Leichter laden

Wie will der Zürcher Regierungsrat die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben in der Mobilität unterstützen und beschleunigen? Die Antwort lieferten gleich zwei RegierungsrätInnen, Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und Baudirektor Martin Neukom, am Dienstag an einer Medienkonferenz in Zürich.

 

Die Ausgangslage beschrieb Regierungsrätin Carmen Walker Späh an der Medienkonferenz vom Dienstag als «klassische Huhn-und-Ei-Frage»: «Muss es erst genügend E-Autos geben, und schon folgen die nötigen Ladestationen? Oder braucht es erst Ladestationen, damit genügend Menschen auf ein E-Auto wechseln?» Klar sei eines, fuhr sie fort: Es brauche einen «raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur».

 

Im Kanton Zürich ist der Verkehr mit seinem Anteil von 39 Prozent der grösste Verursacher von CO2-Emissionen. Zurzeit sind 13 Prozent der Neuwagen E-Autos und neun Prozent Plug-In-Hybride, die «Aufholjagd» der E-Autos sei also im Gang, sagte Carmen Walker Späh. Sie verschwieg aber auch nicht, was das im Umkehrschluss heisst: Rund vier von fünf Autos, die im Kanton Zürich neu gekauft werden, laufen nach wie vor mit Benzin oder Diesel. Bis 2030 sollen jedoch gemäss pessimistischem Szenario rund 72 Prozent und gemäss optimistischem Szenario gar 96 Prozent der Neuwagen einen Stecker haben. 

 

Fördergelder, aber keine Pflicht

Um dem nötigen Ausbau auf die Sprünge zu helfen, hat der Regierungsrat nun einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für die Förderung von E-Ladestationen beschlossen. In Mehrfamilienhäusern sei deren Verfügbarkeit heute noch ungenügend, führte Carmen Walker Späh aus, und das habe nicht zuletzt mit den Kosten zu tun. In einer solchen Situation könne ein finanzieller Zustupf sinnvoll sein und vor allem dazu führen, dass weniger VermieterInnen und Stockwerkeigentümerschaften «auf die Bremse stehen». Es sollen also Hürden gesenkt und die Leute motiviert werden – eine Vorschrift, Lademöglichkeiten zu installieren, ist hingegen nicht vorgesehen: Am Ende entscheiden VermieterInnen, ParkplatzbesitzerInnen und StockwerkeigentümerInnen selbst, ob sie Ladeinfrastruktur einbauen und Fördergelder abholen wollen oder nicht.

 

Wer das Auto bequem zuhause über Nacht laden könne, brauche kaum öffentliche Ladestationen, fügte die Volkswirtschaftsdirektorin an. Denn die meisten Fahrten seien relativ kurz: über 90 Prozent sind weniger als 50 Kilometer lang, die durchschnittliche Distanz zur Arbeit beträgt knapp 16 Kilometer, das schaffen moderne Akkus. Dennoch sollen auch Städte und Gemeinden Geld aus dem Rahmenkredit erhalten, und zwar, um künftig in Blauen Zonen, Park-And-Ride-Anlagen oder auf Carsharing-Parkplätzen Ladeinfrastruktur anbieten zu können. Für den Güterverkehr gibt es Fördergelder für Wasserstofftankstellen, kurz, es handle sich um ein «breites Förderprogramm», sagte Carmen Walker Späh.

 

Baudirektor Martin Neukom widmete sich in seinen Ausführungen erst der Frage, wie ökologisch E-Autos tatsächlich seien. Immerhin verbraucht die Produktion eines E-Autos mehr Energie als jene eines Benziners oder Diesel-Fahrzeugs: «Am besten ist es, wenn gar keine Fahrt nötig wird, am zweitbesten, wenn die Fahrt auf den öV verlagert werden kann, und als dritte Stufe müssen wir den Verkehr, der dann noch übrig bleibt, ökologisch abwickeln», sagte er. Dabei sei das E-Auto nicht nur von Vorteil, sondern ohne E-Auto sei es «unrealistisch», das Netto-Null-Ziel zu erreichen: «Sogar ein E-SUV ist noch deutlich besser als ein Benziner der gleichen Kategorie, genauer um den Faktor 2 besser.» Auch das reiche natürlich noch nicht, fügte er an, doch auch das Potenzial einer Technologie gelte es zu beachten. Dieses ist beim Benziner heute praktisch ausgeschöpft, während sich bei den E-Autos künftig noch viel erreichen lässt, beispielsweise indem man sie mit sauberer Energie herstellt.

 

Was wird gefördert?

Bei Wohngebäuden wird das Laden im Privaten via Fördergelder für die Ladeinfrastruktur und deren Installation unterstützt: Nebst einem Stromkabel mit genügender Kapazität schlägt vor allem eine zentrale Einheit für das Lastmanagement zu Buche. Diese sorgt dafür, dass nicht alle Autos gleichzeitig die volle Strommenge abziehen und verhindert somit Überlastungen. Die Förderung beträgt 500 Franken pro Parkplatz und maximal 20 000 Franken pro Anlage. Weiter werden bidirektionale Ladestationen gefördert, also solche, dank denen der nicht direkt benötigte Teil des Stroms von einer Solaranlage in der Autobatterie gespeichert werden kann und nur der Rest ins Netz eingespiesen wird. Dafür gibt es 2000 Franken pro Parkplatz und maximal 20 000 pro Anlage.

 

«Schnellladestationen sollten im alltäglichen Gebrauch möglichst nicht eingesetzt werden, denn sie sind eine Belastung fürs Stromnetz», betonte Martin Neukom. Deshalb wird das langsame Laden über Nacht am Parkplatz in der Tiefgarage oder vor dem Haus gefördert. Aber wer sein Auto in der Blauen Zone abstellt, muss es halt auch dort laden können. Deshalb geht ein Teil des Fördergelds direkt an die Städte und Gemeinden für solche Ladestationen, wobei 30 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 3000 Franken pro Parkplatz für die Grundinstallation übernommen werden. Ebenfalls 30 Prozent/maximal 3000 Franken pro Parkplatz gibt es für Park-And-Ride- sowie Carsharing-Parkplätze, und auch der Umstieg bei den Dienstwagenflotten und Nutzfahrzeugen soll erleichtert werden.

 

Das Förderprogramm muss der Kantonsrat erst noch beschliessen, danach tritt das Förderreglement in Kraft. Wer förderberechtigt ist, kann ab dem Beschluss des Kantonsrats seine Ausgaben geltend machen. Entsprechende Gesuche einreichen kann man aber erst ab Start des Förderprogramms. Rückwirkend Fördergelder für bereits erstellte Anlagen abzuholen, ist hingegen nicht möglich.

 

Neue Regeln

Wie einer Medienmitteilung der Baudirektion vom Montag zu entnehmen ist, unterstützt diese den Zubau von Solaranlagen neu mit einer Ausdehnung des Meldeverfahrens auf Solaranlagen an Fassaden, auf freistehende Solaranlagen sowie für einige Typen von Ladestationen für Elektroanlagen. Sogar «genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Kernzonen» und in weiteren bisher ausgeschlossenen Gebieten sollen gemäss Medienmitteilung künftig ebenfalls im Meldeverfahren realisiert werden können, «sofern sie kein Schutzobjekt tangieren». Ganz von der Bewilligungspflicht befreit werden Plug&Play-Solaranlagen, auch bekannt als «Balkonkraftwerke». Die Vorlage für das Meldeverfahren für bestimmte Typen von Wärmepumpen schliesslich, die bereits früher in Vernehmlassung war, ist unterdessen fertig überarbeitet und soll gleichzeitig mit den nun vorgeschlagenen Anpassungen für Solaranlagen auf Anfang 2023 in Kraft gesetzt werden.

 

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