- Im Gespräch
«Menschen werden in einigen Jahren fragen, wie die Gesellschaft das zulassen konnte»
Sie beraten täglich Menschen, denen die Schweiz die Zuständigkeit verweigert. Was war zuletzt ein Moment, der Sie nicht losgelassen hat?
Lara Hoeft: Eine Frau mit einem kleinen Baby sollte nach Polen ausgeschafft werden. Der Vater des Kindes lebte als anerkannter Flüchtling in der Schweiz – aber die Vaterschaftsanerkennung war noch nicht rechtskräftig, also zählte das für die Behörden nicht. Sie wurde kurz nach der Geburt ausgeschafft und dabei zeitweise von ihrem Kind getrennt. Das hat sie schwer traumatisiert. Wir haben über Monate Rechtsverfahren geführt und das Bundesverwaltungsgericht hat am Ende festgestellt, dass die Überstellungsfrist, innerhalb derer die Schweiz sie hätte ausschaffen dürfen, bereits abgelaufen war. Die Ausschaffung war rechtswidrig, die Schweiz musste sie zurückholen und ist jetzt für ihr Asylverfahren zuständig.
Warum erinnern Sie sich besonders an diesen Fall?
Weil er mich seit Langem beschäftigt und er zeigt, wie wichtig eine langfristige Begleitung der Betroffenen ist. Es gibt keine systemimmanente Kontrolle. Ohne Anlaufstellen wie Pikett Asyl wäre die Frau immer noch in Polen und die Familie getrennt. Wir konnten hier etwas erreichen.
Eine seltene Erfolgsgeschichte?
Ja – und trotzdem hat die Mutter noch immer kein langfristiges Bleiberecht. Aber sie steckt das nicht einfach ein. Sie weiss, was ihr widerfahren ist, pocht auf ihre Rechte und hat Gerichtsverfahren am Laufen, um festzustellen, dass die Ausschaffung rechtswidrig war.
Am 12. Juni tritt der EU-Asylpakt in Kraft. Was ändert sich konkret für Asylsuchende in der Schweiz?
Die rechtlichen Mechanismen werden so verändert, dass es noch schwieriger wird, dass die Schweiz für ein Asylverfahren zuständig wird. In der Praxis heisst das: mehr negative Entscheide und mehr Wegweisungen in andere europäische Staaten. Dazu kommen verlängerte Überstellungsfristen. Das ist die Zeit, die die Schweiz hat, um jemanden in den zuständigen Staat auszuschaffen – bisher sechs Monate. Neu können sie auf über drei Jahre verlängert werden, auch wenn die Person unverschuldet nicht ausgeschafft werden kann, etwa weil sie krank ist.
GEAS-Reform
Der EU-Migrations- und Asylpakt – offiziell GEAS-Reform – ist die weitreichendste Reform des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten. Er wurde im Mai 2024 verabschiedet und wird ab dem 12. Juni 2026 angewendet. Er besteht aus zehn Rechtsakten.
Kernstück ist ein neues Verfahren an den EU-Aussengrenzen: Wer eine Nationalität mit niedriger Anerkennungsquote hat, durchläuft dort ein Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen. Die biometrische Datenbank Eurodac wird massiv ausgebaut und erfasst neu auch Gesichtsbilder und Daten von Kindern ab sechs Jahren. Das Dublin-System wird verschärft: Überstellungsfristen, nach denen ein Staat automatisch zuständig wird, können neu auf bis zu drei Jahre verlängert werden – aus deutlich mehr Gründen als bisher.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, übernimmt aber einen Teil der Rechtsakte – darunter die Dublin-Nachfolgeverordnung und Eurodac. Das NoGEAS-Bündnis kritisiert: Die Schweiz übernehme fast ausschliesslich jene Teile, die die Lage der Betroffenen verschlechtern.
Drei Jahre in der Schwebe – was macht das mit den Betroffenen?
Bereits sechs Monate mit der ständigen Gefahr einer Ausschaffung konfrontiert zu sein, ist für die Betroffenen psychisch sehr belastend – wer sie abwarten will, muss in der Unterkunft bleiben, zum Teil mehrmals täglich dort unterschreiben und lebt fremdbestimmt. Aber drei Jahre abwarten zu müssen, ohne dass die Fluchtgründe geprüft werden – das ist extrem zermürbend und kaum auszuhalten. Und die Gründe, weshalb Fristen verlängert werden dürfen, werden so ausgeweitet, dass es praktisch jede und jeden treffen kann – ohne dass die Person selbst etwas dazu beiträgt.
Sie haben zum Konzept «Autonomy of Migration» gearbeitet – der Idee, dass Migrationsbewegungen Politik formen, nicht umgekehrt. Sehen Sie das im neuen Pakt bestätigt?
Die EU hat sich genau angeschaut, wo es Migrierenden bisher noch gelungen ist, ein Asylverfahren in dem Land durchzuführen, in dem sie es wollen – etwa, weil dort ihre Familie lebt. Das Dublin-System hat dafür einige rechtliche Möglichkeiten offengelassen, auch wenn sie schwer zu erreichen waren. Genau diese Möglichkeiten werden immer weiter verbaut. Dasselbe bei den Überstellungsfristen: Wenn die Schweiz eine Person nicht innerhalb von sechs Monaten ausschafft, wird sie selbst zuständig. Gleichzeitig dürfen Personen mit Dublin-Entscheid nicht selbstständig ausreisen, sondern müssen die Organisation der Überstellung durch die Behörden abwarten. Viele haben das genutzt, sind in der Unterkunft geblieben, haben die Frist ausgesessen. Die Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist auf über drei Jahre ist eine Antwort darauf. Das Migrationsregime besteht nicht unabhängig von Migrationsbewegungen, vielmehr entwickelt es sich als Reaktion auf Strategien Migrierender.
Die Schweiz übernimmt den Asylpakt nur teilweise. Warum?
Die Schweiz beteiligt sich an jenen Teilen, die die Lage der Betroffenen verschlechtern – der neuen Dublin-Verordnung, Eurodac und dem Screening. Bei der Aufnahmerichtlinie, die Rechte im Verfahren regelt, und der Qualifikationsverordnung, die einen besseren Schutzstatus bringen würde, macht sie nicht mit. Wir haben im parlamentarischen Verfahren versucht, dass die Schweiz wenigstens die Rechte aus dem subsidiären Schutz für vorläufig Aufgenommene übernimmt. Ohne Erfolg. Und bei den Teilen, die sie übernommen hat, hat die Schweiz ihre Spielräume maximal schlecht für Betroffene ausgelegt bzw. sich immer für die restriktivste Variante entschieden.
Die Hebel, mit denen Sie bisher noch etwas bewegen konnten, werden also systematisch geschlossen. Wie macht man trotzdem weiter?
Vieles ist frustrierend. Wir haben häufig Niederlagen. Ich rechne damit, dass einige dieser Regelungen am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen und dort eingeschränkt werden. Bis dahin dauert es allerdings Jahre, weil zuerst alle nationalen Instanzen durchlaufen werden müssen. Und das Bundesverwaltungsgericht – die einzige gerichtliche Instanz für Asylentscheide in der Schweiz – hat eine restriktive Rechtsprechung. Fälle müssen bis zu den UNO-Ausschüssen gebracht werden, etwa zum UNO-Kinderrechtsausschuss, um überhaupt noch eine Ausschaffung zu verhindern. Bis dahin müssen wir für die Betroffenen da sein, zuhören, informieren.
Parallel zu den Verschärfungen kommt die gesellschaftliche Abstumpfung. Was spüren Sie davon?
Ausschaffungen werden immer drastischer. Aus Spitälern, bei Familien mit Kleinkindern, bei hochschwangeren Personen. Neuerdings können auch Familien mit Kleinkindern nach Griechenland zurückgebracht werden. Das sind Entscheide, die früher nicht gefällt worden wären. Wir spüren das auch finanziell. Wir sind spenden- und stiftungsfinanziert. Stiftungen fallen weg, weil sie auf andere Themen setzen.
Fühlen Sie sich manchmal machtlos?
Ja. Gegenüber dem, was in der EU und der Schweizer Politik entschieden wird, aber auch gegenüber der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Man hat immer die Hoffnung, dass das Gericht einen Entscheid aufhebt, und das passiert einfach nicht oft. Aber dieses Ohnmachtsgefühl verbindet mich in der Arbeit mit den Betroffenen und bringt mich auch dazu, weiterzukämpfen. Mit neuen Argumenten, mit neuen Ansätzen.
Das NoGEAS-Bündnis, dem Pikett Asyl angehört, hätte gegen die Schweizer Übernahme des Pakts das Referendum ergreifen – und damit eine Volksabstimmung erzwingen können. Sie haben darauf verzichtet. Warum?
Das war ein schwerer Entscheid. Es bestand die Gefahr der Instrumentalisierung durch rechte Parteien und gleichzeitig hatten wir ein Ressourcenproblem – wir machen das alle ehrenamtlich, kaum jemand von uns hätte das im Rahmen einer Lohnarbeit stemmen können. Und das Thema ist komplex, schwer zu vermitteln, schwer zu mobilisieren. Am Ende haben wir uns schweren Herzens dagegen entschieden.
Widerstand hat viele Formen – die Demo, die Klage, das Aussitzen einer Frist, bis die Schweiz automatisch zuständig wird. Welche wirkt am stärksten?
Es braucht alle. Viele Betroffene wollen unbedingt Beschwerde erheben und sprechen davon, dass sie für ihre Rechte kämpfen möchten. Man sollte die Einzelperson nicht alleine lassen. Und manchmal lässt sich mit einem Urteil eine Praxis für viele Fälle ändern – das ist das Ziel strategischer Prozessführung. Aber Rechtsarbeit kann eines nicht: etwas an den Gesetzen und der Politik ändern. Das schafft man nur über einen zivilgesellschaftlichen Aufschrei, über Protest auf der Strasse, über Lobbyarbeit.
Die Dreiländer-Demo vom vergangenen Samstag zog am Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel vorbei – dort sitzen Menschen in Haft, nicht weil sie eine Straftat begangen haben, sondern um ihre Abschiebung sicherzustellen. Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn sie an einem solchen Ort vorbeilaufen?
Ausschaffungshaft ist ein Instrument, über das die Gesellschaft dringend sprechen müsste. Darüber, ob man Menschen einsperren will, nur weil sie einen falschen Pass haben. Die Betroffenen haben kaum Möglichkeiten, nach aussen zu kommunizieren – eingeschränkte Besuchszeiten, kaum Internetzugang. Dass aktuell Insassen im Bässlergut im Hungerstreik sind, passiert unter Bedingungen, die fast keine andere Form von Kommunikation nach aussen zulassen. Es gibt Besuchsgruppen, die mit den Betroffenen zusammenarbeiten, ihren Widerstand nach aussen tragen, Aktionen organisieren. Das ist entscheidend.
Was entgegnen Sie jemandem, der sagt: Demonstrieren bringt nichts mehr?
Ich verstehe das Gefühl. Ich denke manchmal selbst: Was bringt unsere tägliche Arbeit, wenn sich Gesetze und Praktiken immer weiter verschärfen? Aber ich bin überzeugt, dass Menschen in einigen Jahren – vielleicht erst in Jahrzehnten – auf die heutige Migrationspolitik zurückblicken und sich fragen werden, wie die Gesellschaft so etwas zulassen konnte. Mit Demonstrationen, öffentlichem Widerstand, unserer täglichen Arbeit zeigen wir den Betroffenen: Das ist kein gesellschaftlicher Konsens. Wir tragen diese Politik nicht mit.
Woran merken Sie, dass Widerstand wirkt?
An den Anfragen, die wir gerade bekommen. Medien, die nachfragen. Menschen, die sich engagieren wollen. Anfragen für Workshops. Vielleicht ist jetzt – mit den grössten Verschärfungen seit Jahrzehnten – der Moment, wo sich in der Zivilgesellschaft wieder ein Potenzial entwickelt. Dass Leute sagen: Nein, es reicht! Das müssen wir zurückdrehen. Und Fälle wie die Frau mit ihrem Baby. Sie ist zurück, und sie kämpft. Das gibt mir Hoffnung.
Hoffnung oder Zweckoptimismus?
Ich glaube noch an den Rechtsstaat, genauso wie an die Menschenrechte und dass wir auf ihnen beharren müssen. Und ich glaube, dass man mit rechtlichen Kämpfen, mit Öffentlichkeitsarbeit, mit Menschen auf der Strasse noch etwas verändern kann.
