Kritik an der Sozialhilferevision

Das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes läuft noch bis Ende Jahr. Verschiedene Hilfswerke und Beratungsstellen übten am Mittwoch scharfe Kritik am Gesetzesentwurf.

 

Zara Zatti

 

Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) legte am Mittwochmorgen, zusammen mit verschiedenen Hilfswerken und Beratungsstellen, ihre Kritik an der Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes dar. Im April 2018 präsentierte der Zürcher Regierungsrat seinen Vorschlag zur Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes, der Entwurf befindet sich noch bis Ende Jahr in der Vernehmlassung. Das heutige Gesetz stammt aus dem Jahr 1981, eine Revision sei unter anderem deshalb nötig, da durch eine Reihe von Teilrevisionen die Übersichtlichkeit verlorengegangen sei, hiess es im April von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Am Verweis auf die Skos-Richtlinien wolle man auch im neuen Gesetz festhalten, betonte der Sicherheitsdirektor Mario Fehr damals vor den Medien. Das neue Gesetz bringe einfachere administrative und finanzielle Abläufe, sagte der SP-Regierungsrat weiter und verwies vor allem darauf, dass der Kanton neu in allen Fällen 25 Prozent der Kosten übernehmen soll. Bisher beträgt der kantonale Anteil bei SchweizerInnen vier Prozent, bei AusländerInnen, die weniger als zehn Jahre in der Schweiz sind, hingegen 100 Prozent.

 

Verschlechterung für Armutsbetroffene
Die UFS, die kostenlose Rechtsberatung für Sozialhilfebezüger anbietet, hat die 80 Paragraphen der neuen Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung analysiert und kam zum Schluss, dass der Entwurf unausgewogen sei und weitreichende Verschlechterungen für Armutsbetroffene mit sich trage.
Wie Zoe von Streng, Juristin bei der UFS, erklärte, seien im neuen Gesetzesentwurf keine verbindlichen Angaben zur Höhe der Sozialhilfeleistung enthalten, so heisse es lediglich, dass der Regierungsrat diesbezüglich die Einzelheiten festlegen wird. Dies berge die Gefahr, dass der Grundbedarf willkürlich festgesetzt werde, sagte von Streng. Bereits nach der Medienkonferenz zur neuen Vorlage im Frühjahr sorgten die Skos-Richtlinien für Uneinigkeit. Der Verweis auf die Richtlinien ist nicht im eigentlichen Gesetzestext, sondern lediglich in den erläuternden Bemerkungen enthalten. Auch die Grünen des Kantons Zürich bemängelten diesen Punkt nach der Präsentation des Entwurfs und verlangten eine Verankerung der Skos-Richtlinien im Gesetz, während die SVP den Verweis lieber ganz gestrichen hätte.

 

Mit der geplanten Revision soll es SozialhilfeempfängerInnen neu nicht mehr möglich sein, selbstständig gegen eine Auflage zu rekurrieren, dies erachtet die UFS als massive Verschlechterung und sieht darin einen Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen. Auch die neue Kostenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton könnte sich negativ auf die SozialhilfeempfängerInnen auswirken, so die Meinung der UFS. Dadurch, dass die Gemeinden neu auch bei Ausländer­Innen 75 Prozent der Kosten tragen müssten, lohne sich eine Abschiebung von Sozialhilfeempfänger­Innen sowie ein unverhältnismässiges Verhalten. Von Streng nannte das Beispiel einer Familie, die einen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe gestellt hatte, die Gemeinde den Prozess aber absichtlich in die Länge zog, obwohl ein Anspruch bestanden hätte. Die UFS fordert aus diesem Grund einen Kantonsanteil von 100 Prozent.
Zusätzliche Mängel weise der Gesetzesentwurf auch im Bereich des Datenschutzes auf. So bestehe neu nicht nur eine Meldepflicht für Behörden an Sozialhilfeorgane, sondern auch eine Auskunftspflicht von Betroffenen über finanzielle und persönliche Verhältnisse von Mitbewohnern und Angehörigen. Dies führe dazu, dass der Datenschutz für Sozialhilfebeziehende faktisch ausser Kraft gesetzt sei, sagte die UFS-Anwältin und ergänzte, in keinem anderen Rechtsgebiet gäbe es derartige Ausuferungen bei der Bearbeitung von schützenswerten Daten.

 

Verschärfungstendenz
Seit 2005 sei im Bereich der Sozialhilfe eine Verschärfungstendenz zu beobachten, meinte Zoe von Streng. Besorgniserregend sei auch die SVP-Motion «Motivation statt Sanktion», welche Ende November im Kantonsrat eingereicht wurde. Der SVP-Vorstoss greift den Grundbedarf der Sozialhilfe gemäss Skos-Richtlinien an. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) definieren das soziale Existenzminimum und gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als anerkannte Richtgrösse. Die Richtlinien haben empfehlenden Charakter und werden durch die kantonale Gesetzgebung verbindlich. Die Vorlage der SVP fordert nun, dass der Grundbedarf der Sozialhilfe nur noch dem Existenzminimum entspricht, dies sind etwa 70 Prozent des von der Skos festgelegten Betrags. Erst wer sich integrationswillig und kooperativ zeigt, soll wieder den vollen Betrag erhalten. Damit möchte die SVP ein Anreizsystem schaffen, denn Sanktionen könnten aufgrund eines juristischen «Hick-Hacks» nur mühsam und mit zeitlichen Verzögerungen erreicht werden, meint die Partei. Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich ist mit den Aussagen der SVP alles andere als einverstanden. Durch die Vorlage werde ein Bild von faulen und renitenten Sozialhilfebezügern geschaffen. Dies sei nicht der Fall, meinte Astrid Furrer, Co-Präsidentin der Konferenz und FDP-Kantonsrätin. Viele von den SozialhifebezügerInnen seien unter 18 Jahre alt, Working Poor oder Kranke, die Hälfte der Leute finde nach einem Jahr wieder aus der Sozialhilfe. Ausserdem würden schon heute genügend Möglichkeiten zur Sanktionierung bestehen.

 

Komplizierte Strukturen
Der Grundbedarf für eine Einzelperson liegt heute gemäss Skos-Richtlinien bei 986 Franken. Mit der Kürzung wie von der SVP vorgesehen, würden SozialhilfeempfängerInnen und vorläufig Aufgenommene etwa den gleichen Betrag erhalten. Im September 2017 wurde in einer kantonalen Volksabstimmung festgelegt, dass Letztere nur noch Asylvorsorge und nicht mehr Sozialhilfe erhalten.
Max Elmiger von der Caritas Zürich sagte am Mittwoch, der SVP-Vorstoss motiviere die Sozialhilfebezüger nicht, sondern würde genau das Gegenteil bewirken. Er machte ausserdem darauf aufmerksam, dass jede vierte sozialhilfeberechtigte Person im Kanton Zürich auf die Unterstützung verzichte, aus Scham oder weil sie sich von den komplizierten Strukturen des Sozialwesens abgeschreckt fühle. Mit der Gesetzesrevision des Regierungsrates würde, laut Elmiger, dieses Phänomen noch verstärkt werden.

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