Regierungsrat schrieb in seiner Abstimmungsbotschaft: «Beide Tiere haben den gleichen Lebens-raum in den Alpen, werden im Winter schneeweiss und sind Relikte der letzten Eiszeit. Das Alpenschneehuhn ist hervorragend an die grimmige Kälte und die har-schen Lebensbedingungen im Hochgebirge angepasst.»

Urner Jägerschaft stellte sich vehement gegen das Anliegen


Hinter dem Volksbegehren stand eine überparteiliche Allianz, das Initiativkomitee wurde geleitet von Ludwig Loretz, Geschäftsleitungsmitglied der FDP Uri, und von SP-Landrätin Chiara Gisler. In Inseraten des überparteilichen Nein-Komitees firmieren nebst diversen Landräten mit Ständerat Josef Dittli (FDP) und Nationalrat Simon Stadler (Mitte) auch zwei der drei Urner Bundesparlamentarier. Der Urner Regierungsrat und die Mehrheit des Landrats lehnten das Initiativbegehren ab
In seiner Abstimmungsbotschaft hatte der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die «jagdliche Entnahme» mit jährlich durchschnittlich 31 Schneehühnern und 29 Schneehasen im Kanton Uri «gering» sei. Zudem hätten in den vergangenen fünf Jahren weniger als fünf Prozent der aufgrund ihres Patentes berechtigten Urner Jägerinnen und Jäger effektiv Schneehühner und Schneehasen erlegt. Anzufügen ist, dass auch bei einem Ja die Niederwildjagd auf Tierarten wie Füchse, Dachse, Steinmarder, Rabenkrähen, Wildschweine und andere mehr weiterhin erlaubt gewesen wäre.

Trotzdem stellte sich die Urner Jägerschaft im Vorfeld vehement gegen ein entsprechendes Verbot. Unter dem Titel «Abschaffung der Urner Jagd – Nein!» schrieb der Urner Jägerverein in seinem «Nein»-Argumentarium: «Das Ziel der Initiative ist rein ideologisch und zielt darauf, die gesamte Jagd Stück für Stück zu beschneiden und schlussendlich ganz abzuschaffen.» Der Einfluss der Jagd auf die beiden Tierarten sei unbedeutend, hiess es weiter. Ohne Daten aus Abschüssen und Beobachtungen aus der Jagd wüsste man kaum etwas über die Verbreitung und die Bestandesentwicklung der Schneehasen. Die Hauptgründe für die Gefährdung der beiden Arten seien der Verlust von Habitaten aufgrund der Klimaveränderung und aufgrund von Störungen. «Jäger werden nie einen Bestand ausrotten, weil sie ein natürliches Inte­resse daran haben, dass sie auch in Zukunft jagen können.» Die Jagd wolle – bildlich gesprochen – «den Zins abschöpfen und nicht das Kapital aufbrauchen».

«Eine Bejagung gefährdeter Tierarten ist nicht mehr zeitgemäss»

Eveline Lüönd, Landrätin der Urner Grünen und Mitglied des Initiativkomitees, sagte auf Anfrage im Vorfeld der Abstimmung, dass sich eine Jagd auf diese beiden Tierarten mit dem Sinn und Zweck des Schweizerischen Jagdgesetzes nicht vereinbaren lasse. Dieses habe nämlich den Erhalt der Artenvielfalt, die Begrenzung von Wildtierschäden sowie eine angemessene Nutzung der Bestände zum Ziel. «Keiner dieser Punkte rechtfertigt die Jagd auf Schneehuhn und Schneehase. Die beiden Tierarten sind zwar noch nicht bedroht, jedoch gefährdet.» Wenn man den Zweck der Jagd ernst nehme, dann könne man die Jagd auf diese beiden Tiere nicht gutheissen. «Schneehuhn und Schneehase gehören zur Bergwelt – nicht auf die Abschussliste.» Eine Bejagung gefährdeter Tierarten sei nicht mehr zeitgemäss. Die grüne Landrätin bemängelte auch, dass es aufgrund des fehlenden Monitorings für den Kanton Uri keine genauen Bestandeszahlen gebe: «Dies entgegen den Behauptungen aus der Jägerschaft. Beim Schneehasen und dem Alpenschneehuhn werden bis auf die Abschusszahlen, Abschussdatum und -ort keine Kennzahlen erhoben.»

Warum die Jägerschaft derart am weiteren Abschiessen dieser beiden raren Tierarten festhalten will, kann Eveline Lüönd nur vermuten. Sie geht davon aus, dass die Tiere als Trophäen gejagt werden. Einzelne Jäger hätten ihr im Vorfeld erklärt, es ginge «ums Erlebnis». Zum Essen sei da jedenfalls wenig dran, darum würden die Tiere oft ausgestopft.

Am meisten Abschüsse in Graubünden

Wie am vergangenen Sonntag im Kanton Uri war die Jagd auf das Schneehuhn auch im Kanton Graubünden schon einmal Thema einer Volksabstimmung – und zwar im Rahmen der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», welche am 13. Juni 2021 zur Abstimmung gelangte. Ein Ziel der Initiative war es, die Jagd auf alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel zu verbieten, somit auch für das Schneehuhn. Die Initiative wurde damals vom Bündner Stimmvolk mit 79 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Im Kanton Graubünden werden schweizweit gesehen mit Abstand am meisten Schneehühner und Schneehasen erlegt. In der Jagdsaison 2023/24 wurden in Graubünden 168 Schneehühner geschossen. An zweiter Stelle folgte der Kanton Wallis mit 58 Schneehühnern. Im gleichen Zeitraum schossen die Bündner Jägerinnen und Jäger 672 Schneehasen. Am zweitmeisten waren es wiederum im Kanton Wallis. Dort wurden 77 Schneehasen geschossen.

Lukas Walser vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF) weist darauf hin, dass der Kanton Graubünden mit über 7000 km2 der grösste Kanton der Schweiz ist. «Die mittlere Höhe des Kantons liegt bei 2100 Metern über Meer. Insofern umfasst ein grosser Teil des Kantons subalpine bis alpine Lebensräume, welche für Schneehasen und Schneehühner sehr geeignet sind.» Walser erklärt, dass beide Tierarten nur unter strengen Vorschriften bejagt werden dürfen.

In Zukunft dürften die Tiere noch stärker gefährdet sein

Martina Just vom Bündner Jägerverband vertritt den Standpunkt, dass die Jagd auf Schneehuhn und Schneehase dann weiterhin gerechtfertigt werden könne, wenn diese nachhaltig erfolge und die jeweiligen Populationen durch die Jagd nicht gefährdet werden. «Durch das fundierte Monitoring des AJF wird der Einfluss der Jagd erfasst und laufend analysiert.» Somit habe das AJF die Möglichkeit, rasch auf Veränderungen zu reagieren und den Jagddruck zu lenken. «Zudem besteht durch die Nutzung dieser beiden Arten auch ein Interesse daran, sich für deren Erhalt und vor allem auch für deren Lebensräume einzusetzen.»

Anders die Beurteilung von Armando Lenz, Geschäftsführer von Pro Natura Graubünden: «Das Schneehuhn und der Schneehase sind auf der Roten Liste als potenziell gefährdet gelistet. Aufgrund der Klimaerwärmung verlieren diese beiden Tiere zunehmend ihren Lebensraum. Die Tiere werden dann noch stärker gefährdet sein, als sie es jetzt bereits sind. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht mehr bejagt werden.» Ein Monitoring nütze vor diesem Hintergrund wenig. «Es geht darum, dass diese Arten auch in Zukunft überleben können. Eine Jagd auf diese Arten ist daher sicherlich sehr fragwürdig und langfristig kontraproduktiv. Zumal die Jagd auf diese beiden Arten eher eine Trophäenjagd ist.» Nebst dem Lebensraumverlust durch Klimaerwärmung seien Schneehuhn und Schneehase zudem auch durch Tourismusprojekte wie grosse Wintersportgebiete gefährdet.

Zum Vergleich: Im Kanton Zürich ist sowohl das Schneehuhn als auch der Schneehase geschützt. Wobei: «Aufgrund der Höhenlage kommen beide Arten hier gar nicht vor», erklärt Manuel Wyss vom Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich.

Klimawandel und Lebensraumverlust als grosse Probleme


Sandro Krättli vom Ökologischen Jägerverband erklärt, er sehe – gestützt auf die Forschung – mittel- bis langfristig mehrere Probleme auf das Schneehuhn und den Schneehasen zukommen. Einerseits führe die Klimaerwärmung zu höheren Temperaturen. «Der Schneehase ist aber an kalte Lebensräume angepasst. Aufgrund des Temperaturanstiegs verliert er seinen Lebensraum.» Durch den Klimawandel würden Schneehasen tendenziell in immer höhere Lagen verdrängt. «Irgendwann gibt es aber kein ‹Oben› mehr.» Zudem funktioniere beim Schneehasen durch den ausbleibenden Schnee die Tarnung schlechter: «Schneehasen wechseln im Winter ihr Fell von Braun zu Weiss, um sich im Schnee zu tarnen. Wenn kein oder wenig Schnee liegt, wird das weisse Fell zu einem Nachteil, sie sind dann für ihre Feinde besser sichtbar.» Andererseits bestehe für beide Arten ein generelles Problem mit dem Druck auf die Lebensräume. Dabei spiele unter anderem die Landwirtschaft eine Rolle. Ein ganz wichtiger Faktor seien zudem die Störungen, welche durch den Tourismus verursacht werden.

Beide Arten stehen auf der Roten Liste

Auch bei Jagd Schweiz verfolgte man die Abstimmung im Kanton Uri genau. Präsi-dent Anton Merkle meint, es gehe hier um den Grundsatz, nicht um die Anzahl erlegter Tiere. Jede Tierart und ihr Habitat müsse gepflegt und gehegt werden. «Dazu gehört aber auch die Regulation.» Auch der Weltumweltverband IUCN habe im Jahre 2020 festgehalten, dass die Nutzung wildlebender Ressourcen, falls sie nachhaltig erfolge, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur sei. Denn so würden die Menschen Anreize erhalten, die Natur zu erhalten. Sara Wehrli, Verantwortliche Jagdpolitik von Pro Natura Schweiz, relativiert. Die Aussage der IUCN müsse im globalen Kontext gesehen werden. Sie spiele vor allem in Ländern eine Rolle, wo es starke konkurrierende Interessen bezüglich des Erhalts von Lebensräumen und Wildtieren gibt. Für Sara Wehrli ist klar: «Angesichts der Tatsache, dass sowohl das Schneehuhn als auch der Schneehase in der Schweiz auf der Roten Liste geführt werden, können wir die Bejagung zurzeit nicht verantworten.»