Neue Umverteilung

Weil sich niemand – weder dafür noch dagegen – engagiert, versteht auch niemand die komplexe Vorlage «Neues Fördersystem für Tanz und Theater». Alle hocken wie das Kaninchen vor dem Loch. Die einen hoffen, dass sich die stadtzürcher Stimmberechtigten wie gewohnt verhalten und Kulturvorlagen zustimmen, die anderen, dass es für sie nicht so schlimm kommen werde, wie sie befürchten.

 

In der aktuellen Vorlage wird die Förderung der Freien Szene grossmehrheitlich den drei zentralen AkteurInnen übertragen, deren Mittun bereits bisher für die Vergabe von Fördergeldern massgebend war, an die Ko-Produktionshäuser Tanzhaus Zürich, Gessnerallee und Fabriktheater (Teil der IGRF). Dafür werden ihre Subven­tionen zweckgebunden um insgesamt 1,55 Millionen Franken erhöht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die installierten Leitungen sind dem aktuellen Geschehen näher als die Verwaltung oder die nebenamtlichen Kommissionsmitglieder und sie können mit den ihnen zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln sehr viel flexibler auf die an sie herangetragenen Produktionsbedürfnisse reagieren und beispielsweise Experimente mal im kleinen Rahmen loslegen lassen und schauen, wie sie sich entwickeln. Dass sich die Leitungen nicht endlos auf ihren Posten installieren und Veränderungen in Sachen Ästhetiken/Inhalten damit potenziell behindern, ist – je nach Ort – Teil des Vergabeprozesses und/oder sollte im Interesse des Trägervereins liegen. Bezüglich der Chancen für neu auftauchende AkteurInnen oder solche mit einem verschiedenen Verständnis von Ästhetiken/Inhalten als die aktuell in der Verantwortung stehenden, verändert sich gegenüber der Vergabe durch Kommissionen nichts markant. Diesbezüglich zu berücksichtigen gilt es auch, dass die Bologna-Reform die Kunstausbildung stärker strukturieren bis vereinheitlichen wollte (im selben Geist wie «New Public Management») und seit deren Installation sich die Interessensparameter der Kunstherstellenden zwangsläufig verändert hat. Salopp: Niemand kann Boulevardtheater von der Freien Szene fordern, wenn es niemand herstellen will. Das Fragezeichen hier besteht darin, inwieweit diese Ko-Produktionshäuser bereits über die notwendigen Mechanismen und/oder Kompetenzen verfügen, diese Aufgabe gewissenhaft wahrnehmen zu können oder ob das Einrichten davon zu Lasten der Mittelerhöhung geht. Und handkehrum inwieweit sie verpflichtet werden, bei der Vergabe die Richtlinien des Berufsverbandes für freie Theaterschaffende ‹t.› einzuhalten. 

 

Konzeptförderung

Der Teil der Konzeptförderung ist der eigentliche Knackpunkt dieser Vorlage. Mit 6,5 Millionen Franken ausgestattet, ist dieser Rahmenkredit um rund 1,5 Millionen Franken höher als sämtliche bisherigen Subventionen für die betreffenden Theater/Gruppen/Initiativen (einen Überblick gibt es hier) inklusive der Fördergelder für mehrjährige Projektbeiträge. Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind 60 Prozent davon für die 6-jährigen Förderungen und 40 Prozent davon für die 2- und 4-jährigen Förderungen einzusetzen. Das entspricht nicht der Konzeptidee, ist jetzt aber so. Daniel Imboden, der Verantwortliche für die Konzeptförderung im Präsidialdepartement versichert auf Anfrage glaubhaft, dass die damals noch als fixe Beträge in der Weisung des Stadtrates zuhanden des Gemeinderates (2019/297 vom 3.7.19) eingesetzten 600 000 Franken für Institutionen und 200 000 Franken für Gruppen/Einzelkünstler nur zum Zweck der Darstellung für den zu erwartenden Gesamtbedarf eingesetzt worden sind und keinesfalls als sakrosankte Tranchen, also zwingende Grenzwerte für die künftige Förderaufteilung anzusehen sind. Der Bedarf eines Theater Stok und jener einer Winkelwiese ist per definitionem nicht derselbe. Es besteht also kein formaler Zwang, etwa für ein sogar Theater, sich künstlich dermassen aufzublähen, damit es sich überhaupt um einen 600 000 fränkigen Kredit bemühen kann. Das Ideal der Ursprungsidee hätte vorausgesehen, die Mittel und die Zeitspannen der 2-/4-/6-jährigen Förderungen völlig durchlässig und frei nach den eingegangenen Konzepteingaben innerhalb des Maximalrahmens zu vergeben. Mit dem Unterschied, dass es jetzt eine klare Trennlinie zwischen den 6- und den 2-/4-jährigen Förderungen gibt, bleibt der Kern der Vorlage die nach möglichst vielen Seiten offene Ausschreibung. Die Verteilung wird im Anschluss davon abhängig sein, wer sich mit welchem Konzept um wieviel Förderung beworben hat. Für die Vorselektion wird vom Stadtrat die Jury eingesetzt, deren Besetzung realistischerweise nicht ohne die Einholung der Meinungen der bisherigen Subventionsnehmenden vonstatten geht.

Der Clou dieses Teils der Vorlage besteht – verschärft durch die Nichtdefinition der Begrifflichkeiten (siehe Schlussabsatz) – darin, dass alle ihre bisherige Tätigkeit hinterfragen und überprüfen, ihre weiteren Absichten formulieren und mit einem Budget veranschlagen müssen. Auch jene, die bislang noch keine Fördergelder gesprochen erhielten. Wer wofür wieviel Geld für wie lange zugesprochen erhält, ist in diesem Konzeptrahmen das grosse Fragezeichen. Das Konzept will die Vorgaben dezidiert so weit offen wie möglich lassen. Die bisherigen Subventionsnehmer dieser Sparte können frei von ihren bisherigen Leistungsaufträgen ein Konzept erarbeiten und mit einem Budget versehen eingeben (von der Ausschreibung bis zur Eingabe sind fünf Monate Zeit, eine Vorbereitung darauf ist nicht verboten. Zum Beispiel die Besetzung des Vorstandes der Trägervereine mit agilen, engagierten Personen mit einem Flair für politische Prozesse). Die Crux: Sämtliche anderen Interessierten dürfen das auch. Alle! Die grosse Unbekannte sind die neuen Mitbewerber und deren Ideen. Es obliegt also ganz den Antragsstellenden, ein originäres für den imaginären Kanon unverzichtbares Konzept auszuarbeiten und einzureichen. Gut möglich, dass die meisten mit ihren bisherigen Konzepten dafür bereits ausreichend gerüstet sind. Aber eben nicht sicher. Die verschiedentlich zu hörende Befürchtung, sich künftig in einem Dauerwahlkampf zu befinden, weil alle sechs Jahre eine stets neue attraktive Konzeption erarbeitet und eingereicht werden muss, ist bezüglich des potenziellen Mehraufwandes nicht per se von der Hand zu weisen, könnte aber beispielsweise in der Budgetierung berücksichtigt werden.

 

Theoretisch ist alles denkbar

In der hehren Theorie müsste die Jury vollkommen unabhängig vom Gedanken da­ran entscheiden, was mit den Räumlichkeiten der bisherig Geförderten passiert, falls diese keine Gelder mehr gesprochen erhalten sollten (aus dem Miller’s wird eine Tiefgarage, aus dem Rigiblick ein Hotel-Spa). In der Realität werden Regierung und Parlament dies sehr kritisch begutachten, sodass zuletzt die jetzige Förderlandschaft unter Umständen von gar keine Erdplattenverschiebung erschüttert wird. Falls doch, wenn etwa das Rigiblick gar kein Geld mehr zugesprochen erhalten sollte (nur als Beispiel), obläge es wiederum dem Trägervereinen mit/ohne künstlerische Leitung auf dem ganz gewöhnlichen Weg der politischen Prozesse (aber ausserhalb dieses Rahmenkredits) eine Mehrheit im Gemeinderat für das Sprechen der notwendigen Mittel zu gewinnen. Im Umkehrschluss ist es genausowenig ausgeschlossen, dass sich das Rigiblick (um im Bild zu bleiben) mit Fredy Burger Management und dessen Theater 11 zusammenschliesst und seinen Spielbetrieb diversifiziert, ausbaut und sich rein budgetär (von den potenziellen Einnahmen her gesehen) etwas von der Abhängigkeit der damit vielleicht in Franken gleichbleibenden Subventionen wie heute loslösen kann. Wie wahrscheinlich jede, eine oder keine dieser Ver­sionen zum Ziel führen wird, ist offen. Alles ist offen. Das ist genau der Plan. Und das genau sorgt für Verunsicherung. Im ersten Durchlauf wird die Fülle und Anzahl an Konzepten alle bisherigen Ausmasse um ein Vielfaches übersteigen, oder es zeigt sich handkehrum, dass der Produktionsdrang von bisher nicht geförderten AkteurInnen in der Stadt Zürich nicht den Erwartungen der Kulturabteilung entspricht. 

 

Detailbestimmungen kommen später

Oh Wunder, das hehre Ideal des Wunsches nach einer Gesamtschau und die final ausgearbeitete Abstimmungsvorlage sind nicht deckungsgleich. Das nennt man glaub Politik. Die Neukonzeption atmet den Geist des «New Public Management», was hinsichtlich der Erwägung eines möglichen künfti­gen Globalbudgets für das gesamte Kulturdepartement, wie es im aktuell gültigen Kulturleitbild steht, nicht erstaunen darf. Damit sich niemand zu exponieren braucht, werden Entscheidungen in Strukturen mit Leistungs- und Wirkungserwartungen sowie aussenstehende Gremien exportiert, die das implizierte Wettbewerbswesen verwalten. Die Förderung wird entpolitisiert und entpersonalisiert. Angekündigt wird das als Teilhabe gepaart mit der Betonung der sich eröffnenden Chancen. Versüsst wird die Zustimmung mit einer nicht unerheblichen Erhöhung der künftig zur Verfügung stehenden Mittel. Wobei die genaue Definition des Verteilschlüssels erst nach einer allfälligen Zustimmung des Souveräns ausgearbeitet wird. 

Zu bedenken gilt es, dass die Vorlage, also auch der Absender, bewusst davon absieht, belastbare Definitionen für «Insitutionen», «Gruppen», «professionell» und «kommerziell» zu formulieren. Diese Abstraktion führt zum aktuellen Zeitpunkt (einen Überblick über den Fahrplan gibt es hier) vor allem bei den davon betroffenen, bisherigen Subventionsbeziehenden zu grossen Unsicherheiten. Dass für sie hingegen die dahinter liegende Absicht und das künftige Vorgehen einer Blackbox gleichkommen soll, ist eine recht verstiegene Behauptung. Schliesslich war der Evaluationsprozess sehr ausführlich und fand unter grosser Teilhabe statt. Ob sie mit dem Resultat einverstanden sind oder nicht, ist eine andere Frage. Dass sich hingegen das inte­ressierte Stimmvolk, das weder in der Evalua­tion noch im politischen Prozess zuvorderst involviert war, eine Woche vor dem Abstimmungstermin noch immer unzureichend informiert fühlt, ist auch den Trägervereinen (den Subventionsnehmern) anzulasten, die es versäumt haben, einen Abstimmungskampf zu führen und darin ihre Positionen verständlich zu machen. 

Jetzt Sie: Ja oder Nein?

 

 

 

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