Steiniger Weg der Arbeitswilligen

 

Die Forderung kommt sowohl von links als auch von rechts: Asylsuchende sollen nicht nur «herumsitzen» und von Sozialhilfe leben, sondern auch arbeiten. In der Stadt Zürich gibt es bereits ein Arbeitsprogramm für Asylsuchende. Hat dieses Modell Vorbildcharakter für die ganze Schweiz?

 

Tobias Urech

 

Anfang Februar forderte Rudolf Strahm (SP), ehemaliger Preisüberwacher und alt-Nationalrat, in einem Interview im ‹Blick›, Asylsuchende sollten arbeiten, statt Sozialhilfe zu beziehen. Konkret gehe es ihm darum, die Integration zu fördern. Die Asylsuchenden sollen gemeinnützige Arbeit verrichten, und diese soll durch ein Amt beschafft werden.

Diese Forderung ist allerdings nicht neu. Schon vor dreizehn Jahren, 2003, war der Stadtrat von Zürich Gesprächsthema, als er in den grossen Tageszeitungen des Landes sein Asylmanifest präsentierte. Als Reaktion auf die Asylinitiative der SVP, die im November 2002 vom Stimmvolk abgelehnt worden war, und auf die Wahl von Christoph Blocher als Justizminister in den Bundesrat, forderten die StadträtInnen unter anderem mehr Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende. So schreibt das Gremium im Manifest: «Um die Asylpolitik endlich einen Schritt weiterzubringen, braucht es eine grosse nationale Anstrengung aller politischen Kräfte und Behörden. Der Stadtrat von Zürich will mit seinem Aufruf einen Schritt in die richtige Richtung tun.»

 

Gemeinnützige Einsatzplätze

Im selben Jahr schuf die Stadt Zürich dann auch ein Arbeitsprogramm für Asylsuchende, die sogenannten Gemeinnützigen Einsatzplätze (GEP), die von der Stadt subventioniert sind und quasi parallel zum ‹richtigen› Arbeitsmarkt laufen. Ein Jahr darauf, 2004, erklärte der damalige Stadtpräsident Elmar Ledergerber (SP) gegenüber dem Nachrichtenportal ‹Swissinfo› die Beweggründe für die Einführung dieses Arbeitsprogramms: «Hunderte von Menschen in dieser Stadt hatten nichts anderes zu tun, als am Bahnhof oder auf der Strasse herumzuhängen. Das führte zu unguten Gefühlen. Wir dachten: Wenn sie Arbeiten erledigen könnten, die sowieso anstehen, dann würden sie von der Bevölkerung anders wahrgenommen werden. Es hat funktioniert: Die arbeitenden Asylbewerber werden als Mitglieder unserer Gesellschaft wahrgenommen.» Und weiter: «Das Programm hat als Integrationsprojekt funktioniert. Es behandelt Asylbewerbende wie Menschen und gibt ihnen die Möglichkeit zu zeigen, dass sie nicht nur unser Geld und unsere Gastfreundschaft wollen, sondern auch bereit sind, etwas zurückzugeben.»

Das System der GEP hat sich bewährt. Sie gehören zum Integrationsprogramm der Asylorganisation Zürich (AOZ) und berücksichtigen Asylsuchende unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Den Teilnehmenden des Integrationsprogramms vermittelt die AOZ einen der über zweihundert Einsatzplätze innerhalb der Verwaltung oder einer Non-Profit-Organisation. Ziel der GEP ist laut Infoblatt der AOZ die soziale oder arbeitsmartkliche Integration der Teilnehmenden bis hin zur vollständigen Ablösung von der Sozialhilfe. Die Teilnahme an diesem Projekt ist subventioniert und kostet 450 Franken pro Monat.

Zum zehnjährigen Bestehen des GEP-Programms schrieb die AOZ 2013: «Die Idee wurde zu einer anhaltenden Erfolgsgeschichte. Seit 10 Jahren ermöglichen das GEP-Team sowie die Einsatzort-Verantwortlichen vielfältige Win-Win-Situationen: Auf der einen Seite bekommen die beteiligten Sozialhilfe-KlientInnen eine Chance zur sozialen und beruflichen Integration. Auf der anderen Seite erhalten kommunale Institutionen wie Spitäler, Altersheime, Schulen sowie auch einige Non-Profit-Organisationen eine tatkräftige Unterstützung. Letztlich profitiert davon die ganze Bevölkerung.» Blickt man allerdings über die Stadtgrenzen hinaus, bietet sich einem ein weniger rosiges Bild, was Arbeit für Asylsuchende betrifft.

 

Viele Hürden

Die GEP unterscheiden sich nämlich wesentlich von der Arbeitsmöglichkeit, die das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) den Asylsuchenden im Auftrag und auf gesetzliche Grundlage des Bundes hin bietet. Das AWA ist zuständig für die Bewilligung der Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden für den ‹richtigen› Arbeitsmarkt. Den Asylsuchenden könne, laut Website des AWA, unter Umständen eine unselbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Dass es allerdings nicht ganz einfach ist, diese Bewilligung zu erhalten, zeigt ein Blick auf die Voraussetzungen, die eine Antragstellerin oder ein Antragsteller einhalten muss.

So unterstehen die Asylsuchenden während der ersten drei Monate nach Einreichen des Asylgesuchs sowieso einem generellen Arbeitsverbot. Erst nach dieser Frist können die Asylsuchenden zu einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit zugelassen werden, sofern erstens Wohnsitz im Kanton Zürich besteht, zweitens die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage es zulässt, drittens ein Arbeitgeber ein Gesuch stellt und der InländerInnenvorrang eingehalten wird und viertens die orts- und branchenüblichen Lohnbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Des Weiteren schreibt das AWA auf seiner Homepage, dass die Kantone im Interesse eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit auf einzelne Branchen beschränken können. Im Kanton Zürich sind Bewilligungen auf folgende Branchen beschränkt: Landwirtschaft und Gartenbau, Bauwirtschaft, Spitäler und Heime, Nahrungsmittel- und Getränkehersteller, Gastgewerbe, Wäschereien, Entsorgung und auf den Engros-Markt Zürich.

Bei diesem steinigen Amtsweg ist wohl kaum erstaunlich, dass im Kanton Zürich von den knapp 4000 AsybewerberInnen zwischen 18 und 65 Jahren nur gerade vier Personen erwerbstätig sind. In Anbetracht dessen, dass die heutige gesetzliche Grundlage kaum Hand bietet für eine anständige Arbeitsmarktintegration und im Hinblick auf aktuelle Zunahme von Asylsuchenden wäre es jetzt am Bund, diese Grundlagen zu ändern, um ein Programm ähnlich wie die gemeinnützigen Einsatzplätze in der Stadt Zürich zu ermöglichen.

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