«880 Hektaren Kulturland sind gar nicht geschützt»

Am 27. November stimmen wir über die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative ab. Über die Hintergründe des zweiten Urnengangs und seltsame Argumente der Bürgerlichen gibt Martin Neukom, Kantonsrat der Grünen aus Winterthur und Mitglied der Kommission für Planung und Bau, im Gespräch Auskunft.

 

54,5 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben die Kulturlandinitiative der Grünen 2012 gutgeheissen. Am 27. November müssen wir nochmals darüber befinden: Worum genau geht es dieses Mal?

Martin Neukom: Nach dem Ja vom 17. Juni 2012 weigerte sich der Kantonsrat, die Initiative umzusetzen. Die bürgerliche Mehrheit war der Meinung, den Forderungen der Kulturlandinitiative könne man im Rahmen der Richtplanrevision nachkommen. Damals gehörte ich noch nicht der Kommisson für Planung und Bau (KPB) an, doch auch mir stiess besonders sauer auf, dass ausgerechnet die SVP-Fraktion diesen Entscheid mittrug.

 

Weil sie die ehemalige Bauernpartei ist?

Nein, weil sie bei ihren eigenen Initiativen auf wortgetreuer Umsetzung besteht. Mindestens die SVP hätte sich folglich gegen diesen fahrlässigen Umgang mit dem Volkswillen wehren müssen.

 

Mit Ihrem Ärger waren Sie nicht allein: Die Grünen reichten Stimmrechtsbeschwerde ein – und bekamen Recht: Wie begründete das Bundesgericht sein Urteil?

Das Bundesgericht befand, der Kantonsrat habe mit seinem Vorgehen den Willen der Stimmberechtigten missachtet, denn eine Richtplanänderung genüge nicht, um eine Volksinitiative umzusetzen. Zudem hätte die Richtplanrevision das Kulturland innerhalb des Siedlungsgebiets nicht geschützt, wie dies die Initiative verlangt hatte.

 

Über die Initiative können wir trotzdem nicht nochmals abstimmen.

Nein, aber der Regierungsrat hat aufgrund der angenommenen Initiative eine Umsetzungsvorlage erarbeitet, die neben unseren Forderungen noch ein paar kleinere Änderungen enthält. Diese Vorlage präsentierte er sodann dem Kantonsrat.

 

Und dieser leistete sich abermals eine reichlich seltsame Pirouette…

Damit die Vorlage endlich vors Volk kommen konnte, durfte der Rat sie nicht ablehnen, denn mit seinem Nein wäre sie vom Tisch gewesen: Es handelte sich ja eben nicht mehr um eine Volksinitiative, die der Rat mit einer positiven oder einer negativen Empfehlung zuhanden der Stimmberechtigten verabschieden kann, denn das Bundesgericht verlangte eine Umsetzung. Ihr zustimmen mochte die Mehrheit aber auch nicht. Also begnügte man sich mit einem sogenannten Feststellungsbescheid: Es wurde anerkannt, dass dem Rat die Vorlage vorgelegt worden war, er aber nicht darüber abgestimmt hatte. Damit war der Weg für das Referendum frei, das SVP, FDP und CVP umgehend ergriffen, und deshalb stimmen wir am 27. November über die Umsetzungsvorlage des Regierungsrats ab. Weil der Umgang mit dem Boden im Planungs- und Baugesetz (PBG) festgelegt ist, lautet der Titel der Vorlage «Umsetzung der Kulturlandinitiative / Änderung des Planungs- und Baugesetzes».

 

Und die Grünen sagen auch zu dieser Vorlage, die nicht mehr eins zu eins ihrer ursprünglichen Initiative entspricht, Ja: Mit gutem Gewissen?

Sicher. Natürlich ist es nicht unsere Wunschvorlage, sondern eher eine Minimal-Umsetzungsvorlage. Sie sieht unter anderem relativ grosszügige Ausnahmen vor, auf die wir gut hätten verzichten können. Ein Beispiel: Beim Bauen ausserhalb der Bauzone gibt es eine Bagatellgrenze von 2500 m2. Liegt man darunter, braucht es keine Kompensation.

 

Die Vorlage ermöglicht auch den sogenannten Humustourismus, den die Grünen im Vorfeld der Abstimmung von 2012 noch ablehnten…

Den Humustourismus fanden wir Grünen damals schlecht, weil er unsere ursprüngliche Forderung etwas aufweicht und eine weitere Zersiedelung zulässt. Wir wollten erreichen, dass möglichst wenig auf der grünen Wiese gebaut werden kann, und von dieser Überzeugung sind wir auch nicht abgerückt. Das hindert uns aber nicht daran, zum politisch Machbaren, also zur aktuellen Vorlage, Ja zu sagen. Zum Humustourismus gilt es zudem zu bedenken, dass der Aushub, der beim Bauen anfällt, heute mit Lastwagen auf Deponien gefahren wird. Da ist es ja eigentlich viel gescheiter, den Aushub in der Nähe zur Aufwertung von Böden zu verwenden.

 

Möglichst wenig auf der grünen Wiese bauen, das tönt moderat. Doch ist das die ganze Wahrheit? Immerhin schreiben die GegnerInnen «Radikalisierung Nein!» auf ihre Plakate.

Das ist absurd! Die Vorlage entspricht keineswegs einer Maximalforderung, im Gegenteil: Wir stimmen über die Minimalvariante ab, über einen Kompromiss, der einen guten Weg aufzeigt, aber weit davon entfernt ist, radikale Elemente zu enthalten. Zur Erinnerung: Es handelt sich um eine Vorlage des Regierungsrats mit seiner bürgerlichen Mehrheit, nicht um eine Vorlage der Grünen. Und dass der Regierungsrat plötzlich ‹radikal› geworden ist, das glauben die GegnerInnen doch wohl nicht im Ernst.

 

Im selben Inserat halten die GegnerInnen fest: «Kulturlandschutz ist erfüllt.» Damit unterstellen sie den Grünen Zwängerei.

Das Argument des angeblich erfüllten Kulturlandschutzes ärgert mich besonders. Denn wir haben ein Bundesgerichtsurteil, das eben gerade festhält, die Bestimmungen des PBG stimmten nicht mit dem überein, was unsere Initiative an Kulturlandschutz forderte. Dass die GegnerInnen die Feststellung des höchsten Gerichtes unseres Landes einfach ignorieren – das ist eine Frechheit. Oder ein Hinweis darauf, dass das postfaktische Zeitalter nicht bloss in den USA, sondern auch bei uns bereits begonnen hat: Es zählt nicht mehr, was ist, sondern bloss noch, was man laut genug sagt…

 

Dennoch: So schlecht ist der Richtplan auch wieder nicht – es stehen durchaus vernünftige Dinge drin, die auch Linke und Grüne unterschreiben können.

Das stimmt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Richtplan alle zehn bis fünfzehn Jahre revidiert werden muss. Dafür zuständig ist der Kantonsrat mit seiner bürgerlichen Mehrheit. Beschliesst diese bei der nächsten Revision, den Kulturlandschutz wieder rauszukippen, dann ist die Sache gelaufen: Solche Entscheide sind nicht referendumsfähig. Da das Langzeitgedächtnis der Politiker­Innen bekanntermassen eher schwach ist, kann es gut sein, dass in zehn Jahren ökonomische Zwänge vorgebracht werden, die keinen Kulturlandschutz im bisherigen Rahmen mehr erlaubten, und dass die Mehrheit dem zustimmt. Deshalb braucht es eine Anpassung des PBG.

 

Auch Gesetze kann die bürgerliche Mehrheit ändern.

Ja, aber gegen Gesetzesänderungen können wir das Referendum ergreifen.

 

Der Kanton weist im Richtplan 44 000 Hek­taren (ha) Fruchtfolgeflächen aus. Viel mehr schützenswertes Kulturland gibt es im dicht überbauten Kanton Zürich doch gar nicht.

Das ist falsch: Schon die 44 000 ha, die der Kanton ausweist, erreicht er nur, indem er Land dazuzählt, das die Qualität von Fruchtfolgeflächen nicht ganz erreicht. Er kann damit die Vorgaben gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz gerade noch erfüllen, hat aber keinen Spielraum mehr. Viel wichtiger zu wissen ist jedoch, dass 880 ha Kulturland im Moment gar nicht geschützt sind, da sie sich innerhalb des Siedlungsgebiets befinden. Nur mit einem Ja am 27. November können wir das ändern.

 

Ist das wirklich nötig? Mitten im Dorf betreibt doch kaum mehr jemand ernsthaft Landwirtschaft.

Den GegnerInnen ist der Schutz des Kulturlandes innerhalb des Siedlungsgebiets aus einem ganz anderen Grund ein Dorn im Auge: Im Boden, und vor allem im Bauland, ist hierzulande richtig viel Geld drin. Der ökonomische Druck ist riesig. Mit Immobilien und mit Bauland lassen sich Renditen erzielen, von denen man mit anderen Anlagemöglichkeiten nur träumen kann. Auch für die Gemeinden ist es lukrativ, Boden zur Verfügung stellen und die lokale Baubranche beschäftigen zu können. Angesichts dieses grossen Drucks ist bloss eine Richtplananpassung völlig ungenügend, wenn man das Kulturland tatsächlich schützen will.

 

Laut den GegnerInnen ist dieser Druck kein Wunder: Die Vorlage unterschätze das Ausmass des Bevölkerungswachstums und führe dazu, dass bald alle Reserven aufgebraucht seien.

Das ist völlig falsch: Die inneren Reserven sind gross. Würden wir sie voll ausnutzen, hätte es im Kanton Zürich laut Berechnungen des Amts für Raumentwicklung Platz für eine Million Menschen mehr als heute. Ob wir tatsächlich so viel wachsen wollen, ist natürlich wieder eine andere Frage – ich würde sie verneinen. Fakt ist: Man kann auch nach einem Ja am 27. November weiterhin auf der grünen Wiese bauen. Das schwächt die Vorlage in den Augen der Grünen etwas ab, ist aber kein Argument, sie abzulehnen.

 

Dennoch: Wer in einem Einfamilienhaus wohnt oder von einem solchen träumt, lässt sich von der Möglichkeit der Verdichtung nach innen womöglich nicht überzeugen.

Nichts gegen Einfamilienhäuser und deren Besitzer­Innen, aber abgesehen davon, dass diese Wohnform sehr viel Platz braucht, ist sie auch nicht mehr zeitgemäss. Das zeigt unter anderem der Zulauf, den alternative Wohnformen wie etwa das Projekt Giesserei in Winterthur haben. Solche genossenschaftlich organisierte ‹Dörfer in der Stadt› haben in einer alternden Gesellschaft noch viele weitere Vorteile: Anstatt in einem sich leerenden Dorf auf dem Land zu vereinsamen, sind ältere Menschen dort in einem lebendigen sozialen Umfeld gut aufgehoben. Auch bei Familien sind solche Wohnformen beliebt, weil sich die Kinderbetreuung flexibler gestalten lässt.

 

Die GegnerInnen erklären nicht nur, mit einem Ja zur Vorlage wären die Reserven bald aufgebraucht: Sie behaupten auch, damit würde die Zersiedelung zusätzlich angeheizt.

Dieses Argument finde ich besonders hübsch: Der Richtplan gilt nach wie vor, und der Richtplan definiert, wo was gebaut werden darf. Dieselben Leute, die finden, es brauche keine Kulturlandinitiative, weil der Richtplan reiche, trauen dem Richtplan offensichtlich nicht zu, eine seiner Kernaufgaben zu erfüllen, nämlich den Schutz vor der Zersiedelung zu gewährleisten. Die Gesetzesänderung, um die es am 27. November geht, sagt nichts darüber aus, wo künftig gebaut werden darf. Sie legt lediglich fest, dass Kulturland, das überbaut wird, kompensiert werden muss. Wie sich die Kompensation über die Gemeindegrenzen hinweg realisieren lässt, ist Gegenstand der Gesetzesvorlage zum Mehrwertausgleich, die zurzeit in der Vernehmlassung ist: Das Mehrwertausgleichsgesetz wird unter anderem den Bauzonenabtausch zwischen Gemeinden regeln; damit wird es möglich, eine Fläche an einem abgelegenen Ort im Zürcher Oberland auszuzonen und dafür ein Stück Kulturland beispielsweise in Uster einzuzonen.

 

Die Kompensation kostet die Landeigentümer­Innen Geld – und deshalb wird das Wohnen noch teurer, sagen die GegnerInnen.

Die hohen Mieten sind hauptsächlich ein Problem der Stadt Zürich; zahlreiche Einzonungen finden zur Zeit aber in abgelegenen Gegenden statt. In Zürich hat es zudem jetzt schon praktisch kein Bauland mehr. Kehren wir den Spiess mal um: Kann das Überbauen von Kulturland wirklich das Mittel der Wahl sein, wenn wir in erster Linie die Mieten senken möchten? Im Ernst: Wenn ausgerechnet jene, die sich sonst gegen genossenschaftliches Wohnen und gegen die Kostenmiete aussprechen, mit einer angeblichen Verteuerung der Mieten argumentieren, dann tönt das nicht sehr glaubwürdig. Die Vorlage vom 27. November ist keine grüne Maximalvariante, sondern ein Kompromiss – aber einer, den man mit gutem Gewissen annehmen kann.

 

www.kulturlandinitiative.ch

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