Mit Grün gegen die Hitze

Der Zürcher Gemeinderat hat sich ausführlich mit der Grünstadt-Initiative befasst.

Die Sitzung des Zürcher Gemeinderats vom Mittwochabend startete mit persönlichen Erklärungen zur Studie zu den «Mohren-Inschriften» in der Zürcher Altstadt (siehe Artikel nebenan). Haupttraktandum des Abends war die Volksinitiative «Stadtgrün». Dazu war auf der Traktandenliste «Antrag auf Teilungültigkeit, Ablehnung, Gegenvorschlag und Rahmenkredit» vermerkt, und Kommissionssprecherin Carla Reinhard (GLP) schickte ihren Ausführungen voraus, es werde «ein bisschen kompliziert». Die Initiative «Stadtgrün» wurde am 12. März 2021 eingereicht und verlangt, dass sich die Stadt für ein «verbessertes Stadtklima» einsetzt und zu diesem Zweck die Begrünung auf öffentlichen und privaten Grundstücken sowie an Bauten in der Stadt einsetzt. Die zweite Forderung lautet, unter dem Namen «Stiftung Stadtgrün Zürich» (SSZ) eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen, deren Zweck darin bestehen soll, die Forderungen der Initiative umzusetzen und so deren Ziele zu erreichen. Dafür soll die SSZ von der Stadt finanzielle, nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von mindestens einem Prozent der jährlichen Steuereinnahmen der Stadt Zürich erhalten. Der Stadtrat habe die Initiative geprüft und zwei Bestimmungen für ungültig erklärt, sagte Carla Reinhard, weshalb auch über eine Teilungültigkeit abgestimmt werden müsse: Die Vorgabe, je eine Vertreter:in der betroffenen Departemente in die Geschäftsleitung der Stiftung zu entsenden, sei laut dem Stadtrat rechtlich nicht mit dem Grundsatz dessen Organisationsautonomie vereinbar. Andererseits erkläre er auch die Finanzierung für ungültig, denn die geforderte Zweckbindung von einem Prozent der jährlichen Steuereinnahmen widerspreche unter anderem kantonalem Recht. Deshalb lehne der Stadtrat die Initiative ab und präsentiere mit dieser Vorlage einen direkten Gegenvorschlag zum Programmartikel, also Teil eins der Initiative, sowie einen Rahmenkredit von 83 Millionen Franken als indirekten Gegenvorschlag zur geforderten Stiftung.

«Der direkte Gegenvorschlag sieht, wie die Initiative, die Verankerung der Grundsätze zur Grünraumförderung in der Gemeindeordnung vor», fuhr Carla Reinhard fort, «aber mit zwei Unterschieden zur Initiative». So heisst es einerseits statt «Reduzierung der Lärmbelastung» nun «Verbesserung der akustischen Qualität», weil der Lärmschutz auf Bundesebene geregelt ist. Andererseits soll die Formulierung «qualitativer Gewässerschutz» ergänzt werden um die «Verbesserung von Wasserkreisläufen». Der indirekte Gegenvorschlag beinhaltet den Rahmenkredit von 83 Millionen Franken und nimmt die vorgeschlagenen Aktivitäten der Stiftung auf, doch die Umsetzung soll verwaltungsintern erfolgen, und zwar mittels vier Programmen: 1. Hitzemindernde Massnahmen auf städtischen Grünflächen und Plätzen sowie in Strassenräumen, 2. Beratung und Förderung hitzemindernder Massnahmen bei privaten Eigentümerschaften, 3. Förderung hitzemindernder Massnahmen für Eigenwirtschaftsbetriebe von Liegenschaften Stadt Zürich, und 4. Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich hitzemindernder Massnahmen. Die Umsetzung soll analog des Netto-Null-Ziels der Verwaltung bis 2035 erfolgen und 17, 4 Vollzeitäquivalente erfordern, was ab zirka 2026, wenn all diese Stellen besetzt sind, rund 2,6 Millionen Franken pro Jahr kostet.

Nun als Sprecherin der Mehrheit der Kommission fügte Carla Reinhard an, diese befürworte die Teilungültigkeit, da die wesentlichen Inhalte der Initiative erhalten blieben. Die Kommission lehne zudem die Initiative ab, die Mehrheit unterstütze aber deren Anliegen und sei sich einig, dass es Handlungsbedarf gebe und das Tempo erhöht werden müsse. Weil sie «Doppelspurigkeiten» befürchte, sei die Mehrheit aber für die verwaltungsinterne Umsetzung. Mit den beiden bereits erwähnten Anpassungen unterstütze die Mehrheit auch den Gegenvorschlag, und schliesslich seien alle dafür, vier Vorstösse abzuschreiben, welche dieselben Ziele verfolgten.

130-Millionen-Rahmenkredit

Für die Minderheit erklärte Johann Widmer (SVP), seine Fraktion lehne Initiative wie Gegenvorschlag ab, denn sie seien «das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt seien». Sebastian Vogel (FDP) stellte fest, «es wurmt uns natürlich, dass wir Geld in die Hand nehmen müssen für Reparaturen von Fehlern, die in der Vergangenheit dieselben Regierungsmehrheiten gemacht haben, doch die Bevölkerung deshalb im Sommer der brütenden Hitze auszusetzen, kommt auch für uns nicht infrage». Laut Informationen der Verwaltung sollte man mit den 83 Millionen Franken durchkommen, fügte er an, weshalb die FDP den städtischen Gegenvorschlag mit dem vorgesehenen Budget unterstützte und somit den Änderungsantrag von SP, Grünen, AL, GLP und Mitte-/EVP ablehnte, die den Betrag auf 130 Millionen Franken aufstocken wollten. Der Rahmenkredit über 130 Millionen Franken kam mit 85 gegen 33 Stimmen (von SVP und FDP) durch. Die AL und die Mitte-/EVP scheiterten mit ihrem Antrag, keinen Rahmenkredit zu schaffen, sondern das Geld aus dem normalen Budget zu nehmen, während sich die Mehrheit unter anderem noch dafür aussprach, dass beim Programm Nr. 3 bestehende und neue Bauten berücksichtigt werden. Die bereinigte Vorlage geht nun noch an die
Redaktionskommission.

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