Kosten für den Hort im Fokus

Der Zürcher Gemeinderat hat einer Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung zugestimmt und die Totalrevision seiner Geschäftsordnung gutgeheissen.

 

An der Sitzung des Zürcher Gemeinderats vom Mittwochabend kam ein Geschäft zur Schlussabstimmung, das die Kommission und auch den Rat viele Sitzungen gekostet hatte, nämlich die Totalrevision der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Nach erfolgter Überarbeitung durch die Redak­tionskommission stand nun noch die Schlussabstimmung auf dem Programm. Mit 82:32 Stimmen hiess der Rat seine neue Geschäftsordnung gut.

Das Hauptgeschäft des Abends war die Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung. Auslöser waren eine Motion und ein Postulat. Die am 5. Dezember 2018 überwiesene Motion der Fraktionen von SP, FDP und Grünen beauftragte den Stadtrat damit, die Aufteilung des Nachmittagstarifs für die sogenannt ungebundene Betreuungszeit ab Schulschluss am Nachmittag einzuführen. Aktuell müssen SchülerInnen mit Nachmittagsunterricht den vollen Nachmittagsbetrag für das anschliessende Betreuungsangebot, also den Hort, bezahlen. Das ebenfalls am 5. Dezember überwiesene Postulat der AL-Fraktion forderte eine Überprüfung der Verordnung hinsichtlich Tarifierung, Erweiterung des Nachmittags- und Abendangebots sowie die Flexibilisierung des An- und Abmeldeverfahrens, wie Kommissionssprecherin Natalie Eberle (AL) ausführte.

Die Teilrevision der Verordnung sieht nun vor, die ungebundene Nachmittags-/Abendbetreuung an allen Wochentagen in zwei Module aufzuteilen: Das Modul 1 dauert von 14 bis 15.30 Uhr und wird an Tagen ohne Nachmittagsunterricht angeboten. Das Modul 2 dauert von 15.30 bis 18 Uhr und wird sowohl an Tagen mit als auch ohne Nachmittagsunterricht angeboten. Der Minimaltarif pro gebuchtes Modul beträgt zwei Franken, der Maximaltarif 20 Franken. Zum Thema Flexibilisierung erklärte Natalie Eberle, dass bei der Buchung von Betreuungsangeboten die Anmelde-, Mutations- und Kündigungsfristen neu von 60 auf 30 Tage verkürzt werden. Auch spontane Buchungen der Betreuungsangebote sollen künftig möglich sein, also Buchungen, die kurzfristiger erfolgen als 30 Tage im Voraus. Dafür wird jedoch ein Zuschlag von drei Franken erhoben.

Zusammen mit der Vorlage behandelte der Rat zudem zwei Begleitpostulate: Jenes der SP-, Grüne- und AL-Fraktion verlangte den Verzicht auf eine Anhebung der Tarife für die Betreuung an einem ganzen Nachmittag. Das Postulat von Yasmine Bourgeois (FDP), Ursula Näf (SP) und zwölf Mitunterzeichnenden verlangte eine «erhebliche Senkung der Maximaltarife aller Angebote bei regulärer und spontaner Buchung, ohne Erhöhung der Minimaltarife».

 

Kritik an Tarifen

Nun als AL-Sprecherin sagte Natalie Eberle, ihre Fraktion stimme der Vorlage zu, auch wenn sie «nicht nur glücklich» damit sei. Der Zuschlag von drei Franken etwa sei «nicht das, was die AL will». Sie sei auch dagegen, dass ihr Postulat als erledigt abgeschrieben werde. Yasmine Bourgeois (FDP) entgegnete, ihre Fraktion stimme für die Abschreibung des Postulats. Mit dieser Vorlage würden «wichtige Forderungen umgesetzt», namentlich das Splitting der Nachmittagstarife und die Flexibilisierung beim Buchen der Betreuungsangebote. Debattiert wurde sodann um die Bandbreite der Tarife. Dass die Bezahlung einkommensabhängig erfolgt, war unbestritten, doch Balz Bürgisser (Grüne) erklärte, bei einer Bandbreite von zwei bis zwanzig Franken pro Modul ergebe sich für den ganzen Nachmittag neu eine Bandbreite von vier bis vierzig Franken. Der bisherige Tarif für die Betreuung am ganzen Nachmittag liege heute jedoch bei drei bis vierzig Franken. Damit ergäben sich für alle Eltern Erhöhungen, ausser für jene, die bereits den Maximaltarif bezahlten. Die Erhöhung falle zudem ausgerechnet beim Minimaltarif am höchsten aus. Das könne Eltern mit geringen Einkommen in Schwierigkeiten bringen.

Auch Ursula Näf (SP) störte sich an der Erhöhung des Minimaltarifs. Dass ihre Fraktion der Vorlage trotzdem zustimme, erklärte sie mit dem Nachmittagssplitting, das sei ein «super Schritt». Simone Hofer Frei (GLP) befand, man hätte diese Revision schon vor Jahren machen müssen. Viele Mittelstandsfamilien hätten ihre Kinder nicht mehr in den Hort geschickt, weil er für sie zu teuer sei. Claudia Rabelbauer (EVP) fand, für Gutverdienende sei der Hort zu teuer, die wichen auf Privatschulen aus. Das führe zu weniger Durchmischung, ja es untergrabe «das Herz der Volksschule». Es dürfe für Gutverdienende nicht «unglaublich viel mehr kosten», und umgekehrt seien für jene mit den kleinen Einkommen «schon sehr minimale Erhöhungen nicht tragbar». In den Schlussabstimmungen hiess der Rat die Teilrevision der Verordnung mit 101:13 Stimmen (der SVP) gut. Die Motion schrieb er einstimmig als erledigt ab, beim Postulat jedoch lehnte es der Rat mit 65:48 Stimmen ab, es abzuschreiben.

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