Melden statt bewilligen

Statt einer Bewilligungspflicht für Demos möchte die Mehrheit des Zürcher Gemeinderats eine Meldepflicht einführen. Zudem hat das Parlament ein Postulat der SVP für mehr Polizeikontrollen an Orten wie dem Niederdorf der dem Bellevue überwiesen.

 

An der Sitzung des Zürcher Gemeinderats vom Mittwochabend standen etliche Postulate auf der Traktandenliste, wovon mehrere Forderungen zum Thema Demonstrationen enthielten. Allein vier hatte die SVP-Fraktion am 29. Januar 2020 eingereicht, ein weiteres Samuel Balsiger und Stephan Iten (beide SVP) am 29. April 2020. Bei der Forderung nach einer Verrechnung der Kosten für Sachschäden, Reinigung etc. bei bewilligten Demos enthielt sich die FDP der Stimme, alle andern ausser der SVP sagten Nein. Die generelle Forderung nach einem «härterem Durchgreifen» bei Demos lehnte der Rat mit 71:38 Stimmen (von SVP, FDP und EVP) ab. Die Bewilligung bei «hohem Gefährdungspotenzial» nicht gewähren wollte nur die SVP. Zum Postulat für die «Verbesserung der Strategie der Stadtpolizei» sagte Roger Bartholdi (SVP), seine Fraktion wolle ja nicht dreinreden, wie man es machen müsste, «aber wir hätten einige Ideen, zum Beispiel…» Mit 71:15 Stimmen bei 20 Enthaltungen (der FDP) ging auch dieser Vorschlag bachab. Zur Auflösung aller illegalen Demonstrationen sagte Samuel Balsiger, hier gehe es nur um eine Frage, nämlich darum, ob man «für oder gegen den Rechtsstaat» sei. Mit 67:35 Stimmen (von SVP und FDP) lehnte der Rat das Postulat ab.

 

«Keine illegalen Demos»

Einen anderen Blick auf Demos bot sodann die Motion von Luca Maggi (Grüne) und Christina Schiller (AL/nicht mehr im Rat): Sie forderten die «Ersetzung der Bewilligungspflicht für politische Kundgebungen und Demonstrationen durch ein Meldeverfahren». Luca Maggi hielt fest, das Recht zu demonstrieren sei ein «elementares Grundrecht», die freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit seien ebenfalls verbrieft. Weil der öffentliche Raum in Zürich begrenzt sei und Demonstrationen einen «gesteigerten Gemeingebrauch» dieses Raums bedeuteten, seien alle politischen Umzüge, aber auch Mahnwachen etc. bewilligungspflichtig. In den meisten Fällen bekomme man die Bewilligung auch. Doch was ein «formaler Akt» sein sollte, habe die Stadtpolizei «geradezu bürokratisiert», es würden «Auflagen aufgedrückt», und man erhalte einen mehrseitigen Anhang zur Bewilligung ausgehändigt, in dem einem «alles kleinlichst vorgeschrieben» werde. Zudem riskiere man als BewilligungsinhaberIn eine Verzeigung, wenn sich jemand an der Demo nicht daran halte. Es brauche aber keine Behörde, «die einem sagt, ob die Demo auch dann noch genehm ist, wenn man ein Musigböxli mitnimmt». Als der ‹Marsch fürs Läbe› aus sicherheitstechnischen Überlegungen keine Bewilligung erhalten habe, hätten ausgerechnet jene reklamiert, die mehr Sicherheit forderten, und erklärt, die Absage sei «politisch motiviert». Das sei «scheinheilig», sagte Luca Maggi. Der 1.-Mai-Umzug habe auch jahrelang nicht über den Paradeplatz marschieren dürfen, und kleinere Demos seien in Seitenstrassen verwiesen worden. Es gehe nicht darum, inhaltlich zu werten, und deshalb brauche es eine Meldepflicht statt einer Bewilligung. So wisse die Polizei, dass eine Demo stattfinde, sie könne genauso gut das Gespräch mit den OrganisatorInnen suchen und den Verkehr regeln, wie sie das sonst auch tun würde.

 

Stadträtin Karin Rykart befand, das Anliegen sei auf den ersten Blick sympathisch, sie sei bereit, Vereinfachungen zu prüfen: «Für Mahnwachen beispielsweise wäre eine Meldepflicht eventuell möglich.» Die Motion jedoch lehne der Stadtrat ab, er würde sie aber als Postulat entgegennehmen. Auf die Bewilligungspflicht könne nicht verzichtet werden, weil in der Stadt Zürich sehr viele Demonstrationen stattfänden. Zwar gebe es meistens keine Probleme. Doch wenn beispielsweise mehrere an einem Werktag um 17 Uhr oder für ein und denselben Samstag angesagt seien und folglich mit Beschränkungen für den Verkehr inklusive Trams und Bussen gerechnet werden müsse, sei eine Bewilligung «unabdingbar». Die Bewilligungspflicht erlaube es in solchen Fällen, bereits im Vorfeld Lösungen zu suchen: «Es kommt fast nie vor, dass ein Gesuch vollständig abgelehnt wird.»

 

Die SP befürworte die Stossrichtung der Motion, erklärte Ivo Bieri. Seine Fraktion aner- kenne durchaus, dass der öffentliche Grund in der Innenstadt stark genutzt werde und dass es Spielregeln brauche. Doch auch mit einem guten Meldeverfahren wäre die öffentliche Sicherheit gewährleistet. Für die SP-Fraktion sei aber zentral, dass der Gemeinderat mitreden könne, weshalb sie den Änderungsantrag stelle, dass dem Rat «die Ausgestaltung des Meldeverfahrens in einer Weisung zu unterbreiten» sei.

 

Andreas Egli (FDP) sprach sich fürs Beibehalten der Bewilligungspflicht aus: Der grosse Unterschied zwischen Melde- und Bewilligungspflicht sei der, dass man sich bei Ersterer «die Bewilligung selber erteilen kann». Das sei eine «Kompetenzanmassung». Es gebe formale Kriterien, die erfüllt sein müssten, sonst drohe das Chaos. Res Marti (Grüne) entgegnete ihm, es gebe im Moment eine einzige etablierte Partei in dieser Stadt, die regelmässig unbewilligte Demonstrationen durchführe. Die Teilnehmerzahl sei «überschaubar», man müsse sie schon eher als «Mahnwache» klassifizieren, aber «Free Zueri» trage einen «deutlichen politischen Slogan» und sei entsprechend bewilligungspflichtig. Ja mehr noch: «Die gleiche Partei (die FDP/nic.) kämpft heute dafür, dass sie weiterhin bewilligungspflichtig bleibt, und ist offenbar keine Vorkämpferin mehr für Liberalismus und Bürokratieabbau.» Andreas Kirstein (AL) befand, die Motion sei zwar «ein bisschen in die Irre geleitet, denn es gibt keine illegalen Demonstrationen». Demonstrieren sei nicht strafbar, und sowohl mit einer Melde- wie auch mit einer Bewilligungspflicht finde man heraus, ob zwei Gruppierungen zur gleichen Zeit am gleichen Ort marschieren möchten. Damit stelle sich die Frage, welches Rechtsmittel den geringeren Eingriff bedeute, und das sei die Meldepflicht. Mit 72:38 Stimmen (von SVP, FDP und EVP) überwies der Rat die Motion samt Textänderung der SP.

 

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