Traumberuf: Friedensrichter
Die Wahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Stadtkreise 7 und 8 ist umstritten: Die Bisherige, Susanne Pflüger von der FDP, erhält gleich zwei Konkurrenten. Einer von ihnen, der Sozialdemokrat Benjamin Gertsch, erklärt im Gespräch mit Nicole Soland, weshalb er gern Friedensrichter werden möchte.
Gegen eine wieder kandidierende Friedensrichterin anzutreten, zu deren Amtsführung nichts Negatives bekannt ist – das macht man eigentlich nicht: Weshalb stellen Sie sich am 7. März trotzdem zur Wahl?
Benjamin Gertsch: Die alle sechs Jahre stattfindenden Erneuerungswahlen stehen grundsätzlich allen offen, aber es stimmt schon, dass man Bisherige normalerweise nicht angreift. Susanne Pflüger hat ihre Arbeit gut gemacht, kein Zweifel. Doch sie wurde letztes Jahr 64, und man konnte davon ausgehen, dass sie nicht mehr antritt. Ich musste meine Kandidatur einreichen, bevor klar war, was alle anderen machen – und so haben die SP 7 und 8 und ich eines Tages überrascht festgestellt, dass Frau Pflüger nochmals antritt.
Ihre Konkurrentin ist aus Ihrer Sicht schlicht zu alt, um weiterzumachen?
Dazu drei Überlegungen. Erstens: Stellt sich jemand mit 65 einer Wahl für eine sechsjährige Amtszeit, dann wäre er oder sie beim Rücktritt 71 Jahre alt. Für Bezirksrichter hingegen ist mit 65 Jahren Schluss, für Bundesrichterinnen mit spätestens 68 Jahren. Ich sehe nicht ein, weshalb das beim Friedensrichteramt anders sein soll, auch wenn es dazu keine expliziten Gesetzesbestimmungen gibt. Zweitens: Ich gehe davon aus, dass Frau Pflüger die Amtszeit nicht fertig machen wird, sondern dass sie und die FDP abwarten wollen, bis jemand Geeignetes für dieses Amt zur Verfügung steht. Das ist selbstverständlich nicht verboten und kommt bei allen Parteien vor. Umgekehrt muss ich als Vertreter einer anderen Partei aber sicher keine Rücksicht darauf nehmen. Und drittens finde ich, dass auch die jüngere Generation – ich bin 33 Jahre alt – ein Anrecht darauf hat, solche Ämter zu besetzen: Zur Solidarität unter den Generationen gehört für mich, dass die Älteren den Jüngeren irgendwann ihre Posten überlassen.
Was motiviert Sie dazu, sich für dieses Amt zu bewerben?
Als Friedensrichter hat man die Möglichkeit, innert kurzer Zeit sehr befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Dieses Amt ist eines der wenigen, in denen aktiv auf Versöhnung hin gearbeitet wird – oder wenigstens ist dies andernorts nicht so umfassend möglich: Als Rechtsanwalt wie auch am Gericht habe ich erlebt, wie stark die prozessualen Regeln Fakten schaffen.
Wie meinen Sie das?
Es ist schon fast komisch: Während des Jurastudiums hat man fünf Jahre lang stets gehört, es gehe um Gerechtigkeit – und sobald man dann in der Praxis steht, geht es nur noch ums Geld. Ich habe das jedenfalls so erlebt und als sehr ernüchternd empfunden. Gleichzeitig habe ich während meiner Tätigkeit in einer Anwaltspraxis immer wieder gesehen, dass vor allem dann ein gutes Ergebnis herauskam, wenn ich meine Klientin oder meinen Klienten dazu überreden konnte, einen Schritt auf die gegnerische Partei zuzugehen: Irgendwann bringt es einfach nichts mehr, noch mehr Geld aufzuwenden und noch mehr Unfrieden zu ertragen. Gerade die seelischen Verletzungen, die ein Prozess mit sich bringen kann, sind oft gross. Umgekehrt ist es nicht nur am Gericht, sondern eigentlich überall so, dass man nur dann Frieden schliessen kann, wenn man aufeinander zugeht, und dazu muss man bereit sein, seine eigene Position zu überdenken. Das ist meine Philosophie, und die kann ich als Friedensrichter am besten verwirklichen.
Friedensrichter ist traditionellerweise ein Laienamt, Sie aber sind Rechtsanwalt … und damit überqualifiziert?
Ich bin genau richtig qualifiziert. Das Friedensrichteramt war ursprünglich als Laienamt konzipiert. Doch es ist lediglich in den Städten Zürich und Winterthur ein Vollamt, und hier nimmt auch die Zahl der Rechtsanwälte unter den Friedensrichterinnen zu. Denselben Trend hatten wir bereits früher bei den Bezirksgerichten, an denen seit ein paar Jahren keine LaienrichterInnen mehr zugelassen sind. Da zudem Rechtsstreitigkeiten immer komplizierter werden, gerade in der Stadt Zürich mit ihren vielen internationalen Firmen, müssen wir uns vom Bild aus Gottfried Kellers Zeiten verabschieden: Damals war es gut, wenn der Friedensrichter Bauer war und sogleich verstand, worum es ging, wenn zwei Bauern zu ihm kamen, die sich um ein Feld stritten. Heute leben wir in einer anderen Zeit. Es kommen beispielsweise immer mehr Menschen in Begleitung von RechtsanwältInnen zum Friedensrichter. Diesen Menschen kann ich besser helfen, wenn ich selber Rechtsanwalt bin und weiss, wovon ihre Anwälte reden.
Wo arbeiten Sie heute, und wie schwer würde es Ihnen im Fall Ihrer Wahl fallen, diesen Job aufzugeben?
Ich arbeite zurzeit am Bezirksgericht Zürich und habe einen befristeten Vertrag. Werde ich gewählt, kann ich mich sofort und freien Geistes an meiner neuen Stelle als Friedensrichter einarbeiten, und falls nicht, gehe ich auf Stellensuche.
Nebst Susanne Pflüger und Ihnen stellt sich auch noch Nicolas Schwarz (GLP) zur Wahl: Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein? Rechnen Sie mit einem zweiten Wahlgang?
Schwierig zu sagen: Ich schätze den Wahlausgang als relativ offen ein. Ich führe meinen Wahlkampf wie geplant und lasse die Dinge ansonsten auf mich zukommen. Eine gute Alternative zu den beiden bürgerlichen KandidatInnen bin ich auf jeden Fall: Ich werde noch lange nicht pensioniert, und ich bin unabhängiger als der Kandidat der Grünliberalen mit seiner eigenen Anwaltskanzlei. Als Sozialdemokrat bringe ich zudem den sozialen Hintergrund mit, der sich unter anderem in meinem Verständnis für die Probleme jener Menschen ausdrückt, die still unterwegs sind, weil sie sich kein Gehör verschaffen können. Mir ist Empathie wichtig, und mit Empathie sowie mit meiner Erfahrung in Friedensforschung, gewaltfreier Kommunikation und Mediation gehe ich an die Arbeit, wenn ich am 7. März zum Friedensrichter gewählt werde.