- FC Zürich
Sektorsperre: Unverhältnismässig, aber …
Als der FC Zürich am 31. Januar 2024 gegen den FC Lausanne-Sport spielte, blieben die Stehplätze im Sektor D leer. Die angestammten Plätze der Südkurve waren für dieses Spiel gesperrt. Eineinhalb Wochen zuvor lieferten sich nach einem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel in der Nähe des Bahnhofs Altstetten ungefähr hundert Personen eine Auseinandersetzung mit der Polizei. Die Sicherheitsbehörden verfügten daraufhin, dass die gesamte Fankurve, die Platz für rund 4400 Fans bietet, gesperrt wird. Nicht für das darauffolgende Derby gegen die Grasshoppers, sondern für das darauffolgende Spiel unter der Woche gegen Lausanne. Der FC Zürich legte gegen diese Verfügung Rekurs beim Statthalter ein. Letzte Woche hat dann der Statthalter den Rekurs gutgeheissen.
Der FC Zürich stellte sich in seiner Stellungnahme auf den Standpunkt, dass die Sperrung nicht verhältnismässig gewesen sei. Schliesslich sei keine einzige Person nach den Ausschreitungen am Bahnhof Altstetten identifiziert oder festgenommen worden und trotzdem wurden zahlreiche andere Fans bestraft. Der Statthalter folgt in seinem Urteil dieser Argumentation. Weil es ein Spiel gewesen sei, an dem keine Gewalt unter den Fans zu erwarten gewesen sei, sei die Einschränkung der Rechte der friedfertigen Matchbesucher:innen nicht zu rechtfertigen. Besonders unter dem Aspekt, dass das Konkordat, auf dessen Basis die Sperre erfolgt ist, «einen nicht strafrechtlichen Charakter hat». Das sogenannte Hooligan-Konkordat soll nicht bestrafen, sondern präventiv weitere Gewalttaten verhindern.
Der FCZ stellte deshalb die gesamte gesetzliche Grundlage infrage. Schliesslich verhindere eine Sektorsperrung im Stadion keine Gewalt, die mehr als einen Kilometer entfernt stattgefunden hat. Die Massnahme hat auch nicht dazu geführt, dass die Fans aus der Südkurve dem Spiel fernblieben. Sie sprachen sich mit den Gästefans aus Lausanne ab und verfolgten das Spiel im Gästesektor. Am Ende waren die beiden Fanlager nicht auf gegenüberliegenden Seiten, sondern in angrenzenden Sektoren im Stadion. Das Sicherheitsdepartement verteidigte die Massnahme und befand, dass die Sperre des Sektors dazu geführt habe, dass sich die Zuschauer:innenzahl verkleinert habe und dadurch die Verfolgung von fehlbarem Verhalten einfacher werde. Laut der Verfügung des Statthalters haben sich allerdings rund 3000 Fans der Südkurve im Gästesektor befunden. In dieser Menge hätten Personen auch unerkannt pyrotechnisches Material zünden können. Trotzdem kommt der Statthalter zum Schluss, dass rein mit dem präventiven Charakter des Konkordats nicht die gesetzliche Grundlage angezweifelt werden könne. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, das gewaltbereite Fans weiterhin ins Stadion gelangen, aber es sei auch nicht so, als ob die Massnahme «gar keine Wirkung» gezeigt habe. Ausserdem werde es wohl, abgesehen von drakonischen und deshalb unverhältnismässigen Massnahmen, keine Lösungen für Fangewalt geben. «Es ist der Verwaltungsbehörde zuzugestehen, dass sie sich – gerade in Anbetracht der Vielschichtigkeit des Phänomens – mit einer Gefahrenlage konfrontiert sieht, deren Bewältigung sich einem eindeutigen Lösungsansatz entzieht», heisst es in der Verfügung. Die Stadtpolizei müsse auch ihr «Erfahrungsspektrum» erweitern, um zuverlässiger und fundierter Massnahmen treffen zu können. Dass diese Massnahmen auch einschneidende Auswirkungen auf die friedlichen Fans hat, sei vom Konkordat «unzweifelhaft so vorgesehen».
Ist der FCZ für seine Fans verantwortlich?
Neben der Verhältnismässigkeit und der rechtlichen Grundlage, bemängelt der FC Zürich auch, dass er nicht für seine Fans verantwortlich ist. «Mangels eigener Polizeigewalt kann der FC Zürich weder innerhalb des Stadions und schon gar nicht weit ausserhalb des Stadionperimeters entscheidenden Einfluss auf das Verhalten Dritter nehmen», heisst es in der Stellungnahme des Vereins. Da sich Massnahmen gegen jene zu richten haben, die das Problem verursacht haben, sei der Verein der falsche Adressat der Massnahme. Zudem betont der FC Zürich, dass er in Sachen Fansozialarbeit und im Dialog schon viel unternehme und versuche so weit wie möglich auf «Problemfans» einzuwirken. Nur durch die Durchführung und Veranstaltung eines Fussballspiels könne der Verein nicht als Verursacher von Gewalttaten gelten.
Das beurteilen die Stadt und der Statthalter allerdings anders. Als Organisator und Veranstalter von Fussballspielen schaffe der FC Zürich eine kritische Gefahrenlage. Gewalttätige Personen würden solche Veranstaltungen schliesslich immer wieder nutzen, um im und vor dem Stadion zu randalieren. Würden keine Fussballspiele stattfinden, käme es rund um den Letzigrund auch nicht zu «polizeiwidrigen Zuständen». Auch das Argument, dass der FC Zürich wirtschaftlich geschädigt worden sei, lässt der Statthalter nicht gelten. Schliesslich seien ausserhalb des gesperrten Sektors weiterhin Tickets zum Verkauf gestanden. Dass Saisonkartenbesitzer:innen ihre gekauften Plätze am Spiel gegen Lausanne nicht nutzen konnten und der FC Zürich somit seinen Teil eines Kaufvertrags nicht erfüllen konnte, müsse mit Bezug auf die AGBs geprüft werden, heisst es in der Verfügung. Es sei zu prüfen, ob der Verein eine Entschädigungspflicht bei Spielausfällen trägt.
Letztlich kommt der Statthalter zum Schluss, dass eine Sektorensperrung beim Spiel gegen Lausanne-Sport nicht verhältnismässig war. «Das öffentliche Interesse an der Massnahme, gewalttätige Ausschreitungen zu verhindern, war in Anbetracht der Tatsache, dass die Sperre ein Spiel betraf, bei dem keine (wesentliche) Fan-Gewalt erwartet wurde, gering.» Weiter heisst es in der Verfügung aber, dass diese Abwägung bei einem Hochrisiko-Spiel zu einem anderen Resultat führen könne. Das Sicherheitsdepartement hat nun 30 Tage Zeit, um Beschwerde gegen diesen Entscheid einzulegen. Wird das Urteil nicht weitergezogen, muss die Stadt die Kosten für das Verfahren tragen. Auf Anfrage des P.S. konnte eine Sprecherin des Sicherheitsdepartementes noch keine Auskunft über einen allfälligen Weiterzug geben.