Städte wehren sich

Die am letzten Freitag von den Finanzverantwortlichen der Städte Zürich, Bern und Lausanne in Bern präsentierte Studie «Städte und ihre Steuern» zeigt vor allem eines: Die grosse Bedeutung der Steuern der juristischen Personen für sie, für die Kantone und den Bund und damit auch die grosse Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für die meisten Städte.

 

«Als ich im vergangenen September das Budget 2016 für die Stadt Zürich präsentierte, erinnerte ich daran, dass unser kantonaler Finanzdirektor den Kanton Zürich als Milchkuh der Schweiz bezeichnete. Das Euter dieser Kuh aber – um bei diesem Bild zu bleiben – ist die Stadt Zürich.» Mit diesen Worten eröffnete Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, die Medienorientierung zur Studie «Städte und ihre Steuern», die die Vereinigung von 26 städtischen FinanzdirektorInnen und als solche eine Sektion des Städteverbandes in Auftrag gab.

Dass die Städte der Wirtschaftsmotor der Schweiz sind, war bei Studienbeginn bekannt. Ebenso, dass die Städte tendenziell finanzstark sind, aber gleichzeitig Zentrumslasten (Kultur und Soziales sind gut untersucht) tragen, die nach Kanton unterschiedlich entschädigt werden.

 

Städte wollen mitreden

Recht unbekannt sind die Steuereinnahmen im Vergleich: Um es im Bild von Daniel Leupi zu sagen: Wie wichtig ist das Euter der Kuh, und wird es auch der Bedeutung entsprechend gepflegt? Und können die Städte ihrer Bedeutung gemäss bei der Verteilung mitreden oder gar mitbestimmen? Hätten die Städte die Gewissheit, genügend berücksichtigt zu werden, so hätten sie kaum das Büro Ecoplan mit dieser Studie beauftragt. Die Ausgangslage etwa für die Stadt Zürich ist im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III brisant. Dazu Daniel Leupi: «Wird als Folge im Kanton Zürich die Gewinnsteuer auch nur um 1 Prozent gesenkt, entgehen der Stadt Zürich jährlich 90 Millionen Franken.»

Das Wesen der Unternehmensteuer III besteht in einer Senkung der Gewinnsteuer der Unternehmen, und somit ist es für die Stadt Zürich von zentraler Bedeutung, ob sie bei der Neuaufteilung der Finanzen eine Kompensation für die Reduktion bei den Unternehmenssteuern erhält. Dies wiederum hängt auch von der bisherigen Versteuerung der vorhandenen Unternehmen ab. Sind viele dabei, die bisher von den neu nicht mehr möglichen Vergünstigungen profitierten und nun normale, wenn auch generell tiefere Steuern bezahlen, kann dies einen Ausgleich bewirken. Es liegt auf der Hand, dass die Städte bei dieser Ausmarchung (die ja gezwungenermassen in Berechnungen hinter verschlossenen Türen besteht) dabei sein wollen. Wie bedeutend die Steuern der Unternehmen sind, weiss Zürich aus sehr direkter Erfahrung. Die Defizite der letzten Jahre (die Gewinne der vorherigen Jahre auch) stammen vor allem von den Steuerausfällen der beiden Grossbanken.

 

Drei Stossrichtungen

Die Studie sollte drei Fragen beantworten:

  1. Welcher Anteil der gesamten direkten Steuererträge steht der kommunalen Ebene zur Verfügung – respektive verbleibt in der jeweiligen Stadt?
  2. Welcher Anteil des Steueraufkommens der Kantone stammt aus den Städten?
  3. Welcher Anteil des Steueraufkommens des Bundes stammt aus den Städten?

Eines sei vorweggenommen: Auf die ersten zwei Fragen gibt die Studie durchaus Antworten. Aber diese führen nicht viel weiter, da die Unterschiede zwischen den städtischen Aufgaben je nach Kanton zu verschieden sind. Oder anders ausgedrückt: Wie viele Rappen von einem Steuerfranken den Städten übrig bleiben, ist das eine. Was sie damit bezahlen müssen, das andere. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden ist sehr unterschiedlich.Das Paradebeispiel liefert die Studie: «Mit den Städten Winterthur und Zug sind zwei Städte dargestellt, die ganz unterschiedliche Resultate aufweisen. Die Stadt Winterthur profitiert sowohl vom innerkantonalen Ressourcenausgleich als auch vom Zentrumsausgleich, und 61 Prozent der gesamten Steuererträge verbleiben in der Stadt. Ganz anders das Beispiel der Stadt Zug; ihr verbleiben 11 Prozent des Steueraufkommens, denn im Kanton ist die kommunale und die kantonale Steuerbelastung sehr tief, wodurch die direkten Bundessteuern (63 Prozent) an Gewicht gewinnen.» Trotzdem kann niemand behaupten, Winterthur stehe besser als Zug da. Ganz im Gegenteil. Das Gesamtresultat sei dennoch genannt: Im Durchschnitt verbleiben den Städten von einem Steuerfranken 33 Rappen.

56 Prozent der direkten Kantonssteuern kommen aus den Städten, wobei in den Städten nur 47 Prozent der EinwohnerInnen leben. Diese Zahlen bestätigen generell, dass die Steuerkraft der Städte meist etwas grösser als die ihrer Umgebung ist, aber auch hier bestehen recht grosse Unterschiede. Im Kanton Zürich etwa wohnen 70 Prozent der EinwohnerInnen in einer Stadt. Es liegt auf der Hand, dass sich der Durchschnitt auch in etwa dieser Grössenordnung bewegen muss.

 

80 zu 20 Prozent

In den Städten wohnen gesamtschweizerisch wie bereits erwähnt 47 Prozent der EinwohnerInnen. Der Bund bezieht aus den Städten indes 64 Prozent der Bundessteuern. Diese recht grosse Diskrepanz wird noch sehr viel deutlicher, wenn man nach natürlichen und juristischen Personen unterscheidet.

Bei den natürlichen Personen erhält der Bund je die Hälfte von den SteuerzahlerInnen der Stadt und der nicht städtischen Gemeinden, was man als recht ausgeglichen betrachten kann. Oder anders gesagt: Die Reichen, die ja bei der Bundessteuer noch mehr als bei den Gemeindesteuern einschenken, verteilen sich zwar nicht gleichmässig über die Schweiz, aber durchaus zwischen Stadt und Land. Es leben in vielen Gemeinden gute Steuerzahler, die Konzentration hängt nur wenig vom Gegensatz Stadt – Land ab.

Ganz anders sieht die Verteilung der Bundessteuern bei den juristischen Personen aus. Der Bund erhält 80 Prozent seiner direkten Steuern von juristischen Personen, die in einer Stadt ihren Sitz haben, und nur von 20 Prozent von Unternehmen, die in einer Landgemeinde steuern.

Selbstverständlich trifft es zu, dass die Städte von der Steuern der juristischen Personen profitieren, aber sie haben auch entsprechende Infrastrukturleistungen zur Verfügung zu stellen. Aber in diesem Zusammenhang viel entscheidender: Wird die Gewinnsteuer reduziert, kommt zwar der Bund auch zu weniger Einnahmen, aber für viele Städte wären diese Ausfälle dramatisch. Noch drastischer werden die Zahlen, wenn man nur die zehn Städte (Genf, Zürich, Basel, Zug, Lausanne, Neuenburg, Baar, Bern, Luzern und Winterthur) betrachtet, die die höchsten Erträge der direkten Bundessteuern abliefern: In diesen Städten wohnen 15,7 Prozent der EinwohnerInnen der Schweiz, und ihre Firmen liefern 50,4 Prozent der gesamten Bundessteuern ab.

Hier weist auch der Kanton Zürich eine klare Statistik aus: 67 Prozent der EinwohnerInnen leben in einer Stadt und ihre Firmen liefern 88,8 Prozent der Bundessteuern ab. Für einige Landstädte wie Dübendorf, Pfäffikon oder Richterswil trifft es allerdings nicht zu: Ihre Firmen steuern unterdurchschnittlich.

«Auswirkungen von steuer- und finanzpolitischen Vorlagen auf die Städte haben auch Folgen für Bund und Kantone», sagte Daniel Leupi zum Schluss der Medienorientierung. Die gemeinsame Schlussfolgerung der FinanzdirektorInnen liegt auf der Hand: «Die Städte gehören bei der Erarbeitung und der Umsetzung solcher Vorlagen als gleichberechtigte Partner von Bund und Kantonen mit an den Tisch.»

 

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