Längst fällig – oder ein Eigentor?
Obwohl wir erst am 29. November über die «Konzernverantwortungsinitiative» abstimmen, ist die heisse Phase der Kampagne bereits lanciert. Ein Blick in beide Lager zeigt: Es geht um viel.
Fabienne Grimm
Nicht weit von der Stadt Lagos und dem Golf von Guinea entfernt liegt das nigerianische Dorf Ewekoro. Schon seit Jahren haben die EinwohnerInnen hier mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Der Grund dafür: Eine Zementfabrik, die sich unweit vom Dorf befindet. Der Feinstaub, der beim Abbruch des Kalkgesteins und bei der Produktion des Zements entsteht, lagert sich überall im Dorf ab. Er verschmutzt das Wasser und die Luft im Dorf. Bereits im Jahr 2012 ergab eine im «International Journal of Enviromental Studies» publizierte Studie, dass die Feinstaubverschmutzung bei AnwohnerInnen zu Haut- und Atemwegserkrankungen geführt hat. Damals gehörte die Zementfabrik noch der nigerianischen «West African Portland Cement Company» (WAPCO). Nach einer Fusion im Jahr 2015 wurde sie Teil der Lafarge Africa Plc, einer Tochterfirma der Schweizer LafargeHolcim, des weltweit grössten Zementunternehmens. Seit der Übernahme durch LafargeHolcim hat sich die Situation in Ewekoro für die BewohnerInnen nicht verbessert. Im Gegenteil: Noch immer leiden viele von ihnen unter schweren gesundheitlichen Problemen. Einige seien sogar an den Folgen der Erkrankungen gestorben, heisst es in einem Artikel der nigerianischen Tageszeitung ‹The Punch›.
Mit der Annahme der Konzernverantwortungsinitiative im November könnte sich die Situation für die BewohnerInnen von Ewekoro verbessern. Schweizer Unternehmen würden dann einer Sorgfaltsprüfungspflicht unterliegen: Sie müssten Risiken für Mensch und Umwelt vorab identifizieren und Gegenmassnahmen ergreifen. Dadurch sollen Menschenrechtsverletzungen vermieden werden. Unternehmen sind bei einer Annahme der Initiative ausserdem dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die getroffenen Massnahmen zu informieren. LafargeHolcim müsste also sicherstellen, dass die Menschen in Ewekoro vor Feinstaubvergiftungen geschützt sind. Die in der Initiative vorgesehene Sorgfaltsprüfungspflicht basiert auf den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie betrifft die gesamte Lieferkette. Kommt ein Unternehmen der Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, haben die Betroffenen die Möglichkeit, in der Schweiz Klage einzureichen. Diese Haftungsregelung bezieht sich allerdings nicht auf die gesamte Lieferkette, sondern nur auf die durch die Muttergesellschaft kontrollierten Unternehmen. In den meisten Fällen sind dies Tochtergesellschaften des Schweizer Konzerns. Wird ein Schweizer Unternehmen für seine Vergehen verklagt, gelten die Schweizer Regeln des Prozessrechts. Sammelklagen sind weiterhin nicht möglich, und der Verlierer zahlt die Prozesskosten.
Angst um die Schweizer Wirtschaft
Der Widerstand gegen die Konzernverantwortungsinitiative ist gross. Mehrere Parteien, darunter die SVP, die FDP sowie die CVP, aber auch Wirtschaftsverbände hoffen auf ein Nein an der Urne. Auch der Bundesrat hat sich gegen die Annahme der Initiative ausgesprochen. Am Dienstag erklärte Bunderätin Karin Keller-Sutter in einer Medienkonferenz, dass der Bundesrat das Anliegen der InitiantInnen zwar verstehe, die Initiative allerdings viel zu weit gehe. Gerade die neue, «weltweit einzigartige» Konzernhaftung sei ein «Eigentor», meinte Keller-Sutter. «Die Initiative ist nicht international abgestimmt. Nur Schweizer Unternehmen wären einer derart strikten Regelung unterworfen. Dadurch wären sie gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligt. Die Initiative schwächt den Wirtschaftsstandort und gefährdet Arbeitsplätze sowie den Wohlstand in der Schweiz.»
Problematisch sei auch, dass Schweizer Gerichte Schadenfälle beurteilen müssten, die ein ausländisches Unternehmen im Ausland verursacht hat. «Dies wäre anmassend», meinte Keller-Sutter. Dadurch würde die Souveränität der Staaten verletzt. Im Gegensatz zur Initiative sei der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments der richtige Weg, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, führte Keller-Sutter aus. Dieser will, dass grosse Schweizer Unternehmen über die Risiken für Mensch und Umwelt und über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten. Im Gegensatz zur Initiative verzichtet der Gegenvorschlag auf zusätzliche Haftungsregeln.
Falschaussagen im Umlauf
Ein durch die InitiantInnen in Auftrag gegebener Rechtsvergleich widerspricht den Aussagen von Keller-Sutter. Gemäss Gutachten läge die Schweiz bei Annahme der Initiative neu im europäischen Mittelfeld. Gregor Geisser, Jurist und Autor des Gutachtens, erklärt gegenüber P.S., dass nicht nur in Bezug auf die Einzigartigkeit der Konzernhaftung viele Falschaussagen im Umlauf seien. So seien beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowohl von der Sorgfaltsprüfungspflicht als auch von der zivilrechtlichen Haftung ausgeschlossen. «Die Initiative ist diesbezüglich sonnenklar. KMU sind nicht betroffen, es sei denn, sie sind in einem Hochrisikosektor tätig.»
Auch die Aussage, Unternehmen müssten für dritte Zulieferer haften, ist laut Geisser falsch. Hier gelte lediglich die Sorgfaltsprüfungspflicht, nicht aber die zivilrechtliche Haftung. «Die Haftung gilt nur für jene Unternehmen, die in einem Kontrollverhältnis zur Muttergesellschaft stehen und somit Teil des Konzerns sind. Für dritte Zulieferer gilt dies nicht.» Es reiche nicht aus, wenn ein Zulieferer einen grossen Teil seines Ertrags an eine Schweizer Firma verkaufe, erklärt Geisser.
Auch dem Vorwurf, man würde die Souveränität anderer Staaten verletzten, widerspricht Geisser. «Wenn ein Schweizer Unternehmen die Sorgfaltspflicht verletzt, dann geschieht der Fehler in der Schweiz. Es ist auch falsch, dass Schweizer Recht auf andere Länder übertragen wird. Vielmehr handelt es sich bei Menschenrechten um internationales Recht.»
Unterstützung bis ins bürgerliche Lager
Hinter der Initiative steht eine breite Koalition von über 130 Menschenrechts- und Umweltorganisationen, verschiedensten UnternehmerInnen sowie kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen. Mit dem «Bürgerlichen Komitee für Konzernverantwortung» spricht sich auch eine grosse Anzahl bürgerlicher PolitikerInnen für die Initiative aus. Martin Landolt, Präsident der BDP Schweiz, äussert sich in einer Medienmitteilung folgendermassen: «Die Initiative ist eine Selbstverständlichkeit. Dass man für das eigene Geschäft Verantwortung übernimmt und auch dafür geradesteht, wenn etwas falsch läuft, gehört zu den Grundwerten unseres Landes.»