Nein zur Plünderung des Verkehrsfonds

Die Bürgerlichen wollen die Mindesteinlage in den Verkehrsfonds kürzen, über den die Folgekosten der Investitionen in den öV bezahlt werden. Mit einem Nein am 10. Juni lässt sich dies verhindern.

 

Robert Brunner*

 

Am 10. Juni stimmen wir über die Finanzierung des Verkehrsfonds ab. Rot-Grün hat zusammen mit GLP und EVP das Referendum gegen die Kürzung dieser Einlage ergriffen. Die Erfolgsgeschichte des ZVV soll weitergehen! Darum Nein zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG).

 

Verkehrsfonds: Erfolgreiches Unikum 

Der Verkehrsfonds wurde 1978 im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr gegründet. Mit einer jährlichen Einlage von mindestens 70 Mio. Franken in den Verkehrsfonds werden die Folgekosten, also Amortisation und Kapitalzins der Investitionen in den öffentlichen Verkehr bezahlt. Die Erfolgsrechnung des Kantons wird durch die Einlage belastet, die Entnahme ist lediglich bilanzwirksam. Stand 31.12.2017 ist der Verkehrsfonds mit rund 850 Mio. Franken dotiert. Dem stehen per 31.12.2017 2164 Mio. an Verbindlichkeiten gegenüber, die noch nicht durch Einlagen gedeckt sind. Die Entnahme aus dem Verkehrsfonds steigt, weil mit der 4. Teilergänzung S-Bahn, Tramprojekten in der Stadt Zürich, der Glatt- und Limmattalbahn viel investiert wurde und wird, entsprechend jetzt Amortisationen anfallen. Die regelmässige Einlage von mindestens 70 Mio. Franken in den Verkehrsfonds sorgt dafür, dass die Belastung für die Staatskasse geglättet wird.

Im Gegensatz zum Verkehrsfonds herrschen im Strassenfonds geradezu paradiesische Verhältnisse, dieser nahm in den vergangenen Jahren jährlich um rund 100 Mio. Franken zu, dort stehen einem Bestand von 1196 Mio. Franken noch nicht gedeckte Verbindlichkeiten von 1262 Mio. Fr. gegenüber.

Die Einlage in den Verkehrsfonds zu kürzen, führt zu dessen Ausplünderung

Die Grafik zeigt, dass der Bestand des Verkehrsfonds irgendwann zwischen 2035 und 2040 ins Minus fällt, wenn die vorgesehene Kürzung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds so bewilligt wird. Es ist völlig klar, dass das dann Auswirkungen haben wird auf die kommenden Investitionen in den öffentlichen Verkehr, also Tram Affoltern oder die nächste Etappe Glattalbahn, auch wenn das heute von den Bürgerlichen abgestritten wird.

 

Eine ungeniessbare Suppe

Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hat in den letzten drei Jahren die Einlage in den Verkehrsfonds um insgesamt 153,4 Mio. Franken gekürzt. Das war deren Beitrag zur Sparübung Lü 16. Das, obwohl im PVG klipp und klar steht, dass die Mindesteinlage in den Verkehrsfonds 70 Mio. Franken pro Jahr sein muss. Gesetze gelten halt nur für die anderen. Das war das Resultat des Kuhhandels zwischen SVP und FDP: die FDP konnte die Lex Hirslanden abschiessen, die SVP den Pendlerabzug auf 5000 Franken statt 3000 Franken festsetzen. Kompensiert wurde das dann durch die gesetzeswidrige Kürzung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds. Diese Suppe ist ungeniessbar, wir wollen sie nicht essen.

 

Bahninfrastrukturfonds

Mit der Einführung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) übernimmt der Bund in Zukunft wesentliche Investitionsvorhaben wie zum Beispiel den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen. Damit wird langfristig der Verkehrsfonds um rund 15 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Das ist in der obigen Grafik aber bereits eingerechnet. Wenn die bürgerlichen Parteien nun behaupten, dass es genug Geld im Verkehrsfonds habe und eine Kürzung der Einlage wegen dem neuen BIF möglich sei, dann ist das einfach falsch. Das Tram Hardbrücke wird im Jahr 2040 noch längst nicht amortisiert sein, genausowenig wie die Limmattalbahn oder die 4. Teilergänzung S-Bahn. Die dreiste Art und Weise, wie die Bürgerlichen in den letzten drei Jahren den Verkehrsfonds gerupft haben, lässt eine Kürzung der Einlage in den Verkehrsfonds schlicht nicht zu, sie soll weiterhin bei mindestens 70 Mio. Franken pro Jahr bleiben.

 

* Robert Brunner, Kantonsrat Grüne, Steinmaur, Mitglied der Finanzkommission

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