«Liebe AL, wir müssen handeln!»

«Liebe SP, wir müssen reden», schrieb AL-Gemeinderat Walter Angst im P.S. vom 16. April zur grossen Richtplan-Debatte. Weshalb er findet, die SP habe die Chance verpasst, etwas gegen die laufenden Verdrängungsprozesse zu tun, und was SP-Gemeinderat Marco Denoth von diesem Vorwurf hält, erklären die beiden im Streitgespräch mit Nicole Soland.

 

Walter Angst, im P.S. vom 16. April schrieben Sie, anders als Wien oder München verfüge die Stadt Zürich «nicht über griffige raumplanerische Instrumente, um die bauliche Erneuerung zu steuern». Sie schrieben aber auch, die frühere Hochbauvorsteherin Ursula Koch habe vorgemacht, dass die Kommune bei grossflächigen Auf- und Umzonungen auch auf privaten Flächen «gestalten» könne: Was gilt denn nun?

Walter Angst: Beides. Ursula Koch konnte Industrieareale umzonen. Sie hat gezeigt, dass man mit Sondernutzungsplanungen gestalten kann: zum Beispiel Pärke bauen auf Land, das Privaten gehört hat. Heute ist die Arealüberbauung das Mantra. Man gibt den Grundeigentümern Ausnützungsboni, bewilligt Monokulturen mit superteuren Wohnungen und muss die Infrastruktur für die neuen StadtbewohnerInnen auf dem knappen Land der Stadt oder der Baugenossenschaften errichten. So geht Stadtplanung nicht auf.

 

Und die SP sagt dazu, Zitat aus Walter Angsts Text: «Ihr habt zwar Recht, aber …»?

Marco Denoth: Der grosse Vorwurf an uns lautet, wir hätten beim Richtplan eine Chance verpasst. Doch die Instrumente, die du, Wädi, ansprichst, sind eben gerade keine Richtplan-Instrumente, und ihr wolltet auch keine, sondern ihr habt Begleitmotionen geschrieben. Was ihr macht, ist Schattenboxen: Eine Gestaltungsplanpflicht zu erlassen, ist uns aufgrund übergeordneter Gesetze nicht möglich. Dafür bräuchte es eine Grundlage, und wie sich eine solche schaffen liesse, dazu habt ihr in der Richtplan-Diskussion auch keine Idee gehabt.

 

Geht es nicht, oder will man nicht?

M.D.: Nehmen wir das Beispiel Brunau, wo der Gemeinderat mit einer Motion eine Gestaltungsplanpflicht gefordert hat. Das liegt nun in Form einer Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor, die Hochbauvorsteher André Odermatt erarbeitet hat und die in der öffentlichen Auflage ist. Im Begleitbericht wird dazu Punkt für Punkt festgehalten, weshalb die Gestaltungsplanpflicht in der Brunau nicht möglich ist. Die Mehrheit im Gemeinderat wird der Vorlage dennoch zustimmen. Der Fall wird damit wohl bis vor Bundesgericht gehen, wie seinerzeit die SBB-Überbauung Tiefenbrunnen.

 

Und was ist mit dem Arealbonus?

M.D.: Davon profitieren erstens auch viele Genossenschaften, und zweitens kann die Stadt beim Arealbonus als Gegenleistung viel einfordern, wie gute Architektur, Quartiererschliessung, Freiraumgestalung und vieles mehr. Die Stadt macht das auch, neuerdings sogar in Form von gemeinnützigem Wohnungsbau. Und das ist der grosse Unterschied zwischen der Politik der SP und jener der AL: Wir sagen, wenn wir so fünf gemeinnützige Wohnungen mehr bekommen, ist das gut, während ihr sagt, wir wollen 20 gemeinnützige Wohnungen mehr – und wenn wir die nicht haben können, wollen wir gar keine.

 

Sagt die SP …

W.A.: Wenn wir Grundstücke mit neuen Vorschriften belasten, braucht es dafür einen Grund. Preisgünstige Wohnungen kann man nur verlangen, wenn die Ausnützung erhöht wird. Wirkung erzielen wir, wenn im Gegenzug zur Ausnützungserhöhung eine Gestaltungsplanpflicht erlassen wird. Das wollte die AL, die SP nicht.

M.D.: Wenn eine Gestaltungsplanpflicht besteht, haben wir einen grossen Spielraum, das ist richtig. Aber es ist leider nicht möglich, die EigentümerInnen dazu zwingen, auf ihrer Parzelle einen Gestaltungsplan zu machen, eben auch nicht mit deiner «Pflicht».

W.A.: Der Widerstand Privater gegen Gestaltungspläne ist darauf zurückzuführen, dass es in Verwaltung und Gemeinderat eine Tendenz zum Mikromanagement gibt. Wir müssen in der Stadtplanung die zentralen Herausforderungen ins Zentrum rücken.

 

Die da wären?

W.A.: Die Schaffung von Grün- und Freiräumen, die Reduktion der CO2-Verschleuderung – Stichwort Ersatzneubau – und der Bau sowie der Erhalt von zahlbarem Wohnraum. Mit dem Instrument der Arealüberbauungen kommen wir keinem dieser Ziele näher. AL und Grüne verlangen seit langem, Abschied von diesem Instrument zu nehmen. Nachhaltige Verdichtung gibt es aus unserer Sicht über demokratisch abgestützte Sondernutzungsplanungen. Die SP wehrt sich dagegen und lässt damit zu, dass Bauherren mit dem Baukollegium Geheimverhandlungen führen und MieterInnen und Nachbarschaften mit Bauvorhaben überfallen, die politisch völlig quer in der Landschaft stehen.

M.D.: … immerhin müssen sie dafür energetische Anforderungen erfüllen …

W.A.: … Entschuldigung, die energetischen Anforderungen des Kantons müssen alle erfüllen. Den im Rahmen von Arealüberbauungen angebotenen Zusatzbonus für die Übertreffung der kantonalen Vorgaben nehmen nur noch ganz Wenige in Anspruch. Die zentrale Frage lautet doch, ob wir den grossen Grundeigentümern – die auch grosse Steuerzahler sind – klare Vorgaben machen wollen. Stadtrat und SP haben Angst, mit klaren Ansagen die Verdichtungs- und Klimaziele zu verfehlen. Ihr behauptet, dass Investoren nicht mitmachen, wenn man von ihnen statt Arealüberbauungen offene Planungsprozesse einfordert, in denen die Bevölkerung mitreden kann. Dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen.

 

Woher wissen Sie das?

W.A.: Die Bauwirtschaft und die institutionellen Bauträger sind bereit, veränderte Rahmenbedingungen ernst zu nehmen und umzusetzen, weil Zürich ein sehr attraktives Pflaster ist und bleibt. Wenn für ein nur dreistöckig bebaubares Grundstück am Stadtrand in Leimbach mehr als 8000 Franken pro Quadratmeter bezahlt werden, sind die Renditeerwartungen so hoch, dass ein Drittel preisgünstige Wohnungen locker eingepreist werden können. Wir müssen den Grundeigentümern neue Leitplanken geben, wie die Stadt weiterentwickelt und energetisch saniert werden muss, ohne dass bis 2040 – dem Netto-Null-Zieljahr – 40 000 Wohnungen gekündigt und jedes Jahr Tausende von Menschen aus der Stadt verdrängt werden.

M.D.: Da sind wir gleicher Meinung, doch dein Vorwurf im P.S. lautete ja, dass wir beim Richtplan eine Chance vertan hätten, und gleichzeitig wirfst du uns vor, wir würden an euren Projekten nicht mitarbeiten. Da muss ich vehement widersprechen. Erstens habe ich persönlich einen griffigen Antrag in den Richtplan geschrieben, der festhält, dass Verdichtung nur ohne Verdrängung passieren darf, und zweitens haben wir mit dem Richtplan noch keine einzige Parzelle in Zürich verdichtet.

 

Der Richtplan ist also gar nicht der Stein des Anstosses?

M.D.: Jede Verdichtung, ob sie nun in Form einer Sondernutzungsplanung, einer BZO-Revision oder eines Gestaltungsplans erfolgt, muss noch einmal in den Gemeinderat. Ihr redet immer von privaten Gestaltungsplänen. Dort heisst das Problem der HauseigentümerInnen aber nicht Gemeinderat, sondern damit müssen sie durch die halbe Verwaltung ziehen – und der Gemeinderat kann am Schluss nur noch Ja oder Nein sagen. Wir können nichts mehr schräubeln, nichts mehr beeinflussen. Auch deshalb ist für mich die Gestaltungsplanpflicht problematisch.

W.A. Es geht um die Frage, wie man die Gestaltungsplanpflicht umsetzt und wie man die Rahmenbedingungen setzt.

M.D.: Und wie willst du das machen?

W.A.: Es ist der Job der StadtplanerInnen zu schauen, wo es sinnvoll ist, grössere Entwicklungen für ein ganzes Quartier anzustossen. Es gibt Beispiele zuhauf, wo man es verpasst hat, eine gemeinsame Entwicklung anzupacken, obwohl es möglich gewesen wäre. Man steckt den Kopf in den Sand und behauptet, die bauliche Entwicklung führe gar nicht zu grossflächiger Verdrängung. Die heutigen BewohnerInnen, die die Kündigung erhalten, kämen schon irgendwo unter, und sei es in Rümlang oder im Aargau…

M.D.: Das ist uns auch nicht egal!

W.A.: Ohne griffige Instrumente und neue Strategien werden wir weder die sozialräumlichen noch die Klima-Ziele erreichen. Als AL und Grüne im Rahmen der Verhandlungen über die BZO 16 den Antrag gestellt haben, den Arealbonus abzuschaffen, hast du den Gegenantrag gestellt, im Rahmen von Arealüberbauungen künftig den Bau eines Mindestanteils an gemeinnützigen Wohnungen zu verlangen. Herausgekommen ist eine Ende März öffentlich aufgelegte BZO-Änderung, dank der in einer Arealüberbauung mit 300 Wohnungen ganze 15 preisgünstige Wohnungen erstellt werden könnten.

M.D. Diese Rechnung möchte ich als Architekt zuerst einmal noch überprüfen! Aber du sprichst zum wiederholten Mal von griffigen Instrumenten, aber die einzige Idee, die ihr bisher hattet, ist die Abschaffung des Arealbonus’, und damit bin ich nicht einverstanden. Ihr macht uns den Vorwurf, wir klemmten, und fordert, «wir müssen reden». Das machen wir nun, aber ich finde, liebe AL, wir müssen handeln: Ihr habt noch kein Beispiel eines griffigen Instruments gebracht, mit dem man in dieser Stadt etwas erreichen könnte. Ich habe bereits im November vor zwei Jahren in einem Interview in der NZZ ein griffiges In­strument in die Diskussion eingebracht, nämlich den Milieuschutz, den man über kleinere Gebiete oder bei Bedarf auch über ein ganzes Quartier legen könnte. 

W.A.: Den Arealbonus könnten wir morgen abschaffen, wenn ihr mitstimmen würdet. Das ist unbestritten.

M.D.: Aber es bringt nichts.

W.A.: Das ist die Frage. Ohne Bonus reduziert sich die Ausnützung der Grossgrundbesitzer erheblich …

M.D.: … aber dann wird in der Regelbauweise gemäss BZO maximal ausgenützt zugebaut, ohne dass weder wir noch der Stadtrat etwas zu sagen hätten. Wir haben noch so viele Reserven, dann würden die einfach hemmungslos konsumiert.

W.A.: Du kennst unseren Vorschlag. In den Gebieten, in denen es gemäss Richtplan eine Verdichtung geben soll, müssen Sondernutzungsplanungen angestossen werden. In diesen Planungen sollen Alternativen zum Ersatzneubau ausgelootet, ein breites Angebot an Wohnungen für unterschiedliche Bedürfnisse – auch solche für Working Poor – erhalten und erstellt werden, das Bleiberecht von MieterInnen verhandelt und Autos aus den Quartieren herausgeholt werden. In den Richtplan schreiben, Verdichtung müsse sozialverträglich erfolgen, ist aus unserer Sicht einfach nicht genug.

M.D.: Das ist eine Ausformulierung meines Milieuschutzes. Aber der Richtplan ist nun mal nicht grundeigentümerverbindlich!

W.A.: Das ist richtig. Wir haben in aller Bescheidenheit versucht, mit unseren Motionen Grundlagen für die Verdichtung aufzugleisen, die nachhaltig sein könnten. Wir gehen nicht davon aus, dass 2040 die grosse Mehrheit der Zürcherinnen und Zürcher in gemeinnützigen Wohnungen leben. Wir sind deshalb überzeut, dass auch private GrundeigentümerInnen in ein Bündnis für eine soziale und klimafreundliche Stadtentwicklung einbezogen werden müssen.

M.D.: Ich finde es einfach schade, dass ihr die Motionen nicht mindestens als Postulate überweisen wolltet – mit unserer Unterstützung. Wieder mal: Lieber nichts als einen Lösungsansatz. Mit dem Arealbonus können wir gewisse Forderungen verbinden. Im übrigen gehe ich mit dir einig, dass die Stadt bei allem, was mit der sozialräumlichen Verteilung zu tun hat, nur sehr weiche Forderungen stellt. Sie schaut ein bisschen hin, analysiert ein bisschen …

W.A: … und stellt fest, dass alles nicht so schlimm komme …

M.D.: … genau, und das Schlimmste dabei ist, dass es in allen Berichten, die aus der Stadtverwaltung kommen, heisst, man habe weder ein Problem mit Zweitwohnungen noch mit der Verdrängung. Das ist ein Hohn.

 

Was wäre denn konkret besser ohne Areal­bonus?

W.A.: Gäbe es den Arealbonus nicht, hätten die EigentümerInnen einen stärkeren Anreiz, mit der Stadt die Rahmenbedingungen der baulichen Verdichtung auszuhandeln. Wer Mehrausnützung will, braucht einen Gestaltungsplan. Wäre dieser Weg im Brunaupark beschritten worden, hätten sich Mieter­Innen und Nachbarschaft schon 2015 einbringen und die Frage stellen können, wie in einer erst rund 30 Jahre alten Bausubstanz Verdichtung umgesetzt werden soll. Man könnte auch schauen, was mit Arealüberbauung passiert, wenn die Behörden öffentlich über den Start einer solchen Planung informieren müssten … 

M.D.: … das wäre doch mal einen Vorstoss wert.

W.A.: Ok, machen wir (lacht).

 

Und was spricht gegen die Abschaffung des Arealbonus’?

M.D.: Würde er abgeschafft, würden viele Genossenschaften in einen baurechtswidrigen Zustand versetzt, weil sie dann mehr als die zulässige Nutzung auf ihren Parzellen hätten. Bei Neubauten könnten sie circa 20 Prozent weniger Wohnungen bauen. Ansonsten würde die Abschaffung vor allem, wie bereits erwähnt, dazu führen, dass die Reserven konsumiert würden, ohne dass die Stadt etwas dazu zu sagen hätte.

W.A.: Wer mehr Wohnungen erstellen und höher bauen will, kann einen Gestaltungsplan eingeben. Genossenschaften werden schon heute mit zahlreichen Forderungen der Stadt eingedeckt. Der Gestaltungsplan könnte auch ein Befreiungsschlag sein.

M.D.: Sicher, aber da reden wir eben nicht von einer Pflicht, sondern davon, dass die Stadt auf die EigentümerInnen zugeht und ihnen beispielsweise 30 Prozent mehr Ausnützung anbietet – wenn sie im Gegenzug einen grossen Anteil gemeinnütziger Wohnungen bauen.

W.A.: Dann müsste die Stadt mal damit anfangen! Doch darauf ist das Amt nicht ausgerichtet.

M.D.: Dann müsste man vielleicht dort mal etwas ändern.

 

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