Niemand wollte es wirklich wissen

Sergio Scagliola

 

Datenlecks bei der Direktion der Justiz und des Inneren bringen Vorsteherin Jacqueline Fehr am Point de Presse vom Dienstag in Erklärungsnot. Aber: Eine Administrativuntersuchung ist schon abgeschlossen und nun auch öffentlich gemacht, die Staatsanwaltschaft noch dran und die Medien meinen sich als Richter. Was ist eigentlich los?

 

Recherchen von ‹Blick› und ‹Tages-Anzeiger› von letzter Woche haben der Direktion der Justiz und des Inneren (JI) wohl ein stressiges Wochenende bereitet. In der berüchtigten Spelunke Neugasshof seien laut diesen Recherchen im Kontext einer anderen strafrechtlichen Untersuchung Datenträger der JI gefunden worden, die sensible Daten und vertrauliche Dokumente enthalten – der Bruder des Neugasshof-Betreibers sei in den Nullerjahren mit der Entsorgung von Datenträgern der JI beauftragt gewesen, wobei er diesem Auftrag nicht wirklich nachgekommen sei. Die JI mit Vorsteherin Jacqueline Fehr musste am Dienstag vor den Medien Stellung nehmen. 

 

Im falschen Film

«Fahrlässig», «unprofessionell», «dilettantisch», «nicht zu rechtfertigen». Die Regierungsrätin fand klare Worte zu den Entsorgungsstandards sensibler Datenspeicher, wie sie bei ihrem Departement noch in den Nullerjahren gepflegt wurden: «Ich fühle mich wie im falschen Film.» Und so dilettantisch es auch ist, ist es auch extrem peinlich. Ob der letzte Woche losgetretene Skandal Konsequenzen für Fehr haben wird, ist unklar. Das Problem: Im Rahmen des Datenschutzd ebakels ist ein weiterer, mindestens heikler Vorfall aufgetaucht – 2019 wurden bei der JI Akten geschreddert, deren genauer Inhalt zwar nicht bekannt ist, es dürfte sich laut dem Bericht der Administrativuntersuchung aber unter anderem um Verträge und Rapporte von externen Dienstleistern gehandelt haben. Die Regierungsrätin machte es sich etwas gar einfach, diesen Vorfall zu erklären: «Wir wissen nicht, ob diese Akten für die JI belastend oder entlastend gewesen wären.» Generell wies sie viele Fragen der anwesenden MedienvertreterInnen – mal verständlich, mal weniger – von sich und meist zur Staatsanwaltschaft, zu deren Informationen sie ja aufgrund der laufenden Untersuchung ohnehin keinen Zugang hat. Bei allen Skandalen, Anschuldigungen und Mutmassungen ist aber gar nicht so klar, was bisher alles geschehen ist. 

 

Jacqueline Fehr hat die Justizdirektion 2015 übernommen. Am Dienstag erklärte Fehr, sie habe erst im November 2020 durch die Staatsanwaltschaft erfahren, dass ein Verdacht  auf ein umfassendes Datenleck besteht. Eine Strafuntersuchung wurde daraufhin eingeleitet. Weiter wurde einen Monat später eine von der Strafuntersuchung unabhängige Administrativuntersuchung (AU) durch eine externe Expertin eingeleitet und das Leck der Datenschutzbeauftragten gemeldet. Im März 2021 ging zudem ein Schreiben an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit Ausführungen zur AU, deren Schlussbericht Ende März bei der JI vorlag. Dieser Bericht ist nie bei der GPK gelandet, wenn auch seitens GPK anscheinend nie genauer danach gefragt wurde. In der Erklärung der SVP-, FDP-,
GLP- und Mitte-Fraktionen, die eine Parlamentarische Untersuchungskommission fordert, wird nur beklagt, dass die GPK noch immer auf den Bericht warte. 

 

 

 

Fragwürdige Berichterstattung

Dass der Schlussbericht der Administrativuntersuchung nun veröffentlicht wurde, soll dem Vorwurf der Intransparenz entgegenwirken. Aber wieso erst jetzt? Die Regierungsrätin erklärt, die Datenschutzbeauftragte hätte damals davon abgeraten, diesen Bericht zu publizieren – diese wiederum erklärt in mehreren Medien, es sei dabei lediglich um öffentliche Bekanntmachung der betroffenen Personen gegangen und nicht um den Bericht generell. Davon abgesehen ist der Inhalt des Berichts auch geschwärzt und ohne Anhang – bei einigen Berichten erweckt sich der Verdacht, sie hätten ihn vollständig zugespielt bekommen – genug unangenehm für die JI. So würden etwa Vorgaben des Datenschutzgesetzes bei der Auslagerung von Datenbearbeitung an externe Dienstleister nicht systematisch eingehalten, enthielten ungenügende Datenschutzbestimmungen und es fehle auch an direk­tionsweit einheitlicher Durchführung von Sicherheitsprüfungen. Dennoch: Seit 2016 seien zahlreiche Vorgaben erarbeitet, die den Schutz von Informationen innerhalb der JI verbessern. Ein Vorfall, wie er in den Nullerjahren geschehen ist, könne nicht mehr geschehen, das wurde an der Medienkonferenz wiederholt betont. Dennoch ist es mindestens unglücklich, dass der Bericht nun in diesem Kontext erscheint. 

 

Wie viele Lecks?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil gegen unbekannt. Die Schredderaktion der JI von 2019, die im Schlussbericht der Administrativuntersuchung beschrieben wird, dürfte wohl Teil dieser Untersuchung sein. Aber ob Staatsanwaltschaft, GPK, Adminis­trativuntersuchung oder bei der JI-Direktion selbst, eine Sache überwiegt: Ungewissheit. Niemand weiss, was alles in den Nullerjahren im Milieu gelandet ist, was 2019 geschreddert wurde, wer die Konsequenzen tragen wird. Die Oberstaatsanwaltschaft spricht etwa von «einigen wenigen Daten» der JI, die auf sichergestellten Datenträgern gefunden wurden. Und ob der Datenschutz bei der JI so vollumfänglich gewährleistet ist, wie sie das JI gerne hätte, ist nach dem Lesen des Schlussberichts der AU auch fraglich. Sicher ist aber, dass der dilettantische Umgang mit Datenspeichern vor 2014 stattgefunden hat – wenn man der Regierungsrätin Glauben schenkt, auch wenn die Bürgerlichen plötzlich Zeter und Mordio schreien. Denn: Es hätte auch schon früher auffallen können.

 

Im Tätigkeitsbericht 2020 der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich wird auf bisherige Vorfälle eingegangen. Dort findet sich folgender Satz: «Eine Behörde entsorgte Rechner ohne ausreichende Datenlöschung.» Der Bericht wurde am 20.09.2021 im Kantonsrat ohne weitere Diskussion akzeptiert. Bei allen Anschuldigungen bezüglich Verwedelung und Verschleierung fragt sich aber doch: Warum wurde der Bericht so unkritisch entgegengenommen? Haben die, die sich jetzt echauffieren, etwa den Bericht nicht gelesen? Ob bei der Direktion oder im Parlament: Viele Leute hätten schon früher etwas wissen können, wenn man nur gewollt hätte. 

 

Einem ist der Satz aber sicherlich irgendwann aufgefallen: SVP-Kantonsrat Valentin Landmann. Eine parlamentarische Anfrage, das Datenleck zu prüfen, reichte er als Erstunterzeichner vergangene Woche Montag im Kantonsrat ein. Ausgerechnet Valentin Landmann, der den Neugasshof-Betreiber einerseits vor Gericht vertritt und andererseits in der Justizkommission sitzt. Nur so am Rande.

 

 

 

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