Mord als Vorwand

In Flaach erstickte am Neujahrstag eine Frau ihre beiden Kinder, nachdem die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) von Winterthur-Andelfingen ihre Kinder wenigstens vorübergehend wieder in einem Heim platzieren wollte. Seither führen vor allem die SVP und der ‘Blick’ eine Kampagne gegen die ihnen verhasste Behörde.

Zunächst die bisher bekannten Ereignisse in einer chronologischen Abfolge. Im Herbst 2014 nehmen die Strafverfolgungsbehörden Kontakt zur Kesb Winterthur-Andelfingen auf. Ein Paar mit einem fünfjährigen Knaben und einem zweijährigen Mädchen, das derzeit in Flaach wohnt, aber den Wohnsitz oft wechselte, steht im Verdacht, Vermögensdelikte begangen zu haben. Die Strafbehörden planen eine Hausdurchsuchung  und gehen davon aus, dass eine Verhaftung die Folge davon sein kann. Die Kesb ordnet für diesen Fall eine Unterbringung der beiden Kinder in einem Heim an. Am 4. November erfolgt die Hausdurchsuchung, die Kinder kommen ins Heim und damit beginnt auch sehr rasch ein Konflikt, der bis heute andauert.

Die Eltern der Mutter wollen ihre Enkel zu sich nehmen. Am 13. November wird die Mutter aus der Haft entlassen. Sie kann die Kinder im Heim regelmässig besuchen, was ihr nicht genügt. Sie verhandelt mit der Kesb mit einem Resultat, das nach dem bisher Bekannten mit Missverständnissen endet. Sie ist der Meinung, dass die Kinder bei ihr bleiben können, wenn einige Bedingungen erfüllt sind – unter anderem eine gesicherte Wohnung. Das gelingt ihr mit Hilfe des Vermieters und der Gemeinde Flaach. Am 19. Dezember entscheidet die Kesb, dass die Kinder über die Festtage bei der Mutter sein können, am 4. Januar aber vorerst wieder ins Heim kommen. Dagegen wehrt sie sich mit einer Anwältin am 24. Dezember mit einer Beschwerde beim Bezirksrat Winterthur und mit Mails an Medien und auch an die Kesb. Von der Behörde wird die Mail wegen der Festtage nicht beantwortet, was später die Frage nach einem Pikett der Kesb aufwirft.

Der Bezirksrat lehnte an Silvester die Aufhebung der Anordnung der Kesb auf den Wiedereintritt der Kinder ins Heim auf superprovisorischer Ebene auf den 4. Januar ab. Er entschied damit keineswegs inhaltlich über die Beschwerde, sondern er sah lediglich keinen zwingenden Grund, die Massnahme der Kesb mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Für die Mutter war offenbar klar, dass ihre Kinder nicht mehr zu ihr nach Hause kommen sollten, obwohl dies auch für die Kesb nicht feststand. Die Mutter erstickte ihre beiden Kinder am Neujahrstag und scheiterte beim Versuch, sich selber zu töten.

Graf greift beruhigend ein

Die Tötung von Kindern gehört zu den emotionalsten Themen und es müssen Schuldige her. In diesem Falle bot sich zumindest für die SVP, den ‘Blick’ und einige andere die Schuldige auf dem Präsentierteller an: Die verhasste Kesb, die angeblich die Gemeinden plagt. Dass der Mord gerade im Gebiet und nach der Entscheidung der Kesb Winterthur-Andelfingen geschah, war zusätzlicher Zündstoff. Seit dem Streit um die Flüchtlingsfamilie in Hagenbuch fliegen hier die Fetzen. Der zentralste Vorwurf an die Behörde: Hätte sie die Kinder den Grosseltern überlassen, wäre die Tötung nicht erfolgt. Der zuständige Regierungsrat Martin Graf griff am 5. Januar ein. Er verlangte von der Kesb und dem Bezirksrat innert zweier Wochen je einen Bericht, der ihr Handeln genau aufzeigt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit gibt die Justizdirektion anschliessend ein externes Gutachten in Auftrag, das das fachliche Verhalten der Behörden abklärt. Mit diesem Schritt von Martin Graf erfolgte eine teilweise Beruhigung der Hektik. Die Kesb selber wollte am Montag an einer Medienorientierung Auskunft geben, soweit sie dies überhaupt durfte. Da ihre Mitglieder derart massiv bedroht wurden, verzichtete sie aus Sicherheitsgründen auf diese Orientierung.

Durcheinander

«Die Mutter hat getötet, nicht die Behörde». Dieser Titel über dem Kommentar von Liliane Minor im ‘Tages-Anzeiger’ vom Dienstag war ein pointierter und notwendiger Gegenpol zur teilweisen hysterischen Beschuldigung der Kesb, die faktisch beschuldigt wurde – und es teilweise immer noch wird – die Mutter zur Tötung getrieben zu haben. Ich will keineswegs verschweigen, dass diese Behörde mit ihrer ersten Stellungnahme einiges zu dieser Stimmung beitrug. Leicht pointiert zusammengefasst erklärt sie, dass sie erstens aus Datenschutzgründen nichts sagen könne und dass sie «keinerlei Hinweise auf eine akute Gefährdung der Kinder durch ihre Mutter» hatte. In ihrer zweiten Stellungnahme besann sie sich und erklärte, dass sie intensiv überprüfen werde, ob sie immer richtig handelte.

Aus nachträglicher Sicht – das nachträglich ist zentral – unterliefen der Kesb Fehleinschätzungen. Sie und offensichtlich alle anderen zogen die Möglichkeit der Kindstötung durch die Mutter kaum in Betracht. Ob man diese Möglichkeit hätte in Betracht ziehen müssen, ist eine der zu klärenden Fragen. Zumindest bis dahin gilt für die Kesb die Unschuldsvermutung. Ich sehe an ihrem Verhalten bisher weder eine ins Auge springende Unterlassung noch eine unverständliche Massnahme. Zumindest, wenn die Betrachtung nicht aus heutiger Sicht geschieht. Die erste Unterbringung im Heim nach der Verhaftung der Eltern ist eine fast zwingende Massnahme.

Selbstverständlich hätte man zu einem frühen Zeitpunkt auch eine Unterbringung bei den Grosseltern prüfen können. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass eine Hausdurchsuchung bevorstand und die sollte bekanntlich nicht mit Pauken und Trompeten angekündigt werden. Nachher wäre ein Aufenthalt bei den Grosseltern eventuell mit Konflikten beladen gewesen: Was machen diese, wenn ihre Tochter von ihnen ultimativ verlangt, ihr die Kinder zu übergeben? Verheerend an dieser Tötung ist – abgesehen von der Tat – , dass sie mit dem Unbehagen einiger Gemeinden an der Kesb vermischt wird. Das gilt selbst für die Frage des Piketts der Kesb. Dieses wird nun wohl eingerichtet, aber es hätte kaum etwas an der Tötung geändert. Eine Kesb mit einer besseren Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden hätte hier auch nichts genutzt, da das Paar in der Gemeinde kaum bekannt war.

Nach der Tötung in Bonstetten ging der Ruf nach einer professionellen Behörde durchs Land. Nun ertönt der Ruf nach einer Rückkehr. Die nächste Kindstötung kommt mit Garantie, ob mit einer Laien- oder einer Profibehörde. Auch wenn die SVP den Fall am Donnerstag mit einer Medienorientierung ausschlachten will: Flaach ist wie damals Bonstetten das falsche Objekt für diesen Streit. Hier gilt es abzuklären, ob der Kesb ein fachlicher Fehler unterlief und was allenfalls verbessert werden kann. Wie die Gemeinden und die neue Behörde miteinander besser kommunizieren, ist eine andere Geschichte.

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