Der Staat soll die Risiken absichern, so oder so. (Bild: Mushon Tamir / Unsplash)

Staatliche Vollkasko-Versicherung für alte AKW?

Neue AKW in der Schweiz würden die Steuerzahler:innen viel Geld kosten. Die Energiekommission des Ständerats scheint das nicht zu kümmern: Sie will zusätzlich die wirtschaftlichen Risiken für den Langzeitbetrieb der alten AKW auf den Staat abwälzen.

Am letzten Freitag erschien eine neue Studie der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz Scnat, die festhält, dass der Bau eines neuen AKW in der Schweiz zwischen 14 und 43 Milliarden Franken kosten würde. Ein Neubau wäre zudem «voraussichtlich nur mit wesentlicher staatlicher Unterstützung» finanzierbar. Ausgerechnet am selben Tag, dem 21. August, überwies die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) eine Motion, die es in sich hat. Dabei tönt der Titel der dazugehörigen Medienmitteilung soweit harmlos: «Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken: Urek-S setzt auf Planungssicherheit.» Die Urek-S wolle «verlässliche Rahmenbedingungen» für den Langzeitbetrieb schaffen. Dann wird es endlich konkreter, zumindest ein bisschen: «Für die Sicherstellung des Langzeitbetriebs sind erhebliche Investitionen nötig. Eine politisch veranlasste vorzeitige Stilllegung eines Kernkraftwerks oder unvorhergesehene Gesetzes- oder Regeländerungen könnten die Amortisation dieser Investitionen beeinträchtigen. Daher will die Kommission den Bundesrat beauftragen, Investitionshemmnisse abzubauen, beispielsweise durch Entschädigungsregelungen.» Ausserdem befürworte die Kommission die Prüfung «subsidiärer, zeitlich begrenzter Unterstützungsins­trumente, die im unwahrscheinlichen Fall einer nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke greifen würden». Dies solle dazu beitragen, «unvorhergesehene Schwankungen des Strompreises oder der Auslastung abzufedern». Kurz: «Aufgrund der notwendigen Investitionen und Planungen möchte die Kommission die politischen Rahmenbedingungen frühzeitig klären und so die Risiken für den Langzeitbetrieb mindern, die nicht technischer Natur sind.»

Die Risiken dem Staat

Unternehmen haben stets mit allerhand Unwägbarkeiten zu kämpfen: Die Zeiten ändern sich, die Regeln ändern sich, ein Produkt wird plötzlich nicht mehr oder dann sehr stark nachgefragt. Damit müssen sie umgehen können. Das ist ein ganz normales Phänomen, es nennt sich «unternehmerisches Risiko». Doch für die AKW-Betreiber soll das gemäss der bürgerlichen Mehrheit der Kommission offenbar nicht gelten: Sie fordert nichts anderes als eine Staatsgarantie für  alte AKW. Dass sie diese Forderung obendrein mit dem Risiko begründet, dass «eine politisch veranlasste vorzeitige Stilllegung» oder «unvorhergesehene Gesetzes- oder Regeländerungen» die Amortisation der Investitionen in den Langzeitbetrieb beeinträchtigen könnte, ist mehr als dreist: Die AKW in der Schweiz dürfen bekanntlich solange laufen, «wie sie sicher sind». Das bedingt logischerweise stetige Investitionen in die Sicherheit.

In der Motion heisst es zwar wörtlich: «Ändert der Staat nachträglich aus politischen Gründen die Rahmenbedingungen, nachdem erhebliche Investitionen gestützt auf eine unbefristete Betriebsbewilligung getätigt wurden, ist eine angemessene Verteilung der finanziellen Folgen vorzusehen. Erfüllt ein Kernkraftwerk die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen hingegen nicht mehr, darf seine Ausserbetriebnahme keinen Entschädigungsanspruch nach dieser Regelung begründen.» Nur: Der Betreiber eines AKW mit unbefristeter Betriebsbewilligung muss stets so in die Sicherheit investieren, dass es theoretisch unbefristet weiterlaufen kann. Tut er das nicht, besteht die Möglichkeit, dass das AKW eines Tages die Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt. Was wäre wohl der Unterschied zwischen Sicherheitsanforderungen, die aufgrund neuer, aktuell noch nicht vorhersehbarer Erkenntnisse verschärft werden müssen, und «unvorhergesehenen Gesetzes- oder Regeländerungen»? Darauf gibt es nur eine Antwort: Geht es nach der Kommission, soll der Staat die Risiken absichern, so oder so.

Der Betreiber eines AKW mit unbefristeter Betriebsbewilligung muss stets so in die Sicherheit investieren, dass es theoretisch unbefristet weiterlaufen kann. Tut er das nicht, besteht die Möglichkeit, dass das AKW eines Tages die Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt.

Die ebenfalls am 21. August verschickte Medienmitteilung der Schweizerischen Energiestiftung bringt es auf den Punkt: «Nachdem die Urek-S neue AKW gefordert hat, die nur mit staatlichen Milliardensubventionen gebaut und betrieben werden könnten, verlangt sie nun auch eine staatliche Vollkasko-Versicherung für den Überzeitbetrieb der laufenden AKW.»