Der Aufbau des KI-Widerstandscamps in Benken wurde durch einen Polizeieinsatz unterbrochen. (Bild: Aufstände der Allmende)

Kurzschluss im Weinland

Ein aktivistisches Camp auf Privatgrund eines solidarischen Bauers erhält nach einer Stunde Polizeibesuch im Grossformat. Die Gemeinde wusste aber noch gar nichts davon – bis sie durch die Polizei informiert wurde.

In Beringen (SH) soll ein Rechenzentrum gebaut werden. Sobald fertig gebaut, frisst es fast gleich viel Strom wie der gesamte Kanton Schaffhausen. Bauherrin ist die amerikanische Firma Stack Infrastructure, die solche Rechenzentren weltweit errichtet und an Tech-Konzerne vermietet. Was sie demnach gut kennen dürfte, ist, dass solche Vorhaben der Branche auf gewaltigen Widerstand stossen. Dutzende solche Daten- und Rechenzentren wurden in den USA durch Proteste blockiert oder verzögert. Der Widerstand ist nun in der Schweiz angekommen. Und die hiesige Polizei geht vehement dagegen vor. Der Einsatz in Benken ist angesichts der nicht vorhandenen Bewilligung der Aktivist:innen nicht überraschend. Aber der Ablauf des Polizeieinsatzes wirft Fragen auf. Klare, konkrete Antworten auf diese Fragen liefert die Kantonspolizei nicht und gibt sich eher wortkarg.

Aber der Reihe nach. Was war passiert? Aktivist:innen des Kollektivs «Aufstände der Allmende» hatten ein mehrtägiges Widerstandscamp auf die Beine gestellt. Auf dem Land eines sich solidarisierenden Bauern und mit dessen expliziter Erlaubnis, aber ohne die Bewilligung der Gemeinde eingeholt zu haben, sollten in Benken (ZH) – rund zehn Autominuten von Beringen entfernt – zwischen dem 2. und 9. Juli politische Veranstaltungen und Workshops stattfinden, um Aufmerksamkeit auf das umstrittene Bauprojekt zu lenken. Am Freitagmittag hatten die Aktivist:innen in der Nähe der massiv gesicherten Baustelle in Beringen zudem zu einer Pressekonferenz geladen.
Doch bereits am Vortag schritt die Polizei ein. Das Widerstandscamp konnte gar nie wirklich aufgebaut werden. Gegen Donnerstagmittag kommunizierte das Kollektiv den genauen Standort des Camps. Nach ungefähr einer Stunde war die Polizei mit einem Grossaufgebot vor Ort – der Sprecher der Kantonspolizei Zürich will keine näheren Angaben zur Anzahl der Einsatzkräfte machen, laut den Aktivist:innen dürften es ungefähr 40 gewesen sein. Gegenüber den ‹Schaffhauser Nachrichten› bezeichnete eine Kapo-Sprecherin den Einsatz folgendermassen: Man habe klären wollen, «wer da ist und was hier geschieht».

Die Version der Sprecher:innen des Camps sowie jene von Aktivist:innen, die während der Räumung vor Ort waren, suggeriert mehr als eine einfache Klärung, was hier im Gange war. Bereits im Vorfeld seien Drohnen über das Camp geflogen worden. Auch ein erster Kontakt mit der Polizei hat zu diesem Zeitpunkt stattgefunden, die Aktivist:innen sollten das Camp räumen, eine rechtliche Grundlage dafür sei ihnen aber nicht genannt worden. Eine halbe Stunde später seien rund ein Dutzend vermummte Männer mit 30 uniformierten Polizist:innen im Schlepptau aus dem Wald gestürmt und hätten die Aktivist:innen umzingelt und eingekesselt, begleitet von vier Hunden. Sobald die Anwesenden zusammengetrieben worden waren, habe sich die sehr angespannte Situation etwas gelockert, wobei das Auftreten gegenüber den Aktivist:innen weiterhin aggressiv geblieben sei. Nur auf mehrmaliges Nachfragen und lediglich während der Personenkontrollen hätten die maskierten Einsatzkräfte ihr Gesicht sowie ihren Polizeiausweis gezeigt. Mehrere Aktivist:innen äussern die Vermutung, dass es sich um Mitglieder einer Spezialeinheit handelte. Weiter sagt die Mediensprecherin der Aktivist:innen vor Ort, das Kollektiv hätte keine Möglichkeit erhalten, mit den Vetreter:innen der Gemeinde zu sprechen. Infolge der Personenkontrolle wurde den Aktivist:innen eine Frist gewährt (und schliesslich noch um einen halben Tag erstreckt), um das Camp zu räumen. Am Morgen seien die Aktivist:innen vor Ort von Polizist:innen geweckt und erneut kontrolliert worden, so die Mediensprecherin. Die Besetzer:innen kamen schliesslich der erstreckten Frist per Freitagabend nach, heisst es von der Medienstelle der Zürcher Kantonspolizei.

Wann darf geräumt werden?


Dass die Polizei ein solches Camp per Räumung verhindert, ist anhand des Umgangs der Kantonspolizei mit Aktivist:innen und unbewilligten Veranstaltungen keine wirkliche Überraschung. Law & Order meint zwar Recht und Ordnung, aber Order kann eben auch als Ablauf/Abfolge übersetzt werden. Und hier gibt es Fragezeichen, um deren Klärung sich die Kantonspolizei trotz zwei Anfragen des P.S. nicht unbedingt stark bemüht. Auch die Polizei, die das Gewaltmonopol innehat, muss im Normalfall gewissen definierten Abläufen folgen. Das Camp in Benken fand auf einem Privatgrundstück statt. Wenn die Eigentümer:innen des Privatgrunds das Vorhaben tolerieren, was hier der Fall war, wäre das eigentlich noch kein Grund für die Polizei, eine Räumung durchzuführen – etwas anders dürfte es bei Personenkontrollen aussehen. Nur: Es ist eben keine Streife aufgetaucht, um ein paar Ausweise anzuschauen, sondern offenbar kamen maskierte Einsatzkräfte aus dem Wald gerannt. Auf Anfrage bei der Kapo-Medienstelle äussert man sich auch auf zweimaliges Nachfragen des P.S. nicht zur konkreten rechtlichen Grundlage, die den Einsatz rechtfertigen würde. Lediglich ein Satz in der Antwort der Polizei tangiert die rechtliche Ebene: Ein solches Camp sei gemäss Gemeindeverordnung bewilligungspflichtig.

Das ist im Grundsatz korrekt. Ein möglicher Streitpunkt wäre hier aber, ob das Camp die Nutzung des öffentlichen Grunds eingeschränkt hätte – und das Grundstück ist doch eher fernab vom Siedlungsgebiet. Wichtiger ist aber: Wenn keine Bewilligung erteilt wird, würde ein Polizeieinsatz eigentlich erst per Verfügung durch den Gemeinderat ausgelöst. Die Aktivist:innen verlangten zum Zeitpunkt der Räumung das Vorzeigen einer solchen Verfügung – sie sagen, sie hätten sie nicht erhalten. Die Aktivist:innen schreiben zudem in den Sozialen Medien, die Polizei hätte gegenüber einem Journalisten zugegeben, dass keine solche Verfügung vorlag. In die Medienberichte hat es diese Information allerdings nicht geschafft und auch die Kapo beantwortet diese Frage nicht.

Ein Blick in die Polizeiverordnung der Gemeinde zeigt eine mögliche Auslegung. Bereits vor Ort wurde auf den Artikel 26 der Verordnung verwiesen – dieser sei einigen Aktivist:innen als Grund des Einsatzes genannt worden. Er thematisiert das Campieren: «Auf privatem Grund bedarf das Aufstellen von Wohnwagen und dergleichen der ausdrücklichen Zustimmung des Grundeigentümers. Wenn es sich um mehrere Zelte oder Wohnwagen handelt, ist zusätzlich eine Bewilligung des Gemeinderates einzuholen.» Und: «Bei Zuwiderhandlung kann der Gemeinderat die sofortige Wegweisung verfügen.»

Ob diese Verfügung bereits erteilt worden war zum Zeitpunkt, als die Polizei das Gelände betritt, ist fraglich. Der ‹Tages-Anzeiger› schreibt allerdings: «Bis am frühen Donnerstagabend ist von offizieller Stelle noch nicht bestätigt, ob das einwöchige Camp damit als beendet gilt.» Zudem wird ein Sprecher der Kapo folgendermassen zitiert: «Die Polizei ist im Austausch mit der Gemeinde, die letztlich entscheiden muss, ob sie die Veranstaltung bewilligt.» Was suggeriert, dass die Verfügung zum Zeitpunkt des Einsatz noch nicht vorlag.

Bleibt die Sicht der Gemeinde Benken: Deren Gemeindepräsident Beat Schmid (SVP) wirkt während eines Telefonats deutlich gelassener als die anderen Akteur:innen. Den Donnerstagnachmittag hat er unspektakulär in Erinnerung. Die Polizei sei aber nicht durch die Gemeinde aufgeboten worden. Eine Verfügung oder einen Gemeinderatsbeschluss habe es am Donnerstag nicht gegeben. Am frühen Donnerstagnachmittag habe die Kapo den Gemeindeschreiber über das Camp und den Einsatz informiert, zu diesem Zeitpunkt hatte Schmid gar noch nichts über die Aktion der «Aufstände der Allmende» gewusst. Ein Bewilligungsgesuch sei nie eingegangen. Im ‹Tages-Anzeiger› wird Schmid folgendermassen zitiert: «Wir können eine Veranstaltung dieser Grössenordnung nicht so rasch bewilligen, vorab wurden wir nicht informiert.»

(Bild: Aufstände der Allmende)

Ergebnislose Suche


Festzuhalten ist also: Die Suche nach einer Verfügung oder einem Gemeinderatsbeschluss vom Donnerstag durch die Gemeinde an die Kapo, das Camp zu räumen, versandet genauso wie jene nach einer Bewilligung. Unklar bleibt auch, ob eine solche Räumung auf Vorrat, wie Sie laut den Aktivist:innen ihnen gegenüber ausgesprochen worden sei, einen korrekten Ablauf darstellt. Dass die Polizei den Gemeindeschreiber über die Existenz des Camps informiert, suggeriert, dass sie von sich aus gehandelt hat und nicht auf Verlangen der Gemeinde. Damit verbunden stellt sich insbesondere die Frage nach der Verhältnismässigkeit. 40 Einheiten auf ein Privatgrundstück zu schicken, ohne Beschwerde des Eigentümers oder Verfügung durch die Gemeinde, dürfte kein Routineeinsatz sein. Dass die Kapo sich auf mehrere Anfragen hin nur sehr wortkarg zum Rahmen, unter welchem der Einsatz stattgefunden hat, äussert, ist mindestens unverständlich, aber auch keine Überraschung.

Die Kapo begründet das damit, dass man sich infolge politischer Entwicklungen nicht weiter äussern wolle. Nicola Siegrist (SP), Benjamin Krähenmann (Grüne) und Manuel Sahli (AL) reichten am Montag im Kantonsrat eine Anfrage ein. Die Fragesteller wollen Antworten in Bezug auf die Verhältnismässigkeit des Einsatzes, die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz, insbesondere falls am Donnerstag kein Gemeinderatsbeschluss vorlag, und die Gewährleistung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, «wenn politische Veranstaltungen ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sogar auf Privatgrund verboten werden».
Letztendlich haben die Aktivist:innen das Camp kurzerhand anderswo durchgeführt – auf der anderen Seite der Grenze im deutschen Tengen. Es hat keinen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Aktivist:innen haben das Camp angemeldet und es kam zu keinen weiteren Zwischenfällen.

Was sich in Benken ereignet hat, mag nicht als veritabler Skandal aufgegriffen respektive diskutiert worden sein. So überrascht es auch nicht, dass die Medienberichte dem Vorwurf der Aktivist:innen, dass ein massiver staatlicher Übergriff stattgefunden habe, nicht allzu viel Beachtung geschenkt haben. Unabhängig davon, wie die Anfrage im Kantonsrat durch die Regierung beantwortet wird – die Geschichte wirft nicht nur Fragen in Bezug auf das Vorgehen der Polizei auf, sondern auch nach der Ernsthaftigkeit, mit der sich die zahlreichen Medien vor Ort dem Thema gewidmet haben. In keinem Medienberichte wird die Frage nach der fehlenden Verfügung näher thematisiert.

Das Zürcher Weinland, der Kanton Schaffhausen und generell das gesamte Gebiet um diesen Abschnitt des Rheins bleiben Orte der Aushandlung rund um umstrittene Infrastruktur. Und indirekt um Atomkraft. Ein Datenzentrum, das so viel Strom frisst, wie der Kanton, in dem es liegt, muss im Kontext des bürgerlichen Wunschs nach neuen AKW gesehen werden. Auch Lägern-Nord ist nicht allzu weit weg. Ein weitläufiges Gebiet wird wohl durch neue Infrastrukturprojekte stark beansprucht werden. Zumindest stärker als durch ein Camp ohne ­Bewilligung.