Keine Gnade für Riesenbärenklau
Bis 2020 will die Stadt Zürich die gesundheitsschädlichen Problempflanzen Ambrosia, Riesenbärenklau und Schmalblättriges Greiskraut tilgen; den entsprechenden Aktionsplan stellte Stadtrat Filippo Leutenegger am Dienstag den Medien vor.
Die Stadt Zürich rühmt sich, eine ‹grüne› Stadt zu sein, und pflegt ihre Pärke, Hecken und Bäume nach allen Regeln der Kunst. Doch nicht alles, was da grünt, ist willkommen; die sogenannten invasiven Neophyten gilt es auch in Zürich zu bekämpfen. Wie das vor sich gehen soll, war am Dienstag an einer Medienkonferenz zu erfahren: Grün Stadt Zürich stellte den «Aktionsplan invasive Neophyten» vor, der festhält, welche Ziele die Stadt bis 2020 in Sachen Bekämpfung von Problempflanzen erreichen und welche Massnahmen sie auf dem Weg dorthin ergreifen will. Tiefbauvorsteher Filippo Leutenegger wies aber auch darauf hin, dass die Stadt die Problempflanzen beileibe nicht erst jetzt entdeckt hat (vgl. P.S. vom 30.4.2015). Zurzeit sind rund 5000 Standorte mit total 27 Arten über das ganze Stadtgebiet erfasst. 2015 wurden an rund 70 Prozent der bekannten Standorte Problempflanzen bekämpft, sprich ausgerissen oder -gegraben und anschliessend verbrannt.
Grosses Schadenspotenzial
Was solch drastische Massnahmen nötig mache, sei das grosse Schadenspotenzial der Neophyten, sagte Filippo Leutenegger. Dieses zeigt sich hauptsächlich auf drei Arten: Erstens können einige Neophyten die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, da sie giftige und/oder Allergien auslösende Stoffe abgeben. Riesenbärenklau etwa kann schlimme Hautausschläge und in Kombination mit Sonnenlicht gar verbrennungsähnliche Verletzungen hervorrufen. Zweitens verdrängen Neophyten andere Arten und führen damit zur Entwertung ökologisch wertvoller Flächen sowie zu einem Verlust an biologischer Vielfalt. Drittens können Problempflanzen auch Infrastrukturschäden verursachen und damit ins Geld gehen; ein Beispiel dafür sind Risse in Strassenbelägen an Stellen, wo sich der Staudenknöterich breit macht. Auch die Wertverminderung von Grundstücken, verursacht durch gesetzliche Auflagen bei Bauvorhaben auf biologisch belasteten Böden, fällt in dieses Kapitel. «Heute bekämpfen, spart morgen Kosten», betonte Filippo Leutenegger denn auch. Je länger sich Problempflanzen ausbreiten könnten, desto stärker stiegen die Kosten für die Bekämpfung an. Würde man nichts machen, müsste man folglich eine «exponenziell steigende Kostenentwicklung» in Kauf nehmen.
Damit es nicht so weit kommt, werden die Standorte, an denen sich Problempflanzen befinden, erfasst und überwacht. 2015 umfasste dieses Monitoring bereits mehr als doppelt so viele Standorte wie im Vorjahr. Neu wird zudem jedes Jahr zuhanden des Gemeinderats berichtet, welche Fortschritte erzielt werden konnten; dies ist Teil des politischen Auftrags, den der Gemeinderat letztes Jahr erteilte, als er die Ausarbeitung eines Aktionsplans anregte und das entsprechende Budget bewilligte. Ab dem laufenden Jahr wurde als Ziel definiert, dass die Problempflanzen auf mindestens 80 Prozent der bekannten Standorte bekämpft werden müssen. Bei der Arbeit vor Ort werden von den 27 Arten deren 14 prioritär bekämpft.
Aktionsplan auf vier Säulen
Die Basis des Aktionsplans bilden vier Säulen: Bekämpfen, Monitoring, Koordinieren sowie Information und Prävention. Akteure sind Grün Stadt Zürich, andere städtische Dienstabteilungen sowie private EigentümerInnen. Bei Flächen in städtischem Besitz sowie Flächen, die Grün Stadt Zürich bewirtschaftet, kommen alle vier Säulen zum Tragen. Bei Flächen in Privatbesitz beschränkt sich der Einsatz der Stadt auf die Säule «Information und Prävention», beispielsweise mittels Ständen an Wochenmärkten oder Merkblättern. Auf der Website von Grün Stadt Zürich finden sich auch Angaben dazu, mit welchen unproblematischen Pflanzen man beispielsweise den Kirschlorbeer oder die Goldruten in seinem Garten ersetzen kann.
Noch werden zudem einige Problempflanzen in Gartencentern verkauft. Zu diesem Thema hat die «Arbeitsgruppe invasive Neobiota» der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Kantone am 22. September 2015 eine Empfehlung bezüglich «Einschränkungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen» beschlossen. Die Empfehlung beinhaltet unter anderem den Verzicht auf den Verkauf einiger Pflanzen beziehungsweise den Verkauf anderer Pflanzen nur zusammen mit dem Hinweis darauf, dass sie «unkontrolliert die Natur gefährden» könnten.
«Eine Querschnittsaufgabe»
Die Rechtsgrundlage bildet die Freisetzungsverordnung, die eine Selbstkontrolle durch die HändlerInnen vorsieht, wobei der Verkauf einiger Pflanzen bereits verboten ist. Um auch den Handel mit jenen Neophyta zu verbieten, die man zurzeit noch kaufen kann, bräuchte es folglich eine Gesetzesänderung. Das Vorgehen gegen Problempflanzen sei eine «Querschnittsaufgabe», betonte denn auch Stadtrat Leutenegger und wies in diesem Zusammenhang auf die gute Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen beim Kanton und beim Bund hin.